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Gestaltung der Delegationsbeziehung zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand

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Book cover Unternehmensverfassung und Führungssystem

Part of the book series: Schriftenreihe der Handelshochschule Leipzig ((SHL))

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Zusammenfassung

Die Delegationsbeziehung zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand kann in die Lei-stungs-, die Informations- und die Weisungsbeziehung differenziert werden. Im folgenden ist zu untersuchen, wie diese Teilbeziehungen gestaltet werden können. Dabei wird von der Ausgangssituation ausgegangen, die im vorherigen Kapitel beschrieben wurde. Die folgende wird die Unterschiedlichkeit der Gestaltungsbedingungen einbeziehen und darauf aufbauend Aussagen zur zielorientierten Gestaltung der Teilbeziehungen anhand von Nutzen- und Kostenveränderungen entwickeln.

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Literatur

  1. Vgl. Abschnitt 3.1. in Kapitel 2 sowie Abschnitt 3.1.2.2. in Kapitel 3.

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  2. Die Mindestentlohnung muß sich am Mindestpreis für den Bezug von Managementleistungen orientieren und wird auf dem Arbeitsmarkt für Manager bestimmt.

    Google Scholar 

  3. Vgl. eine Übersicht über agency-theoretische Modelle zur Beseitigung von Interessendivergenzen bei Breid, V. (1995), S. 837.

    Google Scholar 

  4. Vgl. Abschnitt 4.2. in Kapitel 3.

    Google Scholar 

  5. Vgl. Terberger, E. (1994), S. 96.

    Google Scholar 

  6. Vgl. Holmström, B. (1979), S. 74 ff.

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  7. Vgl. ausführlich Holmström, B., Milgrom, P. (1991), S. 24 ff.

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  8. Vgl. Hungenberg, H. (1997), S. 685.

    Google Scholar 

  9. Vgl. Arrow, K. J. (1985), S. 37 f.

    Google Scholar 

  10. Ohne die Existenz eines entsprechenden Informationssystems wäre die Wirksamkeit einer variablen Entlohnung gefährdet. Daraus leitet sich die Wichtigkeit des Aufsichtsratsinformationssystems ab. Wie zu zeigen sein wird, ist dieses System eng mit dem Führungssystem des Managements verbunden. Unternehmensverfassung und Managementprozeß sind über die Gestaltung dieser Informationssysteme als Aufsichtsratsinformationssystem und Managementinformationssystem verbunden.

    Google Scholar 

  11. Vgl. Rappaport, A. (1983), S. 28 ff. Vgl. eine ausführliche Darstellung der Verfahren zur Schätzung des Shareholder Values bei Baden, K. (1992).

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  12. Vgl. Schmidt, R. H., Terberger, E. (1996), S. 197 ff.; Brealey, R. A., Myers, S. C. (1991), S. 49 f.

    Google Scholar 

  13. Damit ist die erwartete Rendite der Aktie im Marktgleichgewicht gemeint, deren theoretische Ermittlung mit dem CAPM oder der APT erfolgen kann [vgl. Brealey, R. A., Myers, S. C. (1991), S. 161 ff.].

    Google Scholar 

  14. Vgl. Brealey, R. A, Myers, S. C. (1991), S. 47 ff.

    Google Scholar 

  15. Vgl.dazuDrukarczyk,J.(1993),S.84ff.

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  16. Vgl. grundsätzlich zum Markteffizienzkonzept Fama, E. F. (1991), S. 1575 ff.

    Google Scholar 

  17. Vgl.Drukarczyk,J.(1993),S.85f.

    Google Scholar 

  18. Vgl. Krahnen, J. P. (1991), S. 303.

    Google Scholar 

  19. Vgl. zur Beziehung der Marktwertmaximierung zu den Größen des Rechnungswesens Moxter, A. (1964), S. 11 ff.; Moxter, A. (1966), S. 38 ff.; Rappaport, A. (1983), S. 30; Copeland, T., Koller, T., Murrin, J. (1994), S. 77 ff.

