Zusammenfassung
Das Ziel des folgenden Kapitels liegt in der Ableitung notwendiger Begriffsdefinitionen und terminologischer Aussagen, da die Begriffe “Unternehmensakquisitionen” und “Forschung und Entwicklung” in der Literatur nicht einheitlich verwendet werden.31 Diese Vorgehensweise dient sowohl der unmißverständlichen Festlegung des im Rahmen der vorliegenden Arbeit verwendeten wissenschaftlichen Sprachgebrauchs wie auch der Beschreibung realer Ausprägungen des Forschungsgegenstandes.32 Ferner soll durch eine eindeutige Begriffsabgrenzung die Vergleichbarkeit der Befunde dieser Studie mit den Ergebnissen anderer Arbeiten ermöglicht werden.
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Referenzen
Zur Notwendigkeit der Ableitung von terminologischen Aussagen vgl. Müller-Böling (1992), Sp. 1492.
Vgl. Grochla (1978), S. 69; Braun (1993), Sp. 1225f.
Vgl. Abschnitt 3.5.
Vgl. Abschnitt 2.1.3.
Vgl. Kirchner (1991), S. 30f.; Laub (1991), S. 114; Reißner (1992), S. 15; Gerpott (1993a), S. 20.
Vgl. Pausenberger (1989b), S. 621 f.; Kirchner (1991), S. 30; Laub (1991), S. 114; Frank (1993), S. 6f.; Gerpott (1993a), S. 20; Haag (1995), S. 11.
Vgl. Gerpott (1993a), S. 22ff.; Gerpott (1993b), S. 1272.
Vgl. Sautter (1989), S. 6.
Dies erscheint insofern notwendig, als bei der Erhebung der relevanten Akquisitionstransaktionen auf die im Bundesanzeiger in vierteljährlichen Intervallen veröffentliche Liste der dem Bundeskartellamt nach § 23 GWB gemeldeten Unternehmenszusammenschlüsse zurückgegriffen wird. Vgl. Abschnitt 5.1.2.
Vgl. § 271 Abs. 1 sowie § 290 HGB. Von “verbundenen Unternehmen” spricht das HGB jedoch auch erst ab einer Beteiligungsquote von mehr als 50%. Vgl. § 271 Abs. 2 HGB.
Vgl. § 17f. AktG.
Vgl. § 23f. GWB.
Vgl. hierzu Abschnitt 2.1.3.
In bestimmten Fällen, z.B. bei der Untersuchung von Kapitalmarktreaktionen auf die Ankündigung von Unternehmensübernahmen im Rahmen von Ereignisstudien, ist dagegen eine Einschränkung des Kreises der beteiligten Unternehmen auf börsennotierte Aktiengesellschaften sinnvoll. Vgl. z.B. Bühner (1990c), S. 295ff ; Gerke/Garz/Oerke (1995 S. 807f. , S.
Vgl. Sautter (1989), S. 6.
Vgl. Kirchner (1991), S. 30. Pausenberger verallgemeinert diese Definition weiter und spricht nur vom Erwerb von Verfüügungsrechten über bestehende Faktorkombinationen, womit nicht zwangsläufig Unternehmen oder Unternehmensteile gemeint sein müssen. Vgl. Pausenberger (1989a), Sp. 18.
Vgl. Sieghold (1989), S. 3.
Vgl. Gerpott (1993a), S. 41.
Vgl. auch im folgenden Pausenberger (1989b), S. 623 ff.; Gerpott (1993a), S. 27ff.
Vgl. Pausenberger (1989b), S. 623.
Unter organisatorischen Aspekten entspricht die vollständige Aufgabe der rechtlichen Selbständigkeit bei nur teilweiser Einschränkung der wirtschaftlichen Selbständigkeit der Eingliederung der übernommenen Unternehmung als cost oder profit center in die Konzernstruktur des akquirierenden Unternehmens im Anschluß an eine Akquisition i.e.S. oder an eine Fusion. Dabei erfolgt zunächst eine vollständige Aufgabe der wirtschaftlichen Selbständigkeit des Akquisitionsobjektes durch den Zusammenschlußtatbestand als solches, bevor diesem anschliefend im Innenverhältnis ein Teil seiner wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Seiten des kaufenden Unternehmens zurückgewährt wird. Zum Begriff des profit center vgl. beispielsweise Schweitzer (1992), Sp. 2078ff.
