Zusammenfassung
Das Hauptproblem, von dem seit mehr als zwei Jahrtausenden die Analyse der sozialwissensKihaftlichen Begriffe ihren Ausgang zu nehmen pflegt, ist dasjenige des Verhältnisses zwischen den sozialen Kollektiven — insbesondere Gesellschaft und Staat — und den Menschen, die sie bilden. Dieses Problem wird durch folgende Überlegungen akut: Auf der einen Seite ist es klar, daß die Gesellschaft sich aus einer Mehrzahl von Menschen zusammensetzt und daß demgemäß nirgends eine Gesellschaft bestehen kann, wo nicht eine Mehrzahl von Menschen existiert. Auch sieht man leicht ein, daß es Menschen sind, die handeln oder leiden, wenn man davon spricht, daß die Gesellschaft handelt, bzw. daß ihr ein Übel zugefügt wird. Auf der anderen Seite aber steht die nicht minder deutliche Einsicht, daß eine Gesellschaft fortdauern kann, wenngleich viele, ja selbst alle ihrer früheren Glieder ausgeschieden sind und ganz oder teilweise durch andere ersetzt wurden. Insbesondere läßt sich darauf hinweisen, daß der gesellschaftliche Geist, wie er sich in der Sprache oder in den mannigfachen gesellschaftlichen Sitten manifestiert, den Wechsel der Gesellschaftsglieder in der Regel überdauert. So kommt es zu der antithetisch zugespitzten — und, wie wir erkennen werden, nicht eindeutig formulierten — Streitfrage, ob die Gesellschaft als „soziale Ganzheit“ ein prius gegenüber den jeweils in ihr verbundenen (auswechselbaren) Einzelmenschen sei oder ob umgekehrt von einem Primat der letzteren gegenüber der Gesellschaft, die sie bilden, gesprochen werden müsse. Man bezeichnet diese Streitfrage neuerdings als Kontroverse zwischen universalistischer und individualistischer Gesellschaftsauffassung.
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Anmerkungen
Als ihr bedeutendster Vertreter im deutschen Sprachgebiet ist heute wohl Othmar Spann zu verzeichnen. Vgl. etwa seine „Gesellschaftsphilosophie“ im Handbuch der Philosophie, München 1928.
Vgl. insbesondere „Der Gegenstand der reinen Gesellschaftslehre“, Arch. f. Sozialw., Bd. 54, S. 329 ff.
„Aufbau“, S. 161 ff.
„Wirtschaft und Gesellschaft“ in Grundriß der Sozialökonomie, Tübingen 1925, S. 1.
a. a. O., S. 335.
a. a. O., S. 164.
a. a. O., S. 167 ff.
„Wirtschaft und Gesellschaft“, S. 13.
Schütz, a. a.O., S. 172.
Vgl. auch Kaufmann, „Die Kriterien des Rechts“, Tübingen 1924.
Vgl. zum Folgenden Kaufmann, „Soziale Kollektiva“, a. a. O., S. 299 ff. Das Problem der Ontologie sozialer Gegenstände wird neuerdings eingehend bei T. Otaka, „Grundlegung der Lehre vom sozialen Verband“, Wien 1932, eingehend behandelt.
Vgl. hiezu Simmel, „Die Probleme der Geschichtsphilosophie“, 4. Aufl., München 1922.
Über die Rolle der Eliten im sozialen Geschehen vgl. insbesondere Pareto, „Trattato di soziologia generale“, 3 Bände, 1923 und Ortega y Gasset, „Der Aufstand der Massen“ (Übersetzung aus dem Spanischen), D. V. A. Stuttgart.
Kaufmann, „Soziale Kollektiva“, S. 303.
Sie geht weit ins Altertum zurück. Vgl. z. B. die Legende von der Erzählung des Menenius Agrippa über den Streit zwischen dem Magen und den übrigen Körperteilen.
Vgl. z. B. Kelsen, „Hauptprobleme der iStaatsrechtslehre, entwickelt aus der Lehre vom Rechtssatz“, 2. Aufl., Tübingen 1923.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Kaufmann, F. (1936). Sozialwissenschaftliche Grundbegriffe. In: Methodenlehre der Sozialwissenschaften. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-6001-5_14
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