    Google Scholar 

  20. Vgl. Brossy, R., Balkom, J. E. (1994), S. 18 ff.

    Google Scholar 

  21. Vgl. zu diesen Größen Coenenberg, A. G. (1994).

    Google Scholar 

  22. Vgl. zu Größen des internen Rechnungswesens Hahn, D. (1996), S. 155 ff.

    Google Scholar 

  23. Vgl. zu Renditen im Überblick Hutzschenreuter, T. (1995), S. 75 ff.

    Google Scholar 

  24. Vgl. Copeland, T., Koller, T., Murrin, J. (1994), S. 138; Brealey, R. A., Myers, S. C. (1991), S. 53.

    Google Scholar 

  25. Vgl. Adam, D. (1994), S. 134 ff.

    Google Scholar 

  26. Das systematische Risiko ist das Risiko, das sich nicht mehr durch Diversifikation vernichten läßt. Vgl. Schmidt, R. H., Terberger, E. (1996), S. 348 f.

    Google Scholar 

  27. Vgl. Siegwart, H. (1994), S. 50 ff.

    Google Scholar 

  28. Vgl. Beyer, H.-T. (1971), S. 237; Juesten, W. (1992), S. 91.

    Google Scholar 

  29. Vgl. zu den hier nicht näher erläuterten Alternativen und deren Beurteilung im Hinblick auf die genannten Kriterien Winter, S. (1996), S. 108 ff.

    Google Scholar 

  30. Vgl. zum Economic Profit Copeland, T., Koller, T., Murrin, J. (1994), S. 145 ff. sowie zum Kalkulatorischen Gewinn als deutscher Version Hahn, D. (1969), S. 177 ff.

    Google Scholar 

  31. Vgl. dazu und im folgenden Copeland, T., Koller, T., Murrin, J. (1994), S. 145 ff.

    Google Scholar 

  32. Vgl. zu anderen Ermittlungskonzepten Richter, F. (1996), S. 181 ff. Idealerweise würde die Kapitalbasis als Marktwert des Vermögens ermittelt werden. Da dieser Marktwert jedoch nicht vorliegt, würde man damit eine subjektive, manipulierbare Bewertungsbasis erhalten. Eine auf Buchwerten basierende Bewertung wirkt sich immer dann nachteilig aus, wenn ein großer Unterschied zwischen dem Markt- und dem Buchwert existiert. Hierauf ist mit einmaligen Zu- bzw. Abschlägen zu reagieren. Der Vorteil der auf Buchwerten basierenden Bewertung ist die Bewertungskonstanz.

    Google Scholar 

  33. Für unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände besteht handelsrechtlich ein Aktivierungsverbot. Vgl. Coenenberg, A. G. (1994), S. 81 f. und § 248 Abs. 2 HGB. Beispiele hierfür sind Forschungsund Entwicklungsinvestitionen, Investitionen für den Aufbau eines Markennamen (Marketingaufwendungen) und Investitionen in selbsterstellte Patente.

    Google Scholar 

  34. Wird eine Verzinsung des Kapitals erzielt, die kleiner ist als die Kapitalkosten, stände sich der Kapitalgeber, insbesondere aber der Eigenkapitalgeber (unter der Annahme, daß die Fremdkapitalzinsen bedient werden können) besser, wenn er dem Unternehmen kein Kapital zur Verfügung stellen würde.

    Google Scholar 

  35. Vgl. grundlegend zum CAPM sowie zur APT Brealey, R. A., Myers, S. C. (1991), S. 161 ff. bzw. 169 ff. sowie einen Vergleich beider Ansätze ebenda, S. 171 ff. Vgl. ferner Elton, E. J., Gruber, M. J. (1991), S. 283 ff. bzw. 368 ff.

    Google Scholar 

  36. Vgl. grundlegend Lücke, W. (1995), S. 310 ff.; Franke, G., Hax, H, (1988), S. 40 ff.; Ewert, R., Wagenho-fer, A. (1995), S. 59 ff.

    Google Scholar 

  37. Vgl. Copeland, T., Koller, T., Murrin, J. (1994), S. 146. Das Lücke-Theorem gilt nur, wenn kumulierte Aufwendungen mit kumulierten Auszahlungen und kumulierte Erträge mit kumulierten Einzahlungen betrachtet über alle Perioden übereinstimmen. Bemerkenswert ist, daß das Lücke-Theorem auch gilt, wenn anstatt einer flachen Zinsstruktur-Kurve eine gekrümmte Zinsstruktur-Kurve verwendet wird (laufzeitabhängige Kalkulationszinssätze). Hierzu ist nur die Anforderung arbitragefreier forward rates notwendig. Vgl. dazu Marusev, A. W., Pfingsten, A. (1993), S. 361 ff.

