Zusammenfassung
Die Delegationsbeziehung zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand kann in die Lei-stungs-, die Informations- und die Weisungsbeziehung differenziert werden. Im folgenden ist zu untersuchen, wie diese Teilbeziehungen gestaltet werden können. Dabei wird von der Ausgangssituation ausgegangen, die im vorherigen Kapitel beschrieben wurde. Die folgende wird die Unterschiedlichkeit der Gestaltungsbedingungen einbeziehen und darauf aufbauend Aussagen zur zielorientierten Gestaltung der Teilbeziehungen anhand von Nutzen- und Kostenveränderungen entwickeln.
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Literatur
Vgl. Abschnitt 3.1. in Kapitel 2 sowie Abschnitt 3.1.2.2. in Kapitel 3.
Die Mindestentlohnung muß sich am Mindestpreis für den Bezug von Managementleistungen orientieren und wird auf dem Arbeitsmarkt für Manager bestimmt.
Vgl. eine Übersicht über agency-theoretische Modelle zur Beseitigung von Interessendivergenzen bei Breid, V. (1995), S. 837.
Vgl. Abschnitt 4.2. in Kapitel 3.
Vgl. Terberger, E. (1994), S. 96.
Vgl. Holmström, B. (1979), S. 74 ff.
Vgl. ausführlich Holmström, B., Milgrom, P. (1991), S. 24 ff.
Vgl. Hungenberg, H. (1997), S. 685.
Vgl. Arrow, K. J. (1985), S. 37 f.
Ohne die Existenz eines entsprechenden Informationssystems wäre die Wirksamkeit einer variablen Entlohnung gefährdet. Daraus leitet sich die Wichtigkeit des Aufsichtsratsinformationssystems ab. Wie zu zeigen sein wird, ist dieses System eng mit dem Führungssystem des Managements verbunden. Unternehmensverfassung und Managementprozeß sind über die Gestaltung dieser Informationssysteme als Aufsichtsratsinformationssystem und Managementinformationssystem verbunden.
Vgl. Rappaport, A. (1983), S. 28 ff. Vgl. eine ausführliche Darstellung der Verfahren zur Schätzung des Shareholder Values bei Baden, K. (1992).
Vgl. Schmidt, R. H., Terberger, E. (1996), S. 197 ff.; Brealey, R. A., Myers, S. C. (1991), S. 49 f.
Damit ist die erwartete Rendite der Aktie im Marktgleichgewicht gemeint, deren theoretische Ermittlung mit dem CAPM oder der APT erfolgen kann [vgl. Brealey, R. A., Myers, S. C. (1991), S. 161 ff.].
Vgl. Brealey, R. A, Myers, S. C. (1991), S. 47 ff.
Vgl.dazuDrukarczyk,J.(1993),S.84ff.
Vgl. grundsätzlich zum Markteffizienzkonzept Fama, E. F. (1991), S. 1575 ff.
Vgl.Drukarczyk,J.(1993),S.85f.
Vgl. Krahnen, J. P. (1991), S. 303.
Vgl. zur Beziehung der Marktwertmaximierung zu den Größen des Rechnungswesens Moxter, A. (1964), S. 11 ff.; Moxter, A. (1966), S. 38 ff.; Rappaport, A. (1983), S. 30; Copeland, T., Koller, T., Murrin, J. (1994), S. 77 ff.
Vgl. Brossy, R., Balkom, J. E. (1994), S. 18 ff.
Vgl. zu diesen Größen Coenenberg, A. G. (1994).
Vgl. zu Größen des internen Rechnungswesens Hahn, D. (1996), S. 155 ff.
Vgl. zu Renditen im Überblick Hutzschenreuter, T. (1995), S. 75 ff.
Vgl. Copeland, T., Koller, T., Murrin, J. (1994), S. 138; Brealey, R. A., Myers, S. C. (1991), S. 53.
Vgl. Adam, D. (1994), S. 134 ff.
Das systematische Risiko ist das Risiko, das sich nicht mehr durch Diversifikation vernichten läßt. Vgl. Schmidt, R. H., Terberger, E. (1996), S. 348 f.
Vgl. Siegwart, H. (1994), S. 50 ff.
Vgl. Beyer, H.-T. (1971), S. 237; Juesten, W. (1992), S. 91.
Vgl. zu den hier nicht näher erläuterten Alternativen und deren Beurteilung im Hinblick auf die genannten Kriterien Winter, S. (1996), S. 108 ff.
