Zusammenfassung
Oft besteht ein Unternehmen aus mehreren Teilbetrieben. In diesem Fall hat der Unternehmer die Möglichkeit, nicht seinen gesamten Betrieb, sondern nur einen Teilbetrieb zu veräußern. Fraglich ist dann, was mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern geschieht. Hierfür wurde § 613a BGB als Schutzschrift für die betroffenen Arbeitnehmer geschaffen. § 613a BGB enthält drei Schutzzwecke in einer Norm. Wird der Betrieb veräußert, ändert sich zwar der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer soll aber trotzdem sein Arbeitsplatz erhalten bleiben. Insofern besteht Kündigungsschutz. In diesem Fall geht das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem ehemaligen Betriebsinhaber grundsätzlich auf den neuen Betriebsinhaber (den Übernehmer) über. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer mit dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht einverstanden ist und deshalb gemäß § 613a Abs. 6 BGB dem Übergang widerspricht. Daneben schützt § 613a BGB die Kontinuität des Betriebsrates und die Erhaltung der kollektivrechtlich geregelten Arbeitsbedingungen. Außerdem regelt § 613a BGB die Verteilung der Haftungsrisiken zwischen dem alten und dem neuen Betriebsinhaber.
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Kramer, R., Peter, F.K. (2010). Betriebsübergang, Umstrukturierung und Insolvenz. In: Arbeitsrecht. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6374-1_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6374-1_5
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-1815-4
Online ISBN: 978-3-8349-6374-1
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