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Zusammenfassung

Derzeit existiert eine Vielzahl wissenschaftlicher Arbeiten zu den unterschiedlichsten Themenschwerpunkten im Kartengeschäft. Der Ursprung lässt sich auf die Analysen von (Baxter 1983) und (Ausbuel 1991) zum US-amerikanischen POS-Kartenmarkt über Zahlungssysteme zurückführen, wobei erstmals die Problematik der Interchange Fee angesprochen wird.

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Notes

  1. 1.

    Siehe Kapitel 5.1.3.1.

  2. 2.

    Ausbuel (1991) untersucht primär die Beschaffenheit des Kartenmarkts und das vorherrschende Preisniveau.

  3. 3.

    Das POS- und ATM-Geschäft sind im Rahmen des Kartengeschäfts grundsätzlich verschieden, weshalb es dazu auch unterschiedliche Betrachtungsweisen und Untersuchungen gibt.

  4. 4.

    Zweiseitige Märkte, im weiteren Verlauf der Arbeit als Two-Sided-Markets benannt, sind durch ein oder mehrere Parteien gekennzeichnet, welche an je einem der zwei Marktseiten beteiligt sind. Die Koordination der Parteien der beiden Marktseiten wird durch einen Vermittler übernommen, wodurch dieser zu einer Nutzensteigerung beiträgt. Dieser Vermittler stellt eine Schlüsselrolle dar, da ohne ihn die Parteien der beiden Marktseiten nicht zusammenfinden würden. Durch die Besonderheit des Vermittlers, welcher eine Plattform oder ein Netzwerk sein kann, werden die Märkte mit diesen Eigenschaften als zweiseitige Märkte (engl. Two-Sided-Markets) bezeichnet. Vgl. Evans, Schmalensee (2005): S. 6; Börestam (2011): S. 10. Eine Definition aus Sicht der Regulatoren ist: “Two customer groups may be charged the costs of services provided in a POS system: (i) cardholders (mainly consumers); and (ii) merchants, the firm that accept payment cards. The academic literature on the payment cards industry describes this as a two-sided market. There remains considerable debate on how issuing and acquiring banks should recoup their costs while ensuring the efficiency of the system. For example, it is widespread practice for issuing and acquiring banks to subsidise card usage by charging low fees to cardholders, while recouping the corresponding costs from merchants through Inter-change Fees.” European Commission (2007b): S. 85; siehe Kapitel 5.1.

  5. 5.

    Unter dem Begriff der Wohlfahrt wird im Rahmen dieser Arbeit die ökonomische Wohlfahrt verstanden, die sich aus der Aggregation des Nutzens oder der Präferenzen der Individuen einer Volkswirtschaft zusammensetzt. Vgl. Varian (2007): S. 721 ff.

  6. 6.

    Die Volkswirtschaft bezeichnet die Summe aller wirtschaftlichen Sektoren / Bereiche eines Landes, die zum Bruttosozialprodukt des Landes beitragen.

  7. 7.

    Insbesondere Evans und Schmalensee, die als Voreiter in der Forschung der Struktur des Kartengeschäfts zählen, bemerkten: „Indeed, it is hard to find an industry that, on the surface, fits as poorly as this one does into the boxes that economists have developed for classifying industries. Evans, Schmalensee (2005): S. 6.

  8. 8.

    Zweiseitige Märkte sind im Rahmen der Arbeit ein Synonym für die Two-Sided-Markets.

  9. 9.

    Positive Netzwerkexternalitäten bewirken, dass der Nutzen aus der Teilnahme am Markt (oder eben am Netzwerk) für den Marktteilnehmer auf der einen Marktseite steigt, je größer die Gruppe auf der anderen Seite des Markts ist. Diesen zusätzlichen Nutzen können die Marktteilnehmer nicht durch eigenes Zutun, sondern nur mittels Marktteilnahme anderer erreichen. Vgl. Maurer (2009): S. 6.

  10. 10.

    Siehe Kapitel 5.1.2.

  11. 11.

    Vgl. Fritz (2006).

  12. 12.

    The acceptance guarantees the service to pay at POS or to obtain cash at the ATM wherever the label / brand is accepted. Vgl. Capgemini (2011).

  13. 13.

    Vgl. Maurer (2009): S. 7 f.

  14. 14.