Vgl. zum Economic Profit Copeland, T., Koller, T., Murrin, J. (1994), S. 145 ff. sowie zum Kalkulatorischen Gewinn als deutscher Version Hahn, D. (1969), S. 177 ff.
Vgl. dazu und im folgenden Copeland, T., Koller, T., Murrin, J. (1994), S. 145 ff.
Vgl. zu anderen Ermittlungskonzepten Richter, F. (1996), S. 181 ff. Idealerweise würde die Kapitalbasis als Marktwert des Vermögens ermittelt werden. Da dieser Marktwert jedoch nicht vorliegt, würde man damit eine subjektive, manipulierbare Bewertungsbasis erhalten. Eine auf Buchwerten basierende Bewertung wirkt sich immer dann nachteilig aus, wenn ein großer Unterschied zwischen dem Markt- und dem Buchwert existiert. Hierauf ist mit einmaligen Zu- bzw. Abschlägen zu reagieren. Der Vorteil der auf Buchwerten basierenden Bewertung ist die Bewertungskonstanz.
Für unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände besteht handelsrechtlich ein Aktivierungsverbot. Vgl. Coenenberg, A. G. (1994), S. 81 f. und § 248 Abs. 2 HGB. Beispiele hierfür sind Forschungsund Entwicklungsinvestitionen, Investitionen für den Aufbau eines Markennamen (Marketingaufwendungen) und Investitionen in selbsterstellte Patente.
Wird eine Verzinsung des Kapitals erzielt, die kleiner ist als die Kapitalkosten, stände sich der Kapitalgeber, insbesondere aber der Eigenkapitalgeber (unter der Annahme, daß die Fremdkapitalzinsen bedient werden können) besser, wenn er dem Unternehmen kein Kapital zur Verfügung stellen würde.
Vgl. grundlegend zum CAPM sowie zur APT Brealey, R. A., Myers, S. C. (1991), S. 161 ff. bzw. 169 ff. sowie einen Vergleich beider Ansätze ebenda, S. 171 ff. Vgl. ferner Elton, E. J., Gruber, M. J. (1991), S. 283 ff. bzw. 368 ff.
Vgl. grundlegend Lücke, W. (1995), S. 310 ff.; Franke, G., Hax, H, (1988), S. 40 ff.; Ewert, R., Wagenho-fer, A. (1995), S. 59 ff.
Vgl. Copeland, T., Koller, T., Murrin, J. (1994), S. 146. Das Lücke-Theorem gilt nur, wenn kumulierte Aufwendungen mit kumulierten Auszahlungen und kumulierte Erträge mit kumulierten Einzahlungen betrachtet über alle Perioden übereinstimmen. Bemerkenswert ist, daß das Lücke-Theorem auch gilt, wenn anstatt einer flachen Zinsstruktur-Kurve eine gekrümmte Zinsstruktur-Kurve verwendet wird (laufzeitabhängige Kalkulationszinssätze). Hierzu ist nur die Anforderung arbitragefreier forward rates notwendig. Vgl. dazu Marusev, A. W., Pfingsten, A. (1993), S. 361 ff.
Vgl. dazu Abschnitt 1.4. dieses Kapitels.
Vgl. dazu Kapitel 5.
Die anderen denkbaren Größen des Rechnungswesens sollten nicht verwendet werden, da sie die Interessen der Eigentümer und die Interessen der Top-Manager nur sehr schlecht miteinander verknüpfen.
Vgl.Laux,H.(1990),S.293f.
Diese Opportunitätskosten sind abhängig von den am Arbeitsmarkt für den Manager erzielbaren Gehältern.
Vgl. grundlegend zur Entlohnung mit und ohne Verlustbeteiligung Laux, H., Schenk-Mathes, H. Y. (1992), S. 395 ff.
Vgl. Volkart, R. (1992), S. 257; Liessmann, K. (1994), S. 441.
Vgl. Bischoff, J. (1994), S. 63 ff.
Vgl. Amihud, Y., Lev, B. (1981), S. 606.
Vgl. Milgrom, P., Roberts, J. (1992), S. 429 ff.
Ein Beispiel dafür ist der Bereich Multimedia, für den sichere Prognosen nicht vorliegen und somit eine große Unsicherheit über die künftige Marktentwicklung herrscht.
Vgl. Large, R. (1995), S. 88.