Vgl. Pausenberger (1989b), S. 623. 53 Vgl. Kirchner (1991), S. 30f.; Gerpott (1993a), S. 36f.
Vgl. Gerpott (1993a), S. 30f. 55 Vgl. Pausenberger (1989a), Sp. 19; Sieghold (1989), S. 3.
Vgl. beispielsweise Brockhoff/Gupta/Rotering (1990), Hagedoorn (1990), Rotering (1990), Kirchmann (1994), Teichert (1994).
An dieser Stelle sei angemerkt, daß es sich um eine idealtypische Sichtweise des Phänomens handelt. Ob Kooperationen in der betrieblichen Praxis dagegen stets durch eine Gleichstellung der beteiligten Unternehmen charakterisiert sind, ist fraglich.
Vgl. Sieghold (1989), S. 2; Pausenberger (1989a), Sp. 18; Sieben/Sielaff (1989), S. 1; Pausenberger (1993), Sp. 4439f. Laub (1991), S. 114, befaßt sich kritisch mit dieser Annahme.
Vgl. § 17 AktG. Dieser Meinung schließen sich auch große Teile der betriebswirtschaftlichen Literatur an. Vgl. z.B. Kirchner (1991), S. 31. Eine Ausnahme bildet Zimmerer (1993), Sp. 4294, der zwischen Mehrheitsbeteiligungen und Unternehmensakquisitionen im Sinne von vollständigen Übernahmen unterscheidet.
Vgl. Gerpott (1993a), S. 28f.
Vgl. Zimmerer (1993), Sp. 4292.
Der Verlust der rechtlichen Selbständigkeit bedeutet, daß die Vermögensmasse des erworbenen Unternehmens als Ganzes in die Vermögensmasse des erwerbenden Unternehmens eingeht. Dieses Phänomen wird in der betriebswirtschaftlichen Literatur auch als Fusion bezeichnet. Vgl. z.B. Pausenberger (1989b), S. 624. Der Begriff der Fusion ist dabei weiter gefaßt als der aus dem Aktienrecht stammende Begriff der Verschmelzung, der sich auf die Vereinigung von Kapitalgesellschaften im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten bezieht. Vgl. § 339 Abs. 1 AktG; § 19 Abs. 1 KapErhG.
Vgl. Gerpott (1993a), S. 33.
Vgl. Gerpott (1993a), S. 33.
Vgl. Pausenberger (1989a), Sp. 23; Gerpott (1993a), S. 32f.
Vgl. Pausenberger (1989a), Sp. 19; Gerpott (1993a), S. 27ff.; Pausenberger (1993), Sp. 4440f.
Vgl. hierzu Abschnitt 2.1.3.
Vgl. Kirchner (1991), S. 32.
So ist füür das Vorliegen einer Unternehmensakquisition in Form eines Vermögenserwerbs entscheidend, daß “alle wesentlichen, d.h. für die Erfüllung der wirtschaftlichen Zweckbestimmung eines Akquisitionsobjektes unabdingbaren Vermögensbestandteile des Betriebes oder der Einzelfirma und damit auch bestehende Arbeitsverhältnisse gemäß § 613a BGB an den Erwerber übertragen werden. “ Gerpott (1993a), S. 29. Dies ist für den unternehmensexternen Forscher im Einzelfall kaum zu beurteilen.