    Im Vordergrund mikroökonomischer Untersuchungen steht das wirtschaftliche Verhalten einzelner Wirtschaftssubjekte wie Konsumenten, Haushalte, Unternehmen etc. Vgl.Varian (2007).

  15. 15.

    Ausgenommen sind diesbezüglich die Untersuchungen zur Interchange Fee. Diese sind zwar der Mikroökonomik zuzuordnen, beziehen sich aber weniger auf die Einordnung des Kartengeschäfts bzw. des Zahlungsverkehrs in ein Finanzsystem als vielmehr die isolierte Betrachtung der Interchange Fee. Aus diesem Grund werden die Ausführungen zur Interchange Fee im Kapitel 5.2 näher betrachtet.

  16. 16.

    POS ist der Ort, an dem die Zahlung Online oder Offline durchgeführt wird. Vgl. Hahn (1990): S. 19.

  17. 17.

    Beispielsweise kommen die Untersuchungen von Klee (2004) und Klee (2006) zu dem Schluss, dass sich das Kundenverhalten primär an der Schnelligkeit und Höhe des Werts einer Transaktion orientiert: Je höher der Wert einer Transaktion ist, desto höher die Bereitschaft des Kunden und des Händlers, Kartenzahlungen zu akzeptieren. Amromin, Chakravorti (2007) hat auf Basis der Erkenntnisse von Klee die Bereitschaft untersucht, elektronische Zahlungen bevorzugt einzusetzen. Amromin, Chakravorti (2007) ist zu der Erkenntnis gekommen, dass vor allem eine Diskrepanz bei der Wahl des Zahlungsinstruments zwischen höheren und geringeren Einkommen auftritt.

  18. 18.

    Makroökonomisch bedeutet das: Die Volkswirtschaft wird als Ganzes gesehen, und die wissenschaftlichen Untersuchungen fokussieren sich auf das gesamtwirtschaftliche Verhalten einzelner Sektoren wie dem Zahlungsverkehr und die Analyse der gesamtwirtschaftlichen Märkte und die einzelne Zusammenhänge. Vgl. Heubes (1995): S. 5 ff.

  19. 19.

    Die makroökonomischen Untersuchungen basieren identisch zur den mikroökonomischen auf der Betrachtung des Zahlungsverkehrs als eigenständigen Sektor in einer Finanzwirtschaft.

  20. 20.

    Basierend auf der Begriffsunterscheidung von Zahlungsmittel und Zahlungsformen sind Zahlungsverkehrsinstrumente die Instrumente, die einem Zahlungspflichtigen zur Verfügung stehen, um in einer bestimmten Form Zahlungsmittel zu übertragen. Vgl. Hahn (1962): S. 50 ff.; Hahn (1997): S. 357 f.

  21. 21.

    Im Rahmen dieser Arbeit werden unter dem Wortlaut der „PSD und SEPA“ die Auswirkungen (Transformation) beider Initiativen verstanden. Weiterführende Informationen finden sich in Kapitel 4.

  22. 22.

    Eine nähere Erläuterung der sozialen und optimalen Interchange Fee findet sich im Kapitel 2.3.

  23. 23.

    Die Wohlfahrtsförderung / Wohlfahrtssteigerung ist die Mehrung der Konsumentenrente, die sich ergibt, wenn die Optimalitätsbedingungen der vollkommenen Konkurrenz erfüllt werden. Vgl. Marshall (1905).

  24. 24.

    Siehe Kapitel 4.1.2.2.2.

  25. 25.

    Die 4-Parteien- und 3-Parteien-Schemes werden auch 4-Corner- und 3-Corner-Scheme genannt.

  26. 26.

    Die Bedeutung der Differenzierung zwischen den Kartentypen beschreibt u.a. Abele et al. (2007): S. 27 f.

  27. 27.

    Vgl. Baxter (1983): S. 541 f.; siehe Kapitel 5.1.1.1.

  28. 28.

    Vgl. Baxter (1983): S. 543 ff.

  29. 29.

    Unter der Berücksichtigung strategischer Handlungen der Marktteilnehmer, welche im Modell der vollständigen Konkurrenz nicht gegeben sind, kann beispielhaft für Baxter (1983) angeführt werden, dass die Händler Kartenzahlungen auch dann akzeptieren, wenn die Summe der Grenzkosten über der Summe der Grenznutzen liegen, um Kunden von der Konkurrenz mittels Kartenakzeptanz abzuwerben.

  30. 30.