Vgl. Laux, H. (1990), S. 115 ff.
Zudem kommt, daß der Manager auf die Vereinbarung einer Entlohnung, die ihm Risiko überträgt, mit der Veränderung der Investitionen in Finanzanlagen reagieren kann. Dies kann die Risikoübertragung irrelevant werden lassen. NEUS zeigt im Modell, daß deshalb die Höhe der Finanzinvestitionen bei der Gestaltung der Anreizmechanismen mitberücksichtigt werden muß. Dies kann über zustimmungspflichtige Geschäfte erfolgen [vgl. Abschnitt 3 dieses Kapitels]. Vgl. grundsätzlich dazu Neus, W. (1996), S. 1127 ff.
Vgl.Ohse,D.(1993),S.97.
Vgl.Ohse,D.(1993),S.97.
Vgl. Miller, K. D, Reuer, J. J. (1996), S. 673; Miller, K. D., Leiblein, M. J. (1996), S. 93 ff.
Vgl. Petersen, T. (1989), S. 51.
Vgl. Ohse, D. (1993), S. 163.
Hierbei wird davon ausgegangen, daß der Manager risikoavers ist. Vgl. zur Gestaltung der Entlohnung bei Risikoaversion des Agenten Shavell, S. (1979), S. 59 ff.
Vgl. die Abschnitte 1.3.1. und 1.3.2. dieses Kapitels.
Vollständig fixe Gehälter sind ebenfalls oben beschränkt. Deshalb bieten sie wenig Anreize für Innovation und Effizienzstreben, sondern fördern Verwaltertum.
Vgl. grundsätzlich Hungenberg, H. (1997), S. 691.
Neben diesem Fall existieren weitere Möglichkeiten, bei denen die Gewichte der einzelnen Perioden nicht übereinstimmen. Die Gewichte der Perioden können eine fallende bzw. steigende Reihe bilden, einem Muster mit steigenden und fallenden Gewichten folgen, oder sie werden völlig unsystematisch gewählt. Bei einer fallenden Reihe wird das Gewicht der einzelnen Periode umso kleiner, je weiter die Periode in der Vergangenheit liegt, wogegen bei einer steigenden Reihe das Gewicht der einzelnen Periode umso größer wird, je weiter die Periode in der Vergangenheit liegt. Bei einem Muster mit steigenden und fallenden Gewichten sind zwei Fälle denkbar. Zum einen können die Gewichte aus der Vergangenheit betrachtet zunächst steigen und dann wieder fallen, so daß sehr weit zurückliegende Perioden und sehr nahe liegende Perioden niedrigere Gewichte erhalten (inverted V-Form). Zum anderen können die Gewichte, ebenfalls aus der Vergangenheit betrachtet, zunächst fallen und dann wieder steigen, so daß sehr weit zurückliegende Perioden und sehr nahe liegende Perioden höhere Gewichte erhalten (V-Form). All diese Fälle sollen hier nicht weiter betrachtet werden, da dies den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde.
Hierbei wird unterstellt, daß die Handlungen und Entscheidungen des Top-Managers einerseits kurzfristig und andererseits langfristig wirken. Insofern wirken bei Eintritt eines Managers in das Unternehmen sowohl die Entscheidungen dieses neuen Managers (Kurzfristwirkung) als auch die Entscheidungen des alten Managements (Langfristwirkung).
Vgl. darüber hinaus weitere Entlohnungsarten bei Winter, S. (1996), S. 103.
Die Anreizeffekte der drei genannten Entlohnungsarten können sich nur dann entfalten, wenn die Handel-barkeit für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt wird, da diese Entlohnungsarten ansonsten wie Geld zu betrachten wären.
Vgl. zum Rückkauf eigener Aktien § 71 AktG Abs. 1 sowie Kopp, H. J. (1996), S. 40 ff.
Vgl. zur Beteiligung des Managers Lewis, T., Grisebach, R., Nelle, A. (1995), S. 105 ff.
Vgl. zum Prinzip der Diversifikation durch unvollständige Korrelation von unterschiedlichen Vermögensteilen Drukarczyk, J. (1993), S. 226 ff.
