Zusammenfassung
Mit der Bestellung ins Amt des Geschäftsführers übernimmt der Geschäftsführer die „operative“ Hoheit im Unternehmen. Zumindest auf dem Papier. In der Praxis stimmt das für den Gesellschafter-Geschäftsführer – also für den Geschäftsführer, der zugleich an der GmbH beteiligt ist und aufgrund seines mit dem Geschäftsanteil verbundenen Stimmrechts seine wirtschaftlichen Interessen und geschäftlichen Vorstellungen in der Geschäftspolitik umsetzen kann. Alle anderen Geschäftsführer müssen sich in der Praxis der Geschäftsleitung mit anderen Organen und Personen arrangieren und abstimmen:
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Der Geschäftsführer, der nur eine Minderheits-Beteiligung ( Beteiligung < 50% und weniger) an der GmbH hält, kann die Grundlagen der Geschäftspolitik – das sind z. B. strategische Entscheidungen aber auch Entscheidungen zu einzelnen Geschäftsvorgängen – nur zusammen mit anderen Gesellschaftern durchsetzen.
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Der Geschäftsführer ohne eigene Beteiligung an der GmbH (Fremd-Geschäftsführer) unterliegt einem weit reichenden Weisungsrecht der Gesellschafterversammlung. In der Praxis wird zusätzlich ein Katalog mitbestimmungspflichtiger Geschäfte festgelegt. Diese Geschäfte kann er dann nur tätigen, wenn er zuvor das Einverständnis der Gesellschafter zu solchen Geschäften einholt.
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Volkelt, L. (2011). Grundlagen. In: Geschäftsführer im Konzern. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6576-9_1
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Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-2593-0
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