    Realistisch gesehen liegt nach Baxter (1983) der Preis, den Karteninhaber für eine Kartentransaktion zahlen, auf Höhe der Grenzkosten des Issuers und demnach über dessen tatsächlichem Grenznutzen. In diesem Fall würde eine Kartentransaktion nicht stattfinden. Deshalb wird der Preis, den Karteninhaber für eine Kartentransaktion zahlen, subventioniert, und der Issuer gleicht dieses Defizit über eine Preiserhöhung beim Händ-ler mittels des Acquirers aus. Der Händler wiederum führt eine Kartentransaktion auch dann noch durch, wenn der Grenznutzen des Händlers gleich den Grenzkosten des Acquirers ist. Bei vollkommener Konkurrenz kann eine Änderung des Preises, den Konsumenten für eine Kartentransaktion zahlen, nur durch eine entsprechende Änderung der Grenzkosten von Issuer und Acquirer erzielt werden, was mit Hilfe der Ausgleichszahlung in Form der Interchange Fee geschieht. Diese ist vom Acquirer an den Issuer zu entrichten und erhöht die Grenzkosten des Acquirers um denselben Betrag, um den die Grenzkosten des Issuers gesenkt werden.

  31. 31.

    Die Abkürzung MIF steht für Multilaterale Interchange Fee; siehe Kapitel 5.1.3.2.

  32. 32.

    Die Abkürzung BIF steht für Bilaterale Interchange Fee; siehe Kapitel 5.1.3.2.

  33. 33.

    Vgl. Baxter (1983): S. 585 ff.

  34. 34.

    Seit 1990 ist die Interchange Fee vermehrt von den Regulatoren überprüft und auf ihre Berechtigung untersucht worden. Vgl. Small, Wright (2002); European Commission 19/12/2007.

  35. 35.

    In einigen Literaturquellen wird die Arbeit von Richard Schmalensee auch mit dem Jahr 1999 vermerkt, die Veröffentlichung ist aber im Journal of Industrial Economics erst 2002 erfolgt.

  36. 36.

    Vgl. Schmalensee (2002): S. 106 ff.

  37. 37.

    Vgl. Schmalensee (2002): S. 118 ff.

  38. 38.

    Rochet und Tirole haben mehrere Arbeiten zum Kartengeschäft und dessen Ökonomie veröffentlicht, z.B. “An economic analysis of the determination of IFs in payment card systems” (2003), “Platform competition in Two-Sided-Markets” (2003) und “Externalities and regulation in card payment systems” (2006). Die wesentlichen Grundlagen ihrer Analysen haben die Autoren jedoch mit “Cooperation among competitors: Some economics of payment card associations” (2002) erforscht, die Basis dieser Analyse ist.

  39. 39.

    Vgl. Rochet, Tirole (2000): S. 4 ff.

  40. 40.

    Vgl. Rochet, Tirole (2000): S. 32. Eine weiterführende Arbeit über den Wettbewerb zwischen den Marktseiten / Plattformen und deren Auswirkungen auf das Preisniveau ist von Rochet und Tirole (2003) unter dem Titel „Platform Competition in Two-Sided-Markets“ veröffentlicht worden.

  41. 41.

    Dies bedeutet, dass Händler durch die Akzeptanz von Kartenzahlungen davon ausgehen, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren nichtkartenakzeptierenden Händlern zu haben. Grundvoraussetzung ist jedoch eine gewisse Markttransparenz für die Kunden. Gleichzeitig bedeutet dieser strategische Aspekt, dass die Händler auch dann Kartenzahlungen akzeptieren, wenn kein soziales Marktgleichgewicht vorliegt.

  42. 42.

    Das bedeutet, dass die private optimale Interchange Fee größer als die soziale Interchange Fee ist.

  43. 43.

    Vgl. Rochet, Tirole (2000): S. 33 ff. Als Anmerkung: Die optimale Interchange Fee wird nur um ein geringes Maß kleiner sein, da die Bereitschaft der Karteninhaber, für eine Zahlungskarte eine Jahresgebühr zu zahlen, als gering bewertet wird.

  44. 44.

    Vgl. Baxter (1983): S. 556.

  45. 45.

    Vgl. Small, Wright (2002): S. 3.

  46. 46.

    Unter dem Begriff der Transaktionskosten werden im Rahmen der Arbeit alle Kostengrößen verstanden, die im Rahmen einer Kartentransaktion anfallen.