    Google Scholar 

  38. Vgl. dazu Abschnitt 1.4. dieses Kapitels.

    Google Scholar 

  39. Vgl. dazu Kapitel 5.

    Google Scholar 

  40. Die anderen denkbaren Größen des Rechnungswesens sollten nicht verwendet werden, da sie die Interessen der Eigentümer und die Interessen der Top-Manager nur sehr schlecht miteinander verknüpfen.

    Google Scholar 

  41. Vgl.Laux,H.(1990),S.293f.

    Google Scholar 

  42. Diese Opportunitätskosten sind abhängig von den am Arbeitsmarkt für den Manager erzielbaren Gehältern.

    Google Scholar 

  43. Vgl. grundlegend zur Entlohnung mit und ohne Verlustbeteiligung Laux, H., Schenk-Mathes, H. Y. (1992), S. 395 ff.

    Google Scholar 

  44. Vgl. Volkart, R. (1992), S. 257; Liessmann, K. (1994), S. 441.

    Google Scholar 

  45. Vgl. Bischoff, J. (1994), S. 63 ff.

    Google Scholar 

  46. Vgl. Amihud, Y., Lev, B. (1981), S. 606.

    Google Scholar 

  47. Vgl. Milgrom, P., Roberts, J. (1992), S. 429 ff.

    Google Scholar 

  48. Ein Beispiel dafür ist der Bereich Multimedia, für den sichere Prognosen nicht vorliegen und somit eine große Unsicherheit über die künftige Marktentwicklung herrscht.

    Google Scholar 

  49. Vgl. Large, R. (1995), S. 88.

    Google Scholar 

  50. Vgl. Laux, H. (1990), S. 115 ff.

    Google Scholar 

  51. Zudem kommt, daß der Manager auf die Vereinbarung einer Entlohnung, die ihm Risiko überträgt, mit der Veränderung der Investitionen in Finanzanlagen reagieren kann. Dies kann die Risikoübertragung irrelevant werden lassen. NEUS zeigt im Modell, daß deshalb die Höhe der Finanzinvestitionen bei der Gestaltung der Anreizmechanismen mitberücksichtigt werden muß. Dies kann über zustimmungspflichtige Geschäfte erfolgen [vgl. Abschnitt 3 dieses Kapitels]. Vgl. grundsätzlich dazu Neus, W. (1996), S. 1127 ff.

    Google Scholar 

  52. Vgl.Ohse,D.(1993),S.97.

    Google Scholar 

  53. Vgl.Ohse,D.(1993),S.97.

    Google Scholar 

  54. Vgl. Miller, K. D, Reuer, J. J. (1996), S. 673; Miller, K. D., Leiblein, M. J. (1996), S. 93 ff.

    Google Scholar 

  55. Vgl. Petersen, T. (1989), S. 51.

    Google Scholar 

  56. Vgl. Ohse, D. (1993), S. 163.

    Google Scholar 

  57. Hierbei wird davon ausgegangen, daß der Manager risikoavers ist. Vgl. zur Gestaltung der Entlohnung bei Risikoaversion des Agenten Shavell, S. (1979), S. 59 ff.

    Google Scholar 

  58. Vgl. die Abschnitte 1.3.1. und 1.3.2. dieses Kapitels.

    Google Scholar 

  59. Vollständig fixe Gehälter sind ebenfalls oben beschränkt. Deshalb bieten sie wenig Anreize für Innovation und Effizienzstreben, sondern fördern Verwaltertum.

