Auszug
Rechnet sich Freiheitsstrafe? Es ist schwierig, Freiheitsstrafen zu bewerten. Kosten und Nutzen sind komplex und beinhalten vielschichtige Dimensionen wie Sühne, Ausschaltung, Abschreckung und Rehabilitation auf der einen Seite und betriebswirt- und gesellschaftliche Kosten auf der anderen. Was ist das Ziel von Haft und Haftvermeidungsstrategien? Aus rechtlicher Sicht verfolgt der Strafvollzug nach § 2 StVollzG (Strafvollzugsgesetz) zwei Ziele: Zum einen soll das Vollzugsziel der Resozialisierung eines Strafgefangenen erreicht werden, welche nach Haftentlassung in ein Leben mit sozialer Verantwortung ohne Straftaten münden soll. Zum anderen dient die Freiheitsstrafe dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Strafen. Diese Schutzfunktion — die sich durch die Neutralisierung des Täters während der Haftzeit sowie positiver Spezialprävention durch Besserung oder negativer Spezialprävention durch Abschreckung nach der Haftzeit ergibt — muss sich nicht ausschließlich auf den Täter selbst beziehen, sondern kann auch einen Abschreckungseffekt in Form einer negativen Generalprävention auf andere potenzielle Täter beinhalten. Aus ökonomischer Sicht sollte es darum gehen, die von verurteilten und potenziellen Straftätern ausgehenden gegenwärtigen und erwarteten zukünftigen volkswirtschaftlichen bzw. gesellschaftlichen Kosten zu minimieren.
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Literatur
S. BMI u. BMJ (2001), Erster Periodischer Sicherheitsbericht, S. 442.
Im Bereich der Bewertung der Kriminalitätskosten besteht Forschungsbedarf. Insbesondere die Kostenbewertung von immateriellen Schäden ist für das Abwägen von kriminalpolitischen Maßnahmen und ihren möglichen gesellschaftlich gewünschten als auch unerwünschten Begleiteffekten unabdingbar. Zu möglichen Ansatzpunkten und für eine ausführliche Diskussion über die Notwendigkeit, sowohl materielle als auch immaterielle Schäden vergleichbar zu machen, s. Spengler (2004). Für die USA liegt mit der Arbeit von Miller, Cohen u. Wiersema (1996) eine viel beachtete und umfassende Analyse der Kosten der Kriminalität vor.
So nimmt das Niedersächsische Justizministerium (2004, S.72–73) ausdrücklich Bezug auf den Bedarf an „maßnahmenbezogenen Rückfallstudien“ und kündigt die Initiierung von Evaluationsstudien an, um auch über die Landesgrenzen hinaus die Suche nach „Best-Practice-Lösungen“ anzustoßen. Als Orientierung könnte hier z.B. das „Washington State Institute for Public Policy“ dienen, das für Nordamerika über 400 Maßnahmen zur Reduzierung von Kriminalität hinsichtlich der Kosten-Nutzen-Effizienz evaluiert hat, wobei sich einige Programme — insbesondere jene, die im Jugendbereich ansetzen — als deutlich wirkungsvoller als andere (wirkungslose) herausgestellt haben (Aos et al. 2001).
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(2008). Vorüberlegungen zur Evaluation des deutschen Strafvollzuges. In: Evaluation des Justizvollzugs. Physica-Verlag HD. https://doi.org/10.1007/978-3-7908-1996-0_1
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