Zur Abgrenzung der Begriffe vgl. Arbeitskreis Finanzierung (1990), S. 831f; Zimmerer (1993), Sp. 4304. Allgemein wird ein Buy-Out als Unternehmenskauf mit Gesellschafterwechsel definiert. Abgrenzungskriterien zwischen MBOs und LBOs sind die Finanzierung des Eigentümerwechsels, der Stimmrechtsanteil des Managements sowie die Initiative zur Durchf ührung der Transaktion, wobei allerdings Abgrenzungsprobleme zwischen den unterschiedlichen Formen existieren. Die Wirkungen der Durchführung von MBOs und LBOs auf den wirtschaftlichen Erfolg sowie die Forschung und Entwicklung der involvierten Unternehmen analysieren beispielsweise Fusfeld (1987), S. 10ff.; Palepu (1990), S. 247ff.; Zahra/Fescina (1991), S. 7ff.; Long/Ravenscraft (1993), S. 119ff. sowie Peel (1995), S. 92ff.
Vgl. Pausenberger (1989b), S. 621; Kirchner (1991), S. 248ff., Gerpott (1993a), S. 35; Pausenberger (1993), Sp. 4437.
Vgl. Krüger (1988a), S. 374; Pausenberger (1989a), Sp. 21ff.; Sieghold (1989), S. 97ff.; Kirchner (1991), S. 249; Clever (1993), S. 124ff.; Zimmerer (1993), Sp. 4295ff. Speziell für technologisch motivierte Unternehmensakquisitionen vgl. Hauschildt (1993), S. 45; Lindholm (1994), S. 28f.
So weist Kirchner (1991), S. 251, darauf hin, daß das konstruktivistische Phasenmodell vollständige Information über die zu bewertenden Akquisitionskandidaten sowie rationales Verhalten der Entscheidungsträger im Akquisitionssubjekt unterstellt und außerdem Interdependenzen zwischen den einzelnen Phasen des Akquisitionsprozesses nicht berücksichtigt. Clever (1993), S. 124f., greift die Kritik auf und versucht, innerhalb des von ihm entwickelten Phasenmodells Interdependenzen zu erfassen.
Vgl. Kirchner (1991), S. 249.
Vgl. Süverkrüp (1992), S. 158ff.; Frank (1993), S. 157; Gerpott (1993a), S. 333ff.; Lindholm (1994), S. 28f.; Gerpott (1995), S. 164f.
Da im Rahmen der Fragestellung der vorliegenden Arbeit eine unternehmensexterne Position eingenommen wird, ist nicht von Interesse, welche organisatorische Einheit die einzelnen Aufgaben des Akquisitionsmanagements wahrnimmt. Auf eine umfassende Darstellung der organisatorischen Anbindung des Akquisitionsprozesses im Akquisitionssubjekt wird daher verzichtet und auf die einschlägige Literatur zu diesem Thema verwiesen. Vgl. z.B. Naber (1987), S. 43ff.; Müller-Stewens/Schreiber (1993), S. 275ff.
Akquisitionsziele können grundsätzlich in Käufer- und Verkäuferziele unterteilt werden. Vgl. Humpert (1985), S. 32ff; Laub (1991), S. 126f. Da in der vorliegenden Arbeit die Perspektive des Akquisitionssubjektes eingenommen wird, werden die Verkäuferziele im folgenden vernachlässigt.
Vgl. Clever (1993), S. 125.
Vgl. Souder/Chakrabarti (1984), S. 41f.; Sautter (1989), S. 130ff.; Sieben/Sielaff (1989), S. 5f.; Bühner (1990b), S.295; Chakrabarti (1990), S. 260; Walter/Barney (1990), S. 82ff; Laub (1991), S. 124f.; Frank (1993), S. 115ff.; Chakrabarti/Hauschildt/Süverkrüp (1994), S. 49. Einen Überblick über häufig in der Literatur genannte Akquisitionsziele gibt Gerpott (1993a), S. 63, der an dieser Stelle auch eine systematische Kritik an der Aufstellung derartiger Zielkataloge übt. So entwickeln viele Autoren zwar eigene Zielauflistungen, die sich jedoch in letzter Konsequenz kaum von den zuvor veröffentlichten Zielkatalogen unterscheiden. Zusätzlich variiert die Anzahl der genannten Ziele stark, die darüber hinaus nicht unabhängig voneinander und überschneidungsfrei definiert sind. Ferner bleiben Über- und Unterordnungsbeziehungen sowie Harmonie-, Konflikt- und Indifferenzrelationen weitgehend unbeachtet.