    Google Scholar 

  60. Vgl. grundsätzlich Hungenberg, H. (1997), S. 691.

    Google Scholar 

  61. Neben diesem Fall existieren weitere Möglichkeiten, bei denen die Gewichte der einzelnen Perioden nicht übereinstimmen. Die Gewichte der Perioden können eine fallende bzw. steigende Reihe bilden, einem Muster mit steigenden und fallenden Gewichten folgen, oder sie werden völlig unsystematisch gewählt. Bei einer fallenden Reihe wird das Gewicht der einzelnen Periode umso kleiner, je weiter die Periode in der Vergangenheit liegt, wogegen bei einer steigenden Reihe das Gewicht der einzelnen Periode umso größer wird, je weiter die Periode in der Vergangenheit liegt. Bei einem Muster mit steigenden und fallenden Gewichten sind zwei Fälle denkbar. Zum einen können die Gewichte aus der Vergangenheit betrachtet zunächst steigen und dann wieder fallen, so daß sehr weit zurückliegende Perioden und sehr nahe liegende Perioden niedrigere Gewichte erhalten (inverted V-Form). Zum anderen können die Gewichte, ebenfalls aus der Vergangenheit betrachtet, zunächst fallen und dann wieder steigen, so daß sehr weit zurückliegende Perioden und sehr nahe liegende Perioden höhere Gewichte erhalten (V-Form). All diese Fälle sollen hier nicht weiter betrachtet werden, da dies den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde.

    Google Scholar 

  62. Hierbei wird unterstellt, daß die Handlungen und Entscheidungen des Top-Managers einerseits kurzfristig und andererseits langfristig wirken. Insofern wirken bei Eintritt eines Managers in das Unternehmen sowohl die Entscheidungen dieses neuen Managers (Kurzfristwirkung) als auch die Entscheidungen des alten Managements (Langfristwirkung).

    Google Scholar 

  63. Vgl. darüber hinaus weitere Entlohnungsarten bei Winter, S. (1996), S. 103.

    Google Scholar 

  64. Die Anreizeffekte der drei genannten Entlohnungsarten können sich nur dann entfalten, wenn die Handel-barkeit für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt wird, da diese Entlohnungsarten ansonsten wie Geld zu betrachten wären.

    Google Scholar 

  65. Vgl. zum Rückkauf eigener Aktien § 71 AktG Abs. 1 sowie Kopp, H. J. (1996), S. 40 ff.

    Google Scholar 

  66. Vgl. zur Beteiligung des Managers Lewis, T., Grisebach, R., Nelle, A. (1995), S. 105 ff.

    Google Scholar 

  67. Vgl. zum Prinzip der Diversifikation durch unvollständige Korrelation von unterschiedlichen Vermögensteilen Drukarczyk, J. (1993), S. 226 ff.

    Google Scholar 

  68. Am Kapitalmarkt wird annahmegemäß nur das systematische Risiko entlohnt. Dieses Risiko wird bei unternehmenspolitischen Entscheidungen im zugrundegelegten Diskontierungssatz berücksichtigt. Der Manager würde, wenn er das Gesamtrisiko beachtet, einen höheren Diskontierungssatz anwenden, da er zusätzlich zur Risikoprämie, die das systematische Risiko abdeckt, eine Risiskoprämie ansetzen würde, die auch das unsystematische Risiko abdeckt. Der höhere Diskontierungssatz kann unter Umständen eine unüberwindbare Investitionshürde darstellen.

    Google Scholar 

  69. In den Kapitalkosten ist annahmegemäß das systematische Risiko enthalten.

    Google Scholar 

  70. Vgl. zur Entlohnung mit Optionen Buck, T., Bruce, A. (1991), S. 24 ff.; Bühner, R. (1989), S. 2181 ff.; Buhner, R. (1990), S. 137 ff.

    Google Scholar 

  71. Vgl. zu Optionen Hull, J. (1989), S. 9 ff.

    Google Scholar 

  72. Vgl. Hull, J. (1989), S. 108 ff.

    Google Scholar 

  73. Wenn der Top-Manager die Kaufoption nicht bis zum Ende der Laufzeit hält und vorzeitig veräußern kann, bestünde der Wert der Option für den Top-Manager aus dem inneren Wert (Differenz aus Aktienkurs und Basispreis) und dem Zeitwert. Der Zeitwert ist Ausdruck der Chance, daß der Aktienkurs weiter steigt. Der Zeitwert ist somit positiv von der Volatilität des Aktienkurses abhängig, da durch eine höhere Volatilität die Chance auf weitere Kurssteigerungen steigt. Dagegen wird das bei einer höheren Volatilität höhere Risiko, daß der Aktienkurs unter den Basispreis fällt, nicht im Wert der Option berücksichtigt, da der Wert der Option nicht negativ werden kann. Eine Option bewertet Chancen und Risiken asymmetrisch. Macht sich der Manager diesen Mechanismus zunutze, könnte er versuchen, den Wert der Option durch eine Erhöhung der Volatilität zu erhöhen. Die Volatilität des Aktienkurses hängt dabei vom Risiko des Unternehmens ab. Eine riskante Geschäftspolitik würde also über die Volatilität des Aktienkurses den Wert der Option steigern und wäre somit im Interesse des Managers. Allerdings würde dies nicht den Interessen der Eigentümer entsprechen, da sie nur an der Steigerung des inneren Wertes interessiert sind. Die Gefahr einer Entlohnung mittels Kaufoption liegt also in einer zu riskanten Untemehmenspolitik. Diese Gefahr kann allerdings durch ein Veräußerungsverbot vor dem Ende der Restlaufzeit gebannt werden.