Am Kapitalmarkt wird annahmegemäß nur das systematische Risiko entlohnt. Dieses Risiko wird bei unternehmenspolitischen Entscheidungen im zugrundegelegten Diskontierungssatz berücksichtigt. Der Manager würde, wenn er das Gesamtrisiko beachtet, einen höheren Diskontierungssatz anwenden, da er zusätzlich zur Risikoprämie, die das systematische Risiko abdeckt, eine Risiskoprämie ansetzen würde, die auch das unsystematische Risiko abdeckt. Der höhere Diskontierungssatz kann unter Umständen eine unüberwindbare Investitionshürde darstellen.
In den Kapitalkosten ist annahmegemäß das systematische Risiko enthalten.
Vgl. zur Entlohnung mit Optionen Buck, T., Bruce, A. (1991), S. 24 ff.; Bühner, R. (1989), S. 2181 ff.; Buhner, R. (1990), S. 137 ff.
Vgl. zu Optionen Hull, J. (1989), S. 9 ff.
Vgl. Hull, J. (1989), S. 108 ff.
Wenn der Top-Manager die Kaufoption nicht bis zum Ende der Laufzeit hält und vorzeitig veräußern kann, bestünde der Wert der Option für den Top-Manager aus dem inneren Wert (Differenz aus Aktienkurs und Basispreis) und dem Zeitwert. Der Zeitwert ist Ausdruck der Chance, daß der Aktienkurs weiter steigt. Der Zeitwert ist somit positiv von der Volatilität des Aktienkurses abhängig, da durch eine höhere Volatilität die Chance auf weitere Kurssteigerungen steigt. Dagegen wird das bei einer höheren Volatilität höhere Risiko, daß der Aktienkurs unter den Basispreis fällt, nicht im Wert der Option berücksichtigt, da der Wert der Option nicht negativ werden kann. Eine Option bewertet Chancen und Risiken asymmetrisch. Macht sich der Manager diesen Mechanismus zunutze, könnte er versuchen, den Wert der Option durch eine Erhöhung der Volatilität zu erhöhen. Die Volatilität des Aktienkurses hängt dabei vom Risiko des Unternehmens ab. Eine riskante Geschäftspolitik würde also über die Volatilität des Aktienkurses den Wert der Option steigern und wäre somit im Interesse des Managers. Allerdings würde dies nicht den Interessen der Eigentümer entsprechen, da sie nur an der Steigerung des inneren Wertes interessiert sind. Die Gefahr einer Entlohnung mittels Kaufoption liegt also in einer zu riskanten Untemehmenspolitik. Diese Gefahr kann allerdings durch ein Veräußerungsverbot vor dem Ende der Restlaufzeit gebannt werden.
Der Basispreis würde sich wie folgt errechnen: B=S0*(l+r)N-D*(l+r)N*t, mit B (Basispreis), S0 (Aktienkurs bei Ausgabe der Option), r (Eigenkapitalkosten), N (Laufzeit der Option), t (Zeitpunkt der Dividendenzahlung), D (Dividende).
Vgl. Bühner, R. (1989), S. 2185 f.
Vgl. die Abschnitte 1.3.1. und 1.3.2. dieses Kapitels.
Vgl. auch Samuels, J. M., Cranna, M. (1995), S. 201 ff.
Vgl. als Beipiele aus der jüngeren Vergangenheit die Versuche bei der Daimler Benz AG und der Deutsche
Bank AG, ein Optionsprogramm einzuführen, sowie eine ausführliche Diskussion der Vor- und Nachteile
von Aktienoptionsprogrammen bei Menichetti, M. J. (1996), S. 1688 ff.
Vgl. § 84 AktG.
Vgl. Milgrom, P., Roberts, J. (1992), S. 430 f. in Verbindung mit S. 30 f.
Vgl. Becker, T. (1993), S. 158 ff.
Vgl. Schauenberg, B. (1991), S. 346 ff.
Vgl. Becker, T. (1993), S. 170.
Vgl. Picot, A., Dietl, H., Franck, E. (1997), S. 17.
Vgl. Goodstein, J., Boeker, W. (1991), S. 306 ff.
Vgl. Wiersema, M. F., Bantel, K. A. (1993), S. 486 ff; Beatty, R. P., Zajac, E. J. (1987), S. 309 ff.
Vgl. §90AktG.
Vgl. unter den Standpunkten, daß sich der Aufsichtsrat ändern muß, exemplarisch den von Lambsdorff, O. G. (1996), S. 20.
Vgl. Jaschke,T. (1989), S. Ulf.
