Export ist die häufigste Markteintrittsform im internationalen Geschäft, vor allem auch für kleinere und mittelständische Unternehmen. Da es für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union (EU) Sonderregelungen gibt, ist zwischen zwei Typen von Exportprozessen zu unterscheiden:

  1. 1.

    Die innergemeinschaftliche Lieferung

  2. 2.

    Die Ausfuhr in Drittländer

Von einer innergemeinschaftlichen Lieferung spricht man, wenn Waren aus einem Mitgliedsstaat der EU an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedsstaat geliefert werden. Je nachdem, ob der Empfänger der Leistung eine Privatperson oder ein Unternehmen ist, gelten unterschiedliche Regelungen für den Lieferanten.

Als Ausfuhr in Drittländer bezeichnet man den Warenexport von einem EU-Land in einen Staat außerhalb des Zollgebietes der EU. Je nach Bestimmungsland gelten unterschiedliche Vorschriften und Dokumentenerfordernisse, die aber jeweils für alle Mitgliedsstaaten der EU einheitlich sind.

Vom Warenexport zu unterscheiden ist der Dienstleistungsexport , der ebenfalls zwischen EU-Staaten oder in Drittländer erfolgen kann. Dieser unterscheidet sich von grenzüberschreitenden Warenlieferungen vor allem in den umsatzsteuerrechtlichen Regelungen sowie durch Spezifika bei den Meldepflichten.

Wie beim Export ist auch beim Import die Unterscheidung zwischen dem innergemeinschaftlichen Erwerb und dem Import aus Drittländern von Bedeutung.

Im den folgenden Kapiteln dieses Essentials wird die operative Abwicklung der einzelnen Formen des Waren- und Dienstleistungsverkehrs näher beleuchtet.