    Google Scholar 

  74. Der Basispreis würde sich wie folgt errechnen: B=S0*(l+r)N-D*(l+r)N*t, mit B (Basispreis), S0 (Aktienkurs bei Ausgabe der Option), r (Eigenkapitalkosten), N (Laufzeit der Option), t (Zeitpunkt der Dividendenzahlung), D (Dividende).

    Google Scholar 

  75. Vgl. Bühner, R. (1989), S. 2185 f.

    Google Scholar 

  76. Vgl. die Abschnitte 1.3.1. und 1.3.2. dieses Kapitels.

    Google Scholar 

  77. Vgl. auch Samuels, J. M., Cranna, M. (1995), S. 201 ff.

    Google Scholar 

  78. Vgl. als Beipiele aus der jüngeren Vergangenheit die Versuche bei der Daimler Benz AG und der Deutsche

    Google Scholar 

  79. Bank AG, ein Optionsprogramm einzuführen, sowie eine ausführliche Diskussion der Vor- und Nachteile

    Google Scholar 

  80. von Aktienoptionsprogrammen bei Menichetti, M. J. (1996), S. 1688 ff.

    Google Scholar 

  81. Vgl. § 84 AktG.

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  82. Vgl. Milgrom, P., Roberts, J. (1992), S. 430 f. in Verbindung mit S. 30 f.

    Google Scholar 

  83. Vgl. Becker, T. (1993), S. 158 ff.

    Google Scholar 

  84. Vgl. Schauenberg, B. (1991), S. 346 ff.

    Google Scholar 

  85. Vgl. Becker, T. (1993), S. 170.

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  86. Vgl. Picot, A., Dietl, H., Franck, E. (1997), S. 17.

    Google Scholar 

  87. Vgl. Goodstein, J., Boeker, W. (1991), S. 306 ff.

    Google Scholar 

  88. Vgl. Wiersema, M. F., Bantel, K. A. (1993), S. 486 ff; Beatty, R. P., Zajac, E. J. (1987), S. 309 ff.

    Google Scholar 

  89. Vgl. §90AktG.

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  90. Vgl. unter den Standpunkten, daß sich der Aufsichtsrat ändern muß, exemplarisch den von Lambsdorff, O. G. (1996), S. 20.

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  91. Vgl. Jaschke,T. (1989), S. Ulf.

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  92. Vgl. grundlegend zu den Möglichkeiten der Aufsichtsratskontrolle Theisen, M. R. (1996a), S. 71 ff.; vgl. ferner Fey, G. (1995), S. 1322 ff.

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  93. Vgl. Hahn, D. (1996), S. 37 ff.

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  94. Vgl. zur Abhängigkeit der Gefahr des Opportunismus von der Informationssituation des Principals Holmström, B. (1979), S. 83 ff.

    Google Scholar 

  95. Vgl. dazu die prägnante Feststellung von WILD: “Planung ohne Kontrolle ist () sinnlos, Kontrolle ohne Planung unmöglich” [Wild, J. (1982), S. 44]. Ein weiterer Grund der Einbeziehung der Plankontrolle ist darin zu sehen, daß erst die Plankontrolle eine wertorientierte Kontrolle des Unternehmensgeschehens ermöglicht, da der Aufsichtsrat erst mit Hilfe der Plankontrolle ex ante Einfluß auf die Unternehmensentwicklung nehmen kann. Erst die Plankontrolle verschafft dem Aufsichtsrat die notwendige informatorische Stellung, um den Kontrollauftrag zu erfüllen [vgl. Becker, T. (1993), S. 83 ff.].