  47. 47.

    Unter einem Hold-up-Problem versteht man in den Wirtschaftswissenschaften eine Situation, in der eine Zusammenarbeit zweier unterschiedlicher Interessenparteien für beide Parteien zwar einen Mehrwert generieren würde, jedoch diese von der Zusammenarbeit Abstand nehmen, um der jeweils anderen Partei keine Verhandlungsmacht zu ermöglichen. Vgl. Small, Wright (2002): S. 4; Rochet (2003): S. 108; Schnitker (2009): S. 125.

  48. 48.

    Vgl. Varian (2007): S. 602 ff.; 623 ff.; 805 ff.

  49. 49.

    Vgl. Small, Wright (2002): S. 17 ff.

  50. 50.

    Two-Sided-Markets (Multi-Sided-Markets) sind in diesem speziellen Fall Märkte, in denen verschiedene Plattformen die Interaktion zwischen Endverbrauchern ermöglichen mit dem Ziel, zwei oder multiple Seiten zu harmonisieren unter Berücksichtigung, dass beide Seiten eine Gebühr entrichten müssen. Siehe Kapitel 5.1.

  51. 51.

    Vgl. Gans, King (2002): S. 19 ff.

  52. 52.

    “We identify a single condition that, if satisfied, renders the Interchange Fee neutral. We refer to this condition as payment separation. In brief, it requires that all customers who purchase goods and service ‘at a credit card price’ from a merchant offering credit card services do indeed use credit cards.” Gans, King (2002): S. 5 f.

  53. 53.

    Das Surcharging ist eine Verrechnungsmethode, die die Möglichkeit eines Aufpreises für weniger bevorzugte Zahlungsinstrumente durch die Akzeptanzseite ermöglicht und somit einen signifikanten Einfluss auf den Erfolg der Kartenzahlungen sowie die Steigerung des Wohlfahrtseffekts hat. Dabei liegen die Auswirkungen der Interchange Fee und des Surcharging eng beieinander. Der Ursprung des Surcharging lässt sich auf die Bekämpfung des Bargeldes und die Unterstützung der Einführung von Kartenzahlungen zurückführen. In diesem Zusammenhang dient das Surcharging als Steuerungsgröße der Akzeptanzseite für die regulatorisch geforderte Umkehr des Zahlungsverhaltens am POS vom Cash zum Non-Cash, da diese wiederum durch das Anbieten verschiedener Kartenzahlungsverfahren und die Notwendigkeit des Einbindens externer Zahlungsdienstleister für den Händler mit zusätzlichen Kosten, z.B. der Interchange Fee, verbunden ist. Als Reaktion auf die zusätzlichen Kosten am POS haben somit zwei Möglichkeiten für den Zahlungsempfänger bestanden: zum einen die zusätzlichen Kosten unabhängig von der Bezahlmethode des einzelnen Kunden als zusätzliche Gemeinkosten auf den Produktpreis aufzuschlagen und somit ein prozentuales oder fixes Aufgeld zu verlangen. Zum anderen hat für den Zahlungsempfänger die Möglichkeit bestanden, die für ihn günstigste Bezahlmethode zu fördern, indem er diese mit Rabatten versieht bzw. weniger attraktive Bezahlmöglichkeiten durch zusätzliche Gebühren (Aufgelder) belastet. Demnach wäre abhängig vom gewählten Bezahlmittel vom jeweiligen Kunden ein unterschiedlich hoher Aufpreis zu entrichten je nach Präferenz des Händlers (So könnte bspw. eine Kartenzahlung 50 Cent Aufpreis kosten, eine Barzahlung 25 Cent und eine Scheckzahlung 1 EUR, wie es in einigen Ländern praktiziert wird). Dieser Prozess wird in der Fachliteratur als Surcharging bezeichnet. Vgl. Rodenkirchen (2010): S. 61. Die sogenannte No-Surcharge-Rule (NSR) verbietet Zahlungsempfängern, höhere Preise oder Rabatte für einzelne Zahlungsmethoden zu verrechnen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass auf Grund der fehlenden vollständigen Konkurrenz die private optimale Interchange Fee höher liegt als die sozial optimale Interchange Fee und seitens der Volkswirtschaft die Befürchtung besteht, dass die zusätzlichen Kosten der elektronischen Kartenzahlungen im Vergleich zu Barzahlungen durch die Händler möglicherweise durch einen Aufschlag auf Kartenzahlungen wettgemacht werden. Dies wiederum hätte aber höhere negative Auswirkungen auf den Wohlfahrtseffekt als das Ungleichgewicht in der Höhe der Interchange Fee. Vgl. Schwartz (2004).

