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Vertragsrecht

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Zusammenfassung

Im Alltag schließen Sie tagtäglich vielerlei Verträge ab, z. B. wenn Sie zum Bäcker gehen und Brötchen kaufen (→ Kaufvertrag), wenn Sie sich beim Friseur die Haare schneiden lassen (→ Dienstvertrag) oder wenn Sie sich in der Stadtbücherei ein Buch ausleihen (→ Leihvertrag). Verträge können auch mündlich oder durch ein bestimmtes Verhalten zustande kommen.

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Notes

  1. 1.

    Vertragsschluss mit Minderjährigen ist nur möglich, wenn diese zwischen 7 und 18 Jahre alt sind und das Geschäft unter den § 110 BGB (Taschengeldparagraf) fällt.

  2. 2.

    Ist der Besteller ein Verbraucher, so beträgt der Zuschlag nur 5 Prozentpunkte (vgl. § 288 BGB).

  3. 3.

    Den aktuellen Basiszinssatz zur Berechnung der Verzugszinsen finden Sie unter www.bundesbank.de.

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Correspondence to Clemens Kaesler .

Lernkontrolle zu Kap. 1

Lernkontrolle zu Kap. 1

  1. 1.

    Hans B., Prokurist bei der Druckerei Printstar GmbH, bestellt beim Papiergroßhändler, der Paper AG, aus Versehen 500 Packen Druckerpapier statt der gewünschten 50 Packen.

  1. a.

    Was kann er tun, wenn er die 500 Packen nicht abnehmen möchte?

  2. b.

    Was kann die Paper AG unternehmen, wenn sie eigens für die Lieferung einen größeren LKW einsetzen musste?

  1. 2.

    Der Webagentur XY wirbt in einem Angebotsschreiben für die Erstellung einer Firmenpräsenz im Internet mit dem Festpreis von 1000,- €. In ein Angebotsschreiben an die Auto AG schleicht sich ein Tippfehler ein, der Angebotspreis lautet aus Versehen 100,- €. Die Auto AG sagt sofort zu. Was kann die Webagentur XY unternehmen, wenn sie den Auftrag nicht ausführen möchte?

  2. 3.

    Die Webagentur XY bietet in einem Schreiben der Auto AG die Erstellung einer Firmenpräsenz im Internet für 500,- €. Die Auto AG sagt sofort zu. Bei einer erneuten Kalkulation stellt XY fest, dass der Preis viel zu niedrig angesetzt ist, da der Bildbearbeitungsaufwand aufgrund der Sonderwünsche der Auto AG die Kalkulation um ein Vielfaches übersteigt. Was kann die Webagentur unternehmen?

  3. 4.

    Die Auto AG möchte von der Webagentur XY eine Firmenpräsenz im Internet erstellt haben und bittet um einen Kostenvoranschlag. Die Webagentur ist stark an dem Auftrag interessiert und gibt im Kostenvoranschlag einen Preis von 800,- € an. XY erhält den Auftrag. Während der Erstellung wird deutlich, dass der Kostenvoranschlag viel zu niedrig kalkuliert worden ist. Was muss XY in diesem Fall unternehmen?

  4. 5.

    Druckerei Meier e.K. bestellt bei der Paper-Handels AG 2t Druckpapier. Bei der Wareneingangskontrolle stellt Meier fest, dass das Papier an verschiedenen Stellen Feuchtigkeitsspuren hat und somit für den Druck unbrauchbar ist.

    1. a.

      Welche Rechte hat Meier in diesem Fall?

    2. b.

      Wie ist der Fall zu beurteilen, wenn Meier die Wareneingangskontrolle nicht vornimmt und er erst 14 Tage später im Lager den Mangel entdeckt?

  5. 6.

    U vereinbart mit der Grafikagentur XY die Erstellung eines Layouts für die Werbekampagne. Die Grafikagentur bereitet ein paar Entwürfe vor, nach Meinung von U ähneln diese jedoch viel zu stark der letzten Kampagne und lassen jegliche zündende Idee missen. Welche Rechte hat U?

  6. 7.

    Die Werbefirma AG entwirft mehrere Werbeanzeigen für die Waren AG. Die Anzeigen erscheinen in mehreren Printmedien, die Waren AG reagiert jedoch auf die gestellte Rechnung nicht. Wie sollte die Werbefirma AG vorgehen?

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© 2013 Springer Fachmedien Wiesbaden

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Kaesler, C. (2013). Vertragsrecht. In: Recht für Medienberufe. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-02011-8_1

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