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  96. Vgl. dazu ein Zitat von ALFRED HERRHAUSEN in Gaulke, J. (1996), S. 32, in dem es heißt: “Bei immer komplexer werdenden Verhältnissen in unserer industriellen Welt muß richtig verstandene Aufsicht mehr und mehr schon beim Entscheidungsprozeß ansetzen, um Fehlmaßnahmen und Fehlverhalten möglichst zu vermeiden.”[Alfred Herrhausen 1988]

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  97. Dies gilt immer dann, wenn das Gesetz des abnehmenden Grenzertrages anwendbar ist.

    Google Scholar 

  98. Vgl. Abschnitt 1 dieses Kapitels.

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  99. Vgl § 242 HGB.

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  100. Darüber hinaus sollte der Aufsichtsrat auch die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer bei der Ergebniskontrolle des Vorstandes verändern. In der gegenwärtigen Unternehmenspraxis wird der Wirtschaftsprüfer faktisch vom Vorstand bestellt, obwohl de jure der Aufsichtsrat dafür zuständig ist. Dadurch besteht die Gefahr, daß der Wirtschaftsprüfer durch den Vorstand instrumentalisiert wird und seine Kontrollfunktion verliert [vgl. Ewert, R. (1993), S. 720]. Der Wirtschaftsprüfer ist jedoch der Agent des Aufsichtsrats und muß deshalb sehr stark mit ihm zusammenarbeiten [vgl. Marten, K. U. (1995), S. 707 f.]. Die Bestellung des Wirtschaftsprüfers ist somit vom Aufsichtsrat wahrzunehmen. Der Wirtschaftsprüfer muß zuerst dem Aufsichtsrat und erst dann dem Vorstand berichten. Desweiteren sollte er neben seinem bisherigen Bericht zum Jahresabschluß einen Bericht auf Basis der Informationen des internen Rechnungswesens erstellen. Kern dieses Berichtes kann das Economic Profit-Kennzahlensystem sein. Somit erhält der Aufsichtsrat die Möglichkeit, die Berichte des Vorstandes mit Hilfe des Berichtes des Wirtschaftsprüfers zu kontrollieren.

    Google Scholar 

  101. Vgl. exemplarisch zur internen Ergebnisrechnung Ewert, R., Wagenhofer, A. (1995); Anderson, H. R.,

    Google Scholar 

  102. Needless, B. E. Jr., Caldwell, J. C. (1989).

    Google Scholar 

  103. Das externe und interne Rechnungswesen sind so konzipiert, um den Erfolg einer Periode zu ermitteln und

    Google Scholar 

  104. darauf aufbauend unterschiedliche Perioden miteinander zu vergleichen. Vgl. Coenenberg, A. G. (1994), S.

    Google Scholar 

  105. ff.

    Google Scholar 

  106. Die Generierung mehrperiodiger Ergebnisgrößen aus periodischen Ergebnisgrößen kann durch die Bildung von internen Renditen erfolgen [vgl. Hutzschenreuter, T. (1995), S. 93].

    Google Scholar 

  107. Vgl. Copeland, T., Koller, T., Murrin, J. (1994), S. 145 ff. Der Economic Profit ist somit eine kalkulatorische Ergebnisgröße, die die Möglichkeit der Kapitalgeber zur alternativen Anlage ihrer Mittel berücksichtigt.

    Google Scholar 

  108. Vgl. Bleicher, K. (1995), S. 199.

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  109. Vgl. zu den Gegenständen und Charakteristika der operativen Planung Bleicher, K. (1995), S. 316 ff.

    Google Scholar 

  110. Vgl. einen Ansatz zum Aufsichtsratsinformationssystem Becker, T. (1993), S. 213 ff.

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  111. Vgl. Abschnitt 1 in Kapitel 6.

    Google Scholar 

  112. Hierbei kann es zu Einschränkungen aufgrund der Mitbestimmung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat kommen. Jedoch gilt die getroffene Aussage, wenn im Aufsichtsrat entsprechende Mehrheitsverhältnisse vorherrschen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, daß der Aufsichtsratsvorsitzende und die Aufsichtsratsausschüsse eine entsprechende Rolle einnehmen. Vgl. zu diesen letzten beiden Punkten Abschnitt 1.1. in Kapitel 6.