Vgl. Chakrabarti/Souder (1987), S. 107; von der Osten (1989), S. 85; Süverkrüp (1992), S. 90ff.; Lindholm (1994), S. 195ff.
Vgl. Davidson (1981). S. 14; Gerpott (1993a), S. 64.
Vgl. Jensen (1986), S. 323ff.
Unter einem Wertsteigerungspotential wird im Rahmen der vorliegenden Arbeit die Möglichkeit der ein-zigartigen Verknüpfung der spezifischen materiellen und immateriellen Ressourcen von Akquisitionssubjekt und -objekt verstanden mit der Folge, daß die Akquisitionsunternehmen diese Ressourcen anschließend effektiver oder effizienter nutzen können als vor der Akquisition. Auf den Begriff der Synergie wird im folgenden bewußt verzichtet, da “die gegenwärtige Situation in der konzeptionellen Synergiediskussion ... mithin gekennzeichnet [ist, Anm. d. Ver] durch begriffliche Unklarheit, mangelnde theoretische Fundierung des Synergiephänomens, Unvollständigkeit insbesondere bezüglich der auch definitorischen Einbeziehung ‘negativer’ Synergieeffekte und durch die Dominanz Ziel/Mittelorientierter Denkschemata. “ Ehrensberger (1993). S. 7. Vgl. auch Sandler (1991). S. 1: Gerpott (1993a). S. 78.
Vgl. Sieben/Diedrich (1990), S. 794. Vgl. auch Abschnitt 2.1.3.
Vgl. Kirchner (1991), S. 208ff. sowie S. 224ff.; Kahl (1992), S. 184ff.; Clever (1993), S. 125ff.; Hauschildt (1993), S. 45.
Vgl. Chakrabarti (1990), S. 259 sowie S. 263, Kirchner (1991), S. 205.
Vgl. Singh/Montgomery (1987), S. 377.
Vgl. Krüger (1988b), S. 30f.; Datta (1991), S. 283ff.; Kirchner (1991), S. 206 sowie S. 224; Bühner (1993), S. 364.
Vgl. Chakrabarti (1990), S. 261; Datta (1991), S. 281; Kirchner (1991), S. 207; Laub (1991), S. 113; Gerpott (1993a), S. 120ff.
Vgl. Pausenberger (1989a), Sp. 20; Sieben/Sielaff (1989), S. 43; Porter (1990), S. 438f.
Vgl. Sautter (1989), S. 34ff.: Gerpott (1993a), S. 58ff.
Vgl. Bühner/Spindler (1986), S. 605f. So wird geschätzt, daß die Kosten des gescheiterten Engagements der Volkswagen AG bei der Triumph-Adler AG sich auf 2 Mrd. DM belaufen. Vgl. Bühner (1990b), S. 3. Berg/ Müller (1995), S. 15ff.; weisen darauf hin, daß der Kaufpreis der AEG AG 1,6 Mrd. DM betragen habe und die Daimler-Benz AG bis zum endgültigen Verkauf noch einmal 2,6 Mrd. DM in die Sanierung des Unternehmens investiert habe. Ein weiteres Beispiel ist die fremdkapitalfinanzierte Übernahme der Hoesch AG durch die Fried. Krupp GmbH, deren konsolidierte Verschuldung von 5,5 Mrd. DM den Verkauf ganzer Sparten zur Zins- und Tilgungsleistung erforderlich machte. Vgl. o.V. (1992), S. 9ff.
Vgl. auch fütr die folgenden Ausführungen Howell (1970), S. 68f.; Shrivastava (1986), S. 65ff.; Sieben/Sielaff (1989), S. 40ff.; Chakrabarti (1990), S. 261ff.; Clever (1993), S. 125ff.; Hauschildt (1993), S. 45f.: Lindholm (1994). S. 32ff.
Chakrabarti (1990), S. 263. Vgl. auch die Diskussion des Integrationsbegriffs bei Gerpott (1993a), S. 116.
Vgl. Chakrabarti (1990), S. 260; Bühner (1993), S. 363ff.; Gerpott (1993a), S. 115.