  54. 54.

    Vgl. Gans, King (2002): S. 12 ff.

  55. 55.

    Die vollständige Konkurrenz ist ein Marktzustand der Vollkommenheit (Polypol) in dem viele Anbieter vielen Nachfragern gegenüberstehen. Es liegt vollständige Transparenz, eine vollkommen elastische Preiselastizität der Nachfrage und das Prinzip der steigenden Anbietergrenzkosten vor. Vgl. Gawel (2009): S. 114 ff.; Heubes (1995): S. 213 f.; Varian (2007): S. 455 ff.; Stiglitz (2006): S. 13 ff.

  56. 56.

    Vgl. Wright (2003).

  57. 57.

    Beispielsweise liegt im Handel die soziale Interchange Fee auf Grund der geringeren Margen eher unter der sozialen Interchange Fee im Hotelgewerbe oder bei der Luftfahrt. Vgl. Wright (2003).

  58. 58.

    Vgl. Wright (2003).

  59. 59.

    3-Corner-Schemes verfügen über keine klassische Interchange Fee; siehe Kapitel 5.1.2; Kapitel 5.1.3.1.

  60. 60.

    Vgl. Guthrie, Wright (2006): S. 17 ff.

  61. 61.

    Vgl. Guthrie, Wright (2006): S. 1.

  62. 62.

    Beispielsweise akzeptieren die Händler nicht alle Typen von Zahlungskarten, sondern nur ausgewählte.

  63. 63.

    Vgl. Guthrie, Wright (2006): S. 1 f.

  64. 64.

    Unter der Begrifflichkeit der Liberalisierung wird im Rahmen dieser Arbeit der von der OECD eingeführte Terminus verstanden, wonach unter der Liberalisierung des EU-Binnenmarkts der schrittweise Abbau aller intereuropäischen Marktbeschränkungen subsumiert wird. Vgl. OECD (2002).

  65. 65.

    Der Begriff der Harmonisierung steht im Rahmen dieser Arbeit u.a. für die Angleichung rechtlicher Vorgaben, technischer Vorschriften oder Anforderungen an Produkte, die sich unmittelbar auf die Funktionsweise des europäischen Binnenmarkts auswirken. Vgl. Die Bundesregierung (2012).

  66. 66.

    Unter der Netzwerkindustrie werden im Rahmen dieser Arbeit aus ökonomischer Betrachtung grenzübergreifende komplexe Netzwerke für Güter und Dienstleistungen subsumiert. Darunter fallen sowohl materielle Netze wie Versorgungs- sowie Straßen- und Schienennetze als auch immaterielle Netze, wie IT- und Computernetzwerke. Vgl. Rajani (2008): S. 25.

  67. 67.

    Mit der Transformation des Zahlungsverkehrs oder des Kartengeschäfts werden im Rahmen dieser Arbeit die durch die Liberalisierung und Harmonisierung bedingten Veränderungen des Markts bezeichnet.

  68. 68.

    In der Literatur werden gelegentlich auch die Studien von de La Bere (1873) und Robinson (1952) als Ursprung der Forschung über den Einfluss von Marktliberalisierungen auf die Wohlfahrt einer Volkswirtschaft angeführt. Allerdings werden auf Grund der fehlenden Spezifikation der Untersuchung für das Sachgebiet der Liberalisierung bzw. Harmonisierung von Märkten beide Studien nicht berücksichtigt.

  69. 69.

    Die Fragestellungen sind erstens: Wie wirkt sich die Veränderung der Finanzstruktur auf die Entwicklung des Wirtschaftwachstums aus und zweitens: Welchen kausalen Einfluss hat das Finanzwesen auf das Wirtschaftswachstum sowie drittens: Hat die Zusammensetzung von Markt und Finanzintermediären einen Einfluss auf die Höhe des Wirtschaftswachstums?

  70. 70.

    Die Erkenntnisse von Goldsmith sind insofern von Bedeutung für das europäische Kartengeschäft, da eine Transformation des Kartenmarkts aus Sicht der Regulatoren stets mit einer Konsolidierung der Marktteilnehmer und einer regulatorisch festgelegten Marktstruktur (z.B. Abschaffung von Monopolen) gleichgesetzt werden, was im Widerspruch zu den Erkenntnissen von Goldsmith stehen kann.