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  113. Die Zustimmungstätigkeit des Aufsichtsrats basiert auf Informationen, die er durch die Ergebnis- und Plankontrolle sammelt und die im Aufsichtsratsinformationssystem vorliegen.

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  114. Vgl. zur Darstellung beider Systeme Bleicher, K., Lerberl, D., Paul, H. (1989), S. 44 ff. sowie die Darstellung unterschiedlicher Aufsichtsratstypen bei Gerum, E. (1991), S. 722 ff.

    Google Scholar 

  115. 1,111Vgl. die Darstellung der Informationswirkung bei Brealey, R. A., Myers, S. C. (1991), S. 375 f. sowie eine kritische Einschätzung bei Drukarczyk, J. (1993), S. 452 ff.

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  116. De jure entscheidet die Hauptversammlung über den Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns. Aufgrund der oben geschilderten Informationsasymmetrie zwischen Hauptversammlung und Vorstand bzw. Aufsichtsrat wird hier untersucht, wie der Vorschlag des Vorstandes vor dem Stattfinden der Hauptversammlung beeinflußt werden kann.

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  117. Eine langfristige Auschüttungsquote ist auch mit dem Vorteil verbunden, daß die Ausschüttungspolitik nicht zum Verlust privater Informationen beiträgt [vgl. die Darstellung der verschiedenen formalen Modelle zur Dividendenpolitik unter Einschluß von agency-Problemen bei Pfaff, D. (1989), S. 64 ff.; Hartmann-Wendeis, T. (1986), S. 84 ff.]. Vgl. zur Schutzwirkung einer langfristigen Ausschüttungsquote für private Informationen Krahnen, J. P. (1994), S. 294 ff.

    Google Scholar 

  118. Vgl. zu den Einflußfaktoren auf den Jahresabschluß Schierenbeck, H. (1995), S. 569 ff.

    Google Scholar 

  119. Darüber hinaus ist die Recht- und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sicherzustellen. Dabei kann der Aufsichtsrat auf die Mithilfe des Wirtschaftsprüfers zurückgreifen. Der Wirtschaftsprüfer ist als Spezialist am ehesten in der Lage, Verstöße gegen geltendes Recht zu erkennen. Aus diesem Grund ist der Wirtschaftsprüfer sehr eng an den Aufsichtsrat zu binden. Vgl. aktuelle Vorschläge zur Stellung des Wirtschaftsprüfers bei Hommelhoff, P. (1995), S. 15 ff.

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  120. Vgl. §111 Abs. 4 AktG.

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  121. Vgl. Bea, X., Scheurer, S. (1994), S. 2147. Allerdings ist die Bindung aller Geschäfte an die Zustimmung des Aufsichtsrates nicht möglich, da eine Übertragung der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat durch § 111 Abs. 4 Satz 1 AktG untersagt ist. Über die Art zustimmungspflichtiger Geschäfte wird angenommen, daß sie durch ihr Volumen, ihr Risiko und ihren Gegenstand erfolgsbedeutsam für das Unternehmen sind [vgl. Hoffmann-Becking, M. (1988), S. 258]. In der Aufsichtsratspraxis haben sich fünf Bereiche zustimmungspflichtiger Geschäfte herauskristallisiert [vgl. Potthof, E., Trescher, K. (1995), S. 242]: (1) Investitionen mit einem bestimmten Mindestbetrag, (2) Grundstücke, (3) Beteiligungen, Zweigniederlassungen, (4) Aufnahme von (Groß)Krediten und (5) Erteilung und Entziehung von Prokuren und Generalvollmacht. Allerdings existiert eine nicht geringe Anzahl von Gesellschaften ohne Festlegung zustimmungspflichtiger Geschäfte [vgl. Gerum, E. (1991), S. 726]. Vgl. ein konkretes Beispiel für einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte bei Bleicher, K., Lerberl, D., Paul, H. (1989), S. 63.

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  122. Vgl. zum Einfluß auf das Führungssystem Kapitel 5.

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  123. Vgl. Fama, E. J., Jensen, M. C. (1983), S. 302 f.

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  124. Vgl. zu den praktischen Problemen der Dichotomisierung von Finanzierungsarten Drukarczyk, J. (1986), S. 218–239; Schneider, D. (1987).