Vgl. hierzu auch Haspeslagh/Jemison (1991), S. 106.
Vgl. Gerpott (1993a), S. 118
Vgl. Howell (1970), S. 68f.; Shrivastava (1986), S. 67 sowie S. 75; Sieben/Sielaff (1989), S. 40ff., Datta (1991), S. 283; Kirchner (1991), S. 263ff.; Bühner (1993), S. 361.
Vgl. Gerpott (1993a), S. 119.
Vgl. Bühner/Spindler (1986), S. 605ff.; Shrivastava (1986), S. 61ff.; Chakarbarti (1990), S. 260; Klemm (1990), S. 52; Laub (1991), S. 127f.; Bühner (1993), S. 366; Gerpott (1993a), S. 45f.
Vgl. hierzu auch Krüger (1988a), S. 373; Sieben/Sielaff (1989), S. 43f.
Vgl. Shrivastava (1986), S. 68ff.; Haspeslagh/Jemison (1991), S. 117ff.; Bühner (1993), S. 363ff.; Gerpott (1993a), S. 117f. Andere Autoren berücksichtigen dagegen nicht die physische Integration und konzentrieren sich auf die funktionale und kulturelle Verknüpfung der Akquisitionsunternehmen. Vgl. Clever (1993), S. 125ff.
Vgl. auch bei den weiteren Ausführungen Shrivastava (1986), S. 66; Kirchner (1991), S. 89ff.; Gerpott (1993a), S. 188ff.
Das Ziel der Durchführung interner FuE-Aktivitäten besteht in der Schaffung von neuem technologischem Wissen. Vgl. hierzu Abschnitt 2.2. Dieses Wissen kann alternativ auch durch den Erwerb innovativer Unternehmen beschafft werden. Vgl. Kapitel 4.1.
Gerpott (1993a), S. 196f. Auch auf die Durchführung einer Kapitalmarktstudie zur Beurteilung des ökonomischen Erfolgs von Akquisitionstransaktionen wird im Rahmen der vorliegenden Studie verzichtet. Aus konzeptioneller Sicht ist gegen eine kapitalmarktorientierte Erfolgsmessung einzuwenden, daß die Entwicklung der Aktienkurse der beteiligten Unternehmen neben der Akquisition auch von weiteren Faktoren, wie z.B. der Konjunkturentwicklung, beeinflußt werden. Die Berechnung einer globalen Erfolgsgröße wird zudem der Fragestellung der vorliegenden Untersuchung nicht gerecht, da insbesondere Wirkungen von Unternehmensakquisitionen auf einen Teilbereich des erwerbenden Unternehmens, nämlich dessen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, untersucht werden sollen. Gerpott (1993a), S. 206, bemerkt diesbezüglich: “ daß kapitalmarktorientierte (aber auch jahresabschlußorientierte) Akquisitionserfolgsindikatoren als alleinige Kriterien ungeeignet sind, da sie einem erweiterten Akquisitionserfolgsverständnis, das auch Facetten wie etwa das Ausmaß der Umsetzung von Integrationsplänen oder der Erreichung von Integrationszielen einschließt, nicht gerecht werden. “ Aus praktischen Erwägungen ist darüber hinaus hinzuzufügen, daß es sich sowohl bei den Akquisitionsobjekten als auch bei einem Teil der Akquisitionssubjekte nicht um börsennotierte Unternehmen handelt. Daher ist die Anwendbarkeit von kapitalmarkttheoretischen Erfolgskonzepten im Rahmen der vorliegenden Arbeit als wenig sinnvoll zu beurteilen.
Val. hierzu auch Frank (1993), S. 10ff.
Frank (1993) S 56.
Vgl. Kirchner (1991), S. 84f.; Frank (1993), S. 17f.; Gerpott (1993a), S. 1f. Dies erschwert vor allem den internationalen Vergleich von Anzahl und Volumina der durchgeführten Transaktionen. Vgl. Stein (1993), S. 84.
Zur Abgrenzung von Unternehmenszusammenschlüssen von Unternehmensakquisitionen vgl. Abschnitt 2.1.1.
