Um einen für den jeweiligen Bedarf des Vermittlers bzw. Finanzdienstleister ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist es unbedingt notwendig, eine individuelle und aktuelle Bedarfsanalyse zu erstellen. Denn kein Vermittler ist wie der andere.

Es ist zudem unabdingbar, auch in Zukunft, regelmäßig den Bedarf neu zu analysieren und die VSH-Police an geänderte Risiken wie die jeweils aktuell ausgeübten Tätigkeitsarten und das gegenwärtige Produktportfolio sowie an die sich geänderten Gegebenheiten, also beispielsweise an die aktuelle Anzahl der freiberuflich tätigen Mitarbeiter, anzupassen - insbesondere, weil auch Vermittlerbetriebe sich stets den markwirtschaftlichen und gesetzlichen Vorgaben anpassen und entsprechend verändern müssen.

Wie bereits im Vorwort angeklungen, lässt sich abschließend nur nochmals wiederholen: Wie bei allen anderen Versicherungen, egal ob im Firmen- oder Privatsegment, gilt auch für die Berufs- bzw. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler und -berater:

Nicht der Preis ist letztendlich entscheidend, ob man optimal versichert ist, sondern dass im Schadenfall die Versicherung bestehende existenzgefährdende Risiken auch tatsächlich abdeckt.