  71. 71.

    “Overall financial development matters for economic success, but financial structure per se does not seem to matter much. Thus, policymakers may achieve greater returns by focusing less on the extent to which their country is bank-based or market-based and more on legal, regulatory and policy reforms that boost the functioning of markets and banks.” Demirgüç-Kunt (2004): S. 12.

  72. 72.

    Die McKinnon-Shawn-These besagt, dass ohne die ausreichende Anzahl von Finanzintermediären höhere Kosten zur Durchführung von Investitionen anfallen, da der Investor einen Teil der Investition aus eigenen Mitteln, welche zuvor selbst angespart werden müssen, finanzieren muss, was wiederum verhindert, dass die volkswirtschaftlich produktivste Investition realisiert wird. Demnach ist die Existenz einer ausgereiften Finanzstruktur mit entsprechenden Finanzintermediären die Basis einer höheren Sparquote und der effizienten Verteilung dieser Ersparnisse an die Investoren. Unberücksichtigt bleiben in der McKinnon-Shaw-These allerdings endogene Wachstumskomponenten (Pagano 1993) und deren Auswirkungen auf den Liberalisierungsprozess von Finanzmärkten. Vgl. Ketzel et al. (2001): S. 492 f.

  73. 73.

    Vgl. McKinnon (1973); Shaw (1973).

  74. 74.

    In der Tradition von Schumpeter (1911); Behrens (2004): S. 351 ff.

  75. 75.

    Vgl. Heubes (1995): S. 587 ff.

  76. 76.

    Moral Hazard ist der Widerspruch zwischen Kollektivrationalität und Individualrationalität, wodurch ein Ausnutzen von Informationsvorteilen durch ein Wirtschaftsubjekt erfolgen kann. Vgl. Kokkola (2010): S. 136.

  77. 77.

    Die Adverse Selektion beschreibt in der Wirtschaftswissenschaft ein Umfeld mangelnder Transparenz und der Asymmetrie von Information, wodurch suboptimale Ergebnisse erreicht werden. Vgl. Ocampo (2008): S. 355.

  78. 78.

    Vgl. Armstrong, Sappington (2006): S. 325.

  79. 79.

    Unter den Netzwerkindustrien (Zahlungsverkehr, Telekommunikation, Gas, Elektrizität, Transport etc.), werden im Rahmen dieser Arbeit aus ökonomischer Betrachtung grenzübergreifende komplexe Transportund Logistiksysteme für Güter, Personen oder Informationen subsumiert. Darunter fallen sowohl materielle Netze wie Versorgungs- sowie Straßen- und Schienennetze als auch immaterielle Netze wie IT- und Computernetzwerke. Vgl. Rajani (2008): S. 25.

  80. 80.

    Economies of Scale kennzeichnen in den Netzwerkindustrien bspw. die Einsparungen, die durch eine Steigerung der Stückzahl, Konsolidierung der Marktteilnehmer usw. erzielt werden können.

  81. 81.

    Nach Angabe von Armstrong und Sappington lässt sich der Erfolg einer Marktliberalisierung durch Kenngrößen wie Skaleneffekte und Veränderungen des Wettbewerbs, z.B. durch die zunehmende Anzahl besser ermitteln, als durch gesamtwirtschaftliche Kenngrößen. Vgl. Armstrong, Sappington (2006): S. 360.

  82. 82.

    Für das Bank-basierte Finanzsystem können z.B. die Länder Japan und Deutschland aufgeführt werden. Das Bank-basierte Finanzsystem einer Volkswirtschaft beschreibt das Finanzwesen, welches sich vorrangig auf die Finanzintermediäre (Zentralbanken, Geschäftsbanken etc.) bezieht und ihnen die größte Bedeutung zuspricht. Die Regelung zwischen Angebot und Nachfrage innerhalb eines Bank-basierten Finanzsystems erfolgt also durch die Intermediäre. Dadurch entsteht auch eine relativ enge Bindung zwischen den einzelnen Finanzmarktteilnehmern.

  83. 83.