Vgl. Müller-Stewens (1990), S. 1 ff.
Vgl. Wupper & Partner GmbH (1991), S. 6.
Nicht bei sämtlichen Transaktionen in Abbildung 2.3. handelt es sich um Unternehmensakquisitionen im Sinne der vorliegenden Arbeit. Vgl. Abschnitt 2.1.1.
In den USA wurden während des Betrachtungszeitraums ind Durchschnitt 2.482 Akquisitionstransaktionen pro Jahr durchgeführt. Vgl. Süverkrüp (1992), S. 7.
Diese Zahlen beruhen auf Erhebungen der M&A International GmbH, entsprechen jedoch ungefähr der vom Bundeskartellamt ermittelten Anzahl von Unternehmenszusammenschlüssen. Vgl. o.V. (1996a), S. 18. Vgl. auch Krystek (1992), S. 540; Gerpott (1993a), S. 2; Gerke/Garz/Oerke (1995), S. 806. Zu den Aspekten von Unternehmensakquisitionen in Ostdeutschland vgl. Henneberg (1993), S. 25ff.
Vgl. Sieben/Sielaff (1989), S. 7; Hartmann (1992), S. 36f.; Frank (1993), S. 22f; Gerpott (1993a), S. 2f.; o. V . (1996a), S. 18.
Vgl. Krystek (1992), S. 542ff.
Vgl. Kirchner (1991), S. 86; Laub (1991), S. 118; Frank (1993), S. 19.
Vgl. Küting (1979), S. 1120ff. Die Monopolkommission stellt in ihren im Zwei-Jahres-Rhythmus veröffentlichten Berichten fest, daß an 30 bis 40% der während der achtziger Jahre dem Bundeskartellamt angezeigten Zusammenschlüsse Unternehmen aus der Gruppe der 100 umsatzstärksten Unternehmen beteiligt waren. Vgl auch Frank (1993) S 23f
Vgl. Sieghold (1989), S. 27. In den USA wird far 1988 ein durchschnittlicher Akquisitionspreis von 215,1 Mio. US $ je Transaktion genannt. Vgl. Süverkrü , p (1992) S. 7.
Vgl. Sieghold (1989), S. 41ff.; Süverkrüp (1992), S. 74f.
Unter einem “Mega-Merger” wird eine Akquisition verstanden, deren Wert 1 Mrd. US $ übersteigt. Während es 1980 nur vier solcher “Mega-Merger” in den USA gab, wurden 1988 bereits 45 solcher Transaktionen gemeldet. Vgl. Süverkrüp (1992), S.8f. Dagegen gab es für den gesamten Zeitraum von 1985 bis 1990 nur insgesamt 17 “Mega-Merger” mit Beteiligung deutscher Unternehmen. Vgl. Frank (1993), S. 21.
Jedoch weist Frank (1993), S. 19ff., auf die Tendenz hin, daß auch auf dem deutschen Markt immer größere Unternehmen gekauft werden. Vgl. auch Sieghold (1989), S. 25.
Vgl. Sieghold (1989), S. 39; Kirchner (1991), S. 87f.; Frank (1993), S. 23f. So führte beispielsweise die Veba AG 1988 63 Unternehmensakquisitionen durch.
Zur Unterscheidung zwischen horizontalen, vertikalen und konglomeraten Unternehmensakquisitionen vgl. Abschnitt 5.3.1.
Vgl. Bühner/Spindler (1986), S. 601; Scherer (1988), S. 76ff.; Sautter (1989), S. 47ff.; Sieben/Sielaff (1989), S. 6f.; Kirchner (1991), S. 81ff.; Frank (1993), S. 26f.; Gerpott (1993a), S. 1 ff. Süverkrüp (1992), S. 8, weist darauf hin, daß der Anteil der konglomeraten Unternehmensakquisitionen an den gesamten Transaktionen eines Jahres in den USA bis zu 84% beträgt. In der Bundesrepublik Deutschland beträgt dieser Anteil während der Erhebungsperiode durchschnittlich 20%. Vgl. auch Gerpott (1993a), S. 48.
Vgl. Abschnitt 3.3. sowie 3.4.3.