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  125. Vgl. Modigliani, F., Miller, M. H. (1958), S. 261 ff. Ausgehend von diesem Theorem wurden unter Einbeziehung von Steuern und Konkurskosten eine Vielzahl von Irrelevanzbeweisen geführt. Vgl. einen chronologischen Abriß dieser Beweise bei Wosnitza, M. (1995), S. 31 ff. WOSNITZA stellt die Modelle von MODIGLIANI/MILLER 1963, MILLER 1977, STIGLITZ 1974 u.a. dar.

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  126. Vgl. zu empirischen Tests zur Erklärung der Kapitalstrukturen von Unternehmen und zu den Determinanten betrieblicher Kapitalstrukturen Krahnen, J. P. (1991), S. 131 ff.

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  127. Die Relevanz der Informationen bzw. die Relevanz von Unternehmensinsidern und Unternehmensoutsidern wurde bereits von ADAM SMITH in “The Wealth of Nations” erkannt: “The directors of such companies, however, being the managers rather of other people’s money than of their own, it cannot well be expected, that they should watch over it with the same anxious vigilance with wich the partners in a private copartnery frequently watch over their own.”[zitiert aus Stigler, G. J., Friedland, C. (1983), S. 240]. Vgl. ebenfalls zu dieser Problematik eine fiir die heutige Diskussion grundlegende Studie von Berle, A. A., Means, G. C. (1932).

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  128. Vgl. Schmidt, R. H., Terberger, E. (1996), S. 69. Hierbei kommen Informations-, Kontroll- und Entscheidungsrechten und -pflichten besondere Bedeutung zu.

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  129. Vgl. §§ 179 ff. AktG sowie § 111 AktG.

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  130. Vgl. Schmidt, R. H, Terberger, E. (1996), S. 448 ff.

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  131. Vgl. Wosnitza, M. (1995), S. 1; Swoboda, P. (1994), S. 92, 194 ff. MYERS formuliert in diesem Zusammenhang treffend: “I will starting by asking, ‘How do firms choose their capital structures ?’ Again, the answer is, ‘We don’t know’.”Myers, S. C. (1984), S. 575.].

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  132. Vgl. Schmidt, R. H., Terberger, E. (1996), S. 411 ff.

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  133. Vgl. zum Problem des consumption on the job Jensen, M. C, Meckling, W. H. (1976).

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  134. Vgl. Jensen, M. C. (1986). Vgl. die Systematisierung weiterer Modelle bei Hintermann, C. (1996), S. 77.

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  135. Vgl. Jensen, M. C. (1986), S. 323 ff.

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  136. Vgl. Jensen, M. C. (1989), S. 66.

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  137. Vgl. Grossmann, S., Hart, O. (1982), S. 107 ff.

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  138. Vgl. Stulz, R. (1990), S. 3 ff. Die Wahrscheinlichkeit des Unterinvestitionsproblems steigt auch mit der Volatilität des Cash Flows. Insofern kann es aus informationsökonomischer Sicht sinnvoll sein, die Volatilität des Cash Flows zu reduzieren, um sowohl Über- als auch Unterinvestition zu vermeiden.

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  139. Vgl. Myers, S. C. (1977), S. 147 ff.

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  140. Vgl. Krahnen, J. P. (1991).

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  141. Dagegen zeigen allerdings einige Autoren, daß es auf die objektive Verwertbarkeit einer Sicherheit nicht ankäme [vgl. Bester, H., Hellwig, M. (1987), S. 135 ff.], sondern nur auf den Wert einer Sicherheit in den Augen des Kreditnehmers. Leider läßt sich die subjektive Wertschätzung des Kreditnehmers nicht zweifelsfrei ermitteln (Täuschung möglich), womit letztlich doch auf die objektive Verwertbarkeit zurückgegriffen wird.

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  142. Vgl. Jensen, M. C, Meckling, W. H. (1976), S. 305 ff.; Zechner, J. (1982), S. 182.

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  143. Swoboda, P. (1994), S. 262 zum Problem einer Kapitalstrukturtheorie, die Unsicherheit und agency-Probleme einbezieht.

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Hutzschenreuter, T. (1998). Gestaltung der Delegationsbeziehung zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand. In: Unternehmensverfassung und Führungssystem. Schriftenreihe der Handelshochschule Leipzig. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08121-0_4

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