Zusammenfassung
Das Vergaberecht, das faktisch kein Recht, sondern auf nationaler Ebene eine Verwaltungsanweisung darstellt, ist durch zwingende und konjunktive Vorschriften geprägt. Hierdurch kann es leicht zu Angeboten führen, die nicht den Anforderungen der VOB/A entsprechen. Die Folge hiervon ist, dass die Erstellung des Angebots vergeblich war. Somit sind an die Angebotserstellung im Bereich der öffentlichen Hand wesentlich höhere Anforderungen gestellt als im Bereich der privatwirtschaftlichen Auftragsbeschaffung, die letztendlich nur durch das Werkvertragsrecht geprägt ist, da der private Auftraggeber nicht automatisch an die VOB/A gebunden ist.
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Belke, A. (2012). Einleitung. In: Vergabepraxis für Auftragnehmer. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-8348-8310-0_1
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