Vgl. im weiteren Sieghold (1989), S. 37ff.; Laub (1991), S. 123f.; Frank (1993), S. 28f.
Vgl. Sieghold (1989), S. 32; Kirchner (1991), S. 86f; Frank (1993), S. 28f.
Vgl. Statistisches Bundesamt (1993), S. 138.
Vgl. Sieben/Sielaff (1989), S. 5; Kirchner (1991), S. 87f.; Haag (1995), S. 15 sowie S. 97.
Vgl. Sieben/Sielaff (1989), S.6; Frank (1993), S. 36. Eine ausführliche Diskussion der Ziele von ausländischen Unternehmensakquisitionen erfolgt bei Stein (1993), S. 87ff.
Vgl. Frank (19931, S. 38f.
Vgl. Frank (1993), S. 40; Stein (1993), S. 84ff.
Gerpott (1993a), S. 26f.
Vgl. Gerpott (1993a), S. 282.
Vgl. Hartmann (1992), S. 27ff. Vgl. hierzu auch Nolte/Leber (1990), S. 578.
Vgl. Sieben/Sielaff (1989); Arbeitskreis Finanzierung (1990); Nolte/Leber (1990), Hartmann (1992); Frank (1993).
Die Abwehrinstrumente beziehen sich auf feindliche Akquisitionsversuche mittels Übernahmeangebote. Unter einem Übernahmeangebot versteht Frank (1993), S. 79, „die öffentliche Offerte einer Bietergesellschaft an die Aktionäre der Zielgesellschaft..., deren Aktien innerhalb eines festgesetzten Zeitraums zu festgesetzten Bedinungen zu erwerben. Die Übernahme erfolgt meist durch Zahlung eines Preises pro Aktie, der wesentlich über der letzten Börsennotierung liegt. “ Der Autor diskutiert anschließend zahlreiche Abwehrinstrumente, die in Präventivmaßnahmen ohne direkten Bezug zu einer konkreten Akquisition und Verteidigungsmaßnahmen zur Verhinderung oder Erschwerung einer bestimmten Übernahme unterschieden werden. Vgl. Frank (1993), S. 83.
Vgl. Nolte/Leber (1990), S. 578; Frank (1993), S. 58f.
Diese Art der Übernahme wird auch als unfreundliche oder feindliche Unternehmensakquisition (“hostile take-over”) bezeichnet. Vgl. Sautter (1989), S. 30f.; Nolte/Leber (1990), S. 573; Laub (1991), S. 126; Gerpott (1993a), S. 50.
Vgl. Nolte/Leber (1990), S. 577f.; Gerpott (1993a), S. 55; Frank (1993), S. 22. Sautter (1989), S. 32, weist darauf hin, daß es seines Wissens seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland keinen feindlichen Übernahmeversuch einer Aktiengesellschaft gegeben hat.
Vgl. Scherer (1988), S. 77f.; Arbeitskreis Finanzierung (1990), S. 838ff.; Hartmann (1992), S. 28; Frank (1993). S. 11.
Vgl. Arbeitskreis Finanzierung (1990), S. 848. Während Unternehmensakquisitionen in den USA generell eher durch Eigenkapital finanziert werden, ist in der Bundesrepublik Deutschland die Fremdfinanzierung üblich. Vgl. Sautter (1989), S. 34ff. sowie Gerpott (1993a), S. 58ff. Diese Beobachtung hat insbesondere Implikationen fur die Analyse des finanziellen Substitutionseffektes zwischen der Durchführung von Unternehmensakquisitionen und der internen Forschung und Entwicklung der betroffenen Unternehmen. Vgl. Abschnitt 3.2 sowie Abschnitt 4.2.