Vgl. grundlegend zu den Möglichkeiten der Aufsichtsratskontrolle Theisen, M. R. (1996a), S. 71 ff.; vgl. ferner Fey, G. (1995), S. 1322 ff.
Vgl. Hahn, D. (1996), S. 37 ff.
Vgl. zur Abhängigkeit der Gefahr des Opportunismus von der Informationssituation des Principals Holmström, B. (1979), S. 83 ff.
Vgl. dazu die prägnante Feststellung von WILD: “Planung ohne Kontrolle ist () sinnlos, Kontrolle ohne Planung unmöglich” [Wild, J. (1982), S. 44]. Ein weiterer Grund der Einbeziehung der Plankontrolle ist darin zu sehen, daß erst die Plankontrolle eine wertorientierte Kontrolle des Unternehmensgeschehens ermöglicht, da der Aufsichtsrat erst mit Hilfe der Plankontrolle ex ante Einfluß auf die Unternehmensentwicklung nehmen kann. Erst die Plankontrolle verschafft dem Aufsichtsrat die notwendige informatorische Stellung, um den Kontrollauftrag zu erfüllen [vgl. Becker, T. (1993), S. 83 ff.].
Vgl. dazu ein Zitat von ALFRED HERRHAUSEN in Gaulke, J. (1996), S. 32, in dem es heißt: “Bei immer komplexer werdenden Verhältnissen in unserer industriellen Welt muß richtig verstandene Aufsicht mehr und mehr schon beim Entscheidungsprozeß ansetzen, um Fehlmaßnahmen und Fehlverhalten möglichst zu vermeiden.”[Alfred Herrhausen 1988]
Dies gilt immer dann, wenn das Gesetz des abnehmenden Grenzertrages anwendbar ist.
Vgl. Abschnitt 1 dieses Kapitels.
Vgl § 242 HGB.
Darüber hinaus sollte der Aufsichtsrat auch die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer bei der Ergebniskontrolle des Vorstandes verändern. In der gegenwärtigen Unternehmenspraxis wird der Wirtschaftsprüfer faktisch vom Vorstand bestellt, obwohl de jure der Aufsichtsrat dafür zuständig ist. Dadurch besteht die Gefahr, daß der Wirtschaftsprüfer durch den Vorstand instrumentalisiert wird und seine Kontrollfunktion verliert [vgl. Ewert, R. (1993), S. 720]. Der Wirtschaftsprüfer ist jedoch der Agent des Aufsichtsrats und muß deshalb sehr stark mit ihm zusammenarbeiten [vgl. Marten, K. U. (1995), S. 707 f.]. Die Bestellung des Wirtschaftsprüfers ist somit vom Aufsichtsrat wahrzunehmen. Der Wirtschaftsprüfer muß zuerst dem Aufsichtsrat und erst dann dem Vorstand berichten. Desweiteren sollte er neben seinem bisherigen Bericht zum Jahresabschluß einen Bericht auf Basis der Informationen des internen Rechnungswesens erstellen. Kern dieses Berichtes kann das Economic Profit-Kennzahlensystem sein. Somit erhält der Aufsichtsrat die Möglichkeit, die Berichte des Vorstandes mit Hilfe des Berichtes des Wirtschaftsprüfers zu kontrollieren.
Vgl. exemplarisch zur internen Ergebnisrechnung Ewert, R., Wagenhofer, A. (1995); Anderson, H. R.,
Needless, B. E. Jr., Caldwell, J. C. (1989).
Das externe und interne Rechnungswesen sind so konzipiert, um den Erfolg einer Periode zu ermitteln und
darauf aufbauend unterschiedliche Perioden miteinander zu vergleichen. Vgl. Coenenberg, A. G. (1994), S.
ff.
Die Generierung mehrperiodiger Ergebnisgrößen aus periodischen Ergebnisgrößen kann durch die Bildung von internen Renditen erfolgen [vgl. Hutzschenreuter, T. (1995), S. 93].
Vgl. Copeland, T., Koller, T., Murrin, J. (1994), S. 145 ff. Der Economic Profit ist somit eine kalkulatorische Ergebnisgröße, die die Möglichkeit der Kapitalgeber zur alternativen Anlage ihrer Mittel berücksichtigt.
Vgl. Bleicher, K. (1995), S. 199.
Vgl. zu den Gegenständen und Charakteristika der operativen Planung Bleicher, K. (1995), S. 316 ff.
Vgl. einen Ansatz zum Aufsichtsratsinformationssystem Becker, T. (1993), S. 213 ff.