    Beispielhafte Länder für das Finanz-basierte Finanzsystem sind das UK und die USA. Das Finanz-basierte Finanzsystem wird in der Literatur auch als Kapitalmarkt-basiertes Finanzsystem bezeichnet. Darunter wird ein Finanzsystem verstanden, das sich weniger auf einzelne Intermediäre konzentriert als vielmehr die Kapitalmärkte stärkt und ihnen die größte Bedeutung zukommen lässt. Hauptcharakteristikum eines solchen Finanzsystems ist, dass das Kapital vorrangig über Finanzinstrumente wie Aktien, Derivate oder Fonds in das Finanzwesen eingeführt wird und die Banken hauptsächlich als Vermittler agieren, d.h. ihnen kommt keine tragende Rolle zu. Ein direkter Kontakt zwischen den Akteuren findet also in der Regel nicht statt.

  84. 84.

    Die beiden Ansätze stellen eine gängige Marktunterscheidung von Finanzsystemen im Modell der vollständigen Konkurrenz dar.

  85. 85.

    Als Kritikpunkt an den Untersuchungen von Gerschenkron (1962), Allen, Gale (2001), Stiglitz (1985), Arestis, Demetriades (2005) und Arestis, Luintel (2005) wird von Levine (2002) und Beck, Levine (2002) angeführt, dass lediglich vier dominante Volkswirtschaften, USA und UK versus Deutschland und Japan, untersucht worden sind. Weiterhin weisen diese Länder aus Sicht der Autoren auf Grund der Homogenität in den Clustern und der historisch gesehen vergleichsweise ähnlichen Wachstumsraten eine Nichtrepräsentativität für eine wissenschaftlich fundierte Aussage auf. Die gewonnenen Ergebnisse aus den Untersuchungen dieser vier Märkte gelten daher aus Sicht von Levine (2002) und Beck, Levine (2002) eher als eine Mutmaßung und nicht als wissenschaftliche Beweisführung. Vgl. Arestis, Luintel (2005): S. 1 f.

  86. 86.

    Wird das Kartengeschäft als ein separates und eigenständiges Konstrukt entlang der Wertschöpfungskette des Zahlungsverkehrs dargestellt und weniger als ein Bestandteil einer Phase oder eines Prozesses dieser, kann daraus abgeleitet werden, dass dem Kartengeschäft eine hohe Gewichtung bspw. innerhalb der Volkwirtschaft beigemessen wird.

  87. 87.

    Diese Erfahrungen sind z.B. dass die Notwendigkeit einer Interchange Fee von größer Null besteht bzw. das die Erreichung des sozialen Gleichgewichtes nicht durch eine Regulierung der Interchange Fee möglich ist. 111 Der Zusammenhang zwischen den Kosten und der Wohlfahrt lässt sich wie folgt beschreiben: Je höher die Kosten im Zahlungsverkehr sind, desto geringer ist der positive Wohlfahrtseffekt einer Volkswirtschaft. Somit hat die Höhe der Interchange Fee auch einen direkten Einfluss auf die Wohlfahrt einen Volkwirtschaft. Vgl. Rochet, Tirole (2007): S. 8 ff.

  88. 88.

    Der Zusammenhang zwischen den Kosten und der Wohlfahrt lässt sich wie folgt beschreiben: Je höher die Kosten im Zahlungsverkehr sind, desto geringer ist der positive Wohlfahrtseffekt einer Volkswirtschaft. Somit hat die Höhe der Interchange Fee auch einen direkten Einfluss auf die Wohlfahrt einen Volkwirtschaft. Vgl. Rochet, Tirole (2007): S. 8 ff.

  89. 89.

    Insbesondere sind damit die Arbeiten von: W. F. Baxter, R. Schmalensee, J.-C. Rochet, J. Tirole, J. Small, J. Wright, J. Gans, S. King oder G. Guthrie gemeint.

  90. 90.

    Die Schlussfolgerung ist noch nicht wissenschaftlich bestätigt. Wenn dieser Umstand jedoch zutrifft, setzt hier eine politische Dimension an. Denn es ist fraglich, ob die private optimale oder soziale Interchange Fee das Ziel ist und ob in diesem Fall ggf. regulatorische Maßnahmen notwendig sind.

  91. 91.

    Im Detail bedeutet dies, dass die Auswirkungen regulatorischer Eingriffe im z.B. Telekommunikationssektor den gleichen oder einen sehr ähnlichen Markteffekt im Kartengeschäft hervorrufen

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Huch, S. (2013). Der Stand der Forschung. In: Die Transformation des europäischen Kartengeschäfts. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-03165-7_2

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