Vgl. Nolte/Leber (1990), S. 578f. Frank (1993), S. 95ff. weist darauf hin, daß die Erlangung der Kontrolle über das Akquisitionsobjekt und die Durchsetzung der eigenen Vorstellungen über die Unternehmensführung eine Neubesetzung des Aufsichtsrates und des Vorstandes des übernommenen Unternehmens von Seiten des Akquisitionssubjektes erfordert. Eine rasche Neubesetzung des Aufsichtsrates, der für die Neubestellung des Vorstandes verantwortlich ist, ist jedoch problematisch, da die Ernennung seiner Mitglieder in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren erfolgt. Eine kurzfristige Abberufung während dieser Periode ist nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Hauptversammlung möglich. Daher reicht insbesondere bei feindlichen Übernahmen die einfache Kapitalmehrheit möglicherweise nicht aus, um die Geschäftsnolitik des Akquisitionsobiektes grundlegend zu beeinflussen.
Vgl. Frank (1993), 5. 98f.
Vgl. Nolte/Leber (1990), S. 578.
Vgl. Frank (1993), S. 70ff. Sautter (1989), S. 57, weist darauf hin, daß der Staat die Durchführung von Unternehmensakquisitionen aus industriepolitischen Motiven, wie z.B. zur Sicherung von Arbeitsplätzen, sogar fördert.
Vgl. Sautter (1989), S. 56; Frank (1993), S. 74.
Vgl. Sieben/Sielaff (1989), S. 7; Hartmann (1992), S. 36f.; Frank (1993), S. 22f.
Brockhoff (1994b), S. 35.
Vgl. Kuhn (1992), S. 86ff.; Brockhoff (1994b), S. 35ff.; Kneerich (1995), S. 12ff.
Das Bundesministerium für Forschung und Technologie (1982), S. 29, vertritt dagegen die Auffassung: “Forschung und experimentelle Entwicklung ist systematische, schöpferische Arbeit zur Erweiterung des Kenntnisstandes, einschließlich der Erkenntnisse über den Menschen, die Kultur und die Gesellschaft sowie deren Verwendung mit dem Ziel, neue Anwendungsmöglichkeiten zu finden.”
Vgl. Kuhn (1992), S. 86.
Brockhoff (1994b), S. 22, weist darauf hin, daß industrielle Forschung und Entwicklung überwiegend die Änderung des Standes der Technik zum Ziel hat.
Chmielewicz (1979), S. 14f. Vgl. auch von der Osten (1989), S. 4f.; Zahn (1995), S. 4.
Von der Osten (1989), S. 4, versteht unter Technik “alle Hilfsmittel und Maßnahmen, mit denen der Mensch auf Grund genauer Kenntnisse der Naturgesetzlichkeit die Natur umgestaltet und in seinen Dienst stellt.” Zahn (1995), S. 4, präzisiert den Begriff weiter und versteht unter Techniken Manifestationen von Technologien in Gestalt von Produkten oder Verfahren.
Vgl. von der Osten (1989), S. 4f. Granstrand/Sjölander (1990a), S. 59, definieren dies wie folgt: “By technology we mean an area of specialized technical expert knowledge (e.g. electronic hardware) or the practical application of knowledge in a scientific area. “ An dieser Stelle sei noch einmal betont, daß Technologie im Rahmen der vorliegenden Arbeit als Wissen über naturwissenschaftlichtechnische Zusammenhänge verstanden wird und somit den Popper’schen Begriff der “Sozialtechnologie” explizit ausschließt. Vgl. Popper (1965), S. 47ff.
Vgl. Brockhoff (1993), S. 182.
Vgl. Brockhoff (1994b), S. 42.
Vgl. Kneerich (1995), S. 12.
Vgl. Brockhoff (1993), S. 173; Kneerich (1995), S. 14.
Verschiedentlich wird auch darauf hingewiesen, daß es sich bei Innovationen um die erstmalige konkrete Anwendung von technologischem Wissen in Produktionsprozessen und Produkten handelt. Innovationen werden somit auch als technischer Fortschritt bezeichnet. Vgl. Brockhoff (1993), S. 173; Kneerich (1995), S. 15.
Vgl. Brockhoff (1994b), S. 35; Kneerich (1995), S. 22.
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Pieper, U. (1998). Grundlagen. In: Wirkungen von Unternehmensakquisitionen auf Forschung und Entwicklung. Betriebswirtschaftslehre für Technologie und Innovation, vol 24. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09141-7_2
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