Vgl. Abschnitt 1 in Kapitel 6.
Hierbei kann es zu Einschränkungen aufgrund der Mitbestimmung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat kommen. Jedoch gilt die getroffene Aussage, wenn im Aufsichtsrat entsprechende Mehrheitsverhältnisse vorherrschen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, daß der Aufsichtsratsvorsitzende und die Aufsichtsratsausschüsse eine entsprechende Rolle einnehmen. Vgl. zu diesen letzten beiden Punkten Abschnitt 1.1. in Kapitel 6.
Die Zustimmungstätigkeit des Aufsichtsrats basiert auf Informationen, die er durch die Ergebnis- und Plankontrolle sammelt und die im Aufsichtsratsinformationssystem vorliegen.
Vgl. zur Darstellung beider Systeme Bleicher, K., Lerberl, D., Paul, H. (1989), S. 44 ff. sowie die Darstellung unterschiedlicher Aufsichtsratstypen bei Gerum, E. (1991), S. 722 ff.
1,111Vgl. die Darstellung der Informationswirkung bei Brealey, R. A., Myers, S. C. (1991), S. 375 f. sowie eine kritische Einschätzung bei Drukarczyk, J. (1993), S. 452 ff.
De jure entscheidet die Hauptversammlung über den Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns. Aufgrund der oben geschilderten Informationsasymmetrie zwischen Hauptversammlung und Vorstand bzw. Aufsichtsrat wird hier untersucht, wie der Vorschlag des Vorstandes vor dem Stattfinden der Hauptversammlung beeinflußt werden kann.
Eine langfristige Auschüttungsquote ist auch mit dem Vorteil verbunden, daß die Ausschüttungspolitik nicht zum Verlust privater Informationen beiträgt [vgl. die Darstellung der verschiedenen formalen Modelle zur Dividendenpolitik unter Einschluß von agency-Problemen bei Pfaff, D. (1989), S. 64 ff.; Hartmann-Wendeis, T. (1986), S. 84 ff.]. Vgl. zur Schutzwirkung einer langfristigen Ausschüttungsquote für private Informationen Krahnen, J. P. (1994), S. 294 ff.
Vgl. zu den Einflußfaktoren auf den Jahresabschluß Schierenbeck, H. (1995), S. 569 ff.
Darüber hinaus ist die Recht- und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sicherzustellen. Dabei kann der Aufsichtsrat auf die Mithilfe des Wirtschaftsprüfers zurückgreifen. Der Wirtschaftsprüfer ist als Spezialist am ehesten in der Lage, Verstöße gegen geltendes Recht zu erkennen. Aus diesem Grund ist der Wirtschaftsprüfer sehr eng an den Aufsichtsrat zu binden. Vgl. aktuelle Vorschläge zur Stellung des Wirtschaftsprüfers bei Hommelhoff, P. (1995), S. 15 ff.
Vgl. §111 Abs. 4 AktG.
Vgl. Bea, X., Scheurer, S. (1994), S. 2147. Allerdings ist die Bindung aller Geschäfte an die Zustimmung des Aufsichtsrates nicht möglich, da eine Übertragung der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat durch § 111 Abs. 4 Satz 1 AktG untersagt ist. Über die Art zustimmungspflichtiger Geschäfte wird angenommen, daß sie durch ihr Volumen, ihr Risiko und ihren Gegenstand erfolgsbedeutsam für das Unternehmen sind [vgl. Hoffmann-Becking, M. (1988), S. 258]. In der Aufsichtsratspraxis haben sich fünf Bereiche zustimmungspflichtiger Geschäfte herauskristallisiert [vgl. Potthof, E., Trescher, K. (1995), S. 242]: (1) Investitionen mit einem bestimmten Mindestbetrag, (2) Grundstücke, (3) Beteiligungen, Zweigniederlassungen, (4) Aufnahme von (Groß)Krediten und (5) Erteilung und Entziehung von Prokuren und Generalvollmacht. Allerdings existiert eine nicht geringe Anzahl von Gesellschaften ohne Festlegung zustimmungspflichtiger Geschäfte [vgl. Gerum, E. (1991), S. 726]. Vgl. ein konkretes Beispiel für einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte bei Bleicher, K., Lerberl, D., Paul, H. (1989), S. 63.
Vgl. zum Einfluß auf das Führungssystem Kapitel 5.
Vgl. Fama, E. J., Jensen, M. C. (1983), S. 302 f.
Vgl. zu den praktischen Problemen der Dichotomisierung von Finanzierungsarten Drukarczyk, J. (1986), S. 218–239; Schneider, D. (1987).
Vgl. Modigliani, F., Miller, M. H. (1958), S. 261 ff. Ausgehend von diesem Theorem wurden unter Einbeziehung von Steuern und Konkurskosten eine Vielzahl von Irrelevanzbeweisen geführt. Vgl. einen chronologischen Abriß dieser Beweise bei Wosnitza, M. (1995), S. 31 ff. WOSNITZA stellt die Modelle von MODIGLIANI/MILLER 1963, MILLER 1977, STIGLITZ 1974 u.a. dar.
Vgl. zu empirischen Tests zur Erklärung der Kapitalstrukturen von Unternehmen und zu den Determinanten betrieblicher Kapitalstrukturen Krahnen, J. P. (1991), S. 131 ff.
Die Relevanz der Informationen bzw. die Relevanz von Unternehmensinsidern und Unternehmensoutsidern wurde bereits von ADAM SMITH in “The Wealth of Nations” erkannt: “The directors of such companies, however, being the managers rather of other people’s money than of their own, it cannot well be expected, that they should watch over it with the same anxious vigilance with wich the partners in a private copartnery frequently watch over their own.”[zitiert aus Stigler, G. J., Friedland, C. (1983), S. 240]. Vgl. ebenfalls zu dieser Problematik eine fiir die heutige Diskussion grundlegende Studie von Berle, A. A., Means, G. C. (1932).
Vgl. Schmidt, R. H., Terberger, E. (1996), S. 69. Hierbei kommen Informations-, Kontroll- und Entscheidungsrechten und -pflichten besondere Bedeutung zu.
Vgl. §§ 179 ff. AktG sowie § 111 AktG.
Vgl. Schmidt, R. H, Terberger, E. (1996), S. 448 ff.
Vgl. Wosnitza, M. (1995), S. 1; Swoboda, P. (1994), S. 92, 194 ff. MYERS formuliert in diesem Zusammenhang treffend: “I will starting by asking, ‘How do firms choose their capital structures ?’ Again, the answer is, ‘We don’t know’.”Myers, S. C. (1984), S. 575.].
Vgl. Schmidt, R. H., Terberger, E. (1996), S. 411 ff.
Vgl. zum Problem des consumption on the job Jensen, M. C, Meckling, W. H. (1976).
Vgl. Jensen, M. C. (1986). Vgl. die Systematisierung weiterer Modelle bei Hintermann, C. (1996), S. 77.
Vgl. Jensen, M. C. (1986), S. 323 ff.
Vgl. Jensen, M. C. (1989), S. 66.
Vgl. Grossmann, S., Hart, O. (1982), S. 107 ff.
Vgl. Stulz, R. (1990), S. 3 ff. Die Wahrscheinlichkeit des Unterinvestitionsproblems steigt auch mit der Volatilität des Cash Flows. Insofern kann es aus informationsökonomischer Sicht sinnvoll sein, die Volatilität des Cash Flows zu reduzieren, um sowohl Über- als auch Unterinvestition zu vermeiden.
Vgl. Myers, S. C. (1977), S. 147 ff.
Vgl. Krahnen, J. P. (1991).
Dagegen zeigen allerdings einige Autoren, daß es auf die objektive Verwertbarkeit einer Sicherheit nicht ankäme [vgl. Bester, H., Hellwig, M. (1987), S. 135 ff.], sondern nur auf den Wert einer Sicherheit in den Augen des Kreditnehmers. Leider läßt sich die subjektive Wertschätzung des Kreditnehmers nicht zweifelsfrei ermitteln (Täuschung möglich), womit letztlich doch auf die objektive Verwertbarkeit zurückgegriffen wird.
Vgl. Jensen, M. C, Meckling, W. H. (1976), S. 305 ff.; Zechner, J. (1982), S. 182.
Swoboda, P. (1994), S. 262 zum Problem einer Kapitalstrukturtheorie, die Unsicherheit und agency-Probleme einbezieht.
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Hutzschenreuter, T. (1998). Gestaltung der Delegationsbeziehung zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand. In: Unternehmensverfassung und Führungssystem. Schriftenreihe der Handelshochschule Leipzig. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08121-0_4
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