Zusammenfassung
Berichts- und Löschungspflichten sorgen dafür, dass Einschüchterungseffekte durch verdeckte Ermittlungsmaßnahmen so gering wie möglich ausfallen.Wird öffentlich gemacht, in welcher Art und welchem Umfang verdeckte strafprozessual ermittelt wird, ist die "diffuse Bedrohungslage" für die Bevölkerung besser einschätzbar, als wenn das allgemeine Ausmaß der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen und die konkrete Betroffenheit geheim bleiben. Die Löschungspflichten verhindern, dass die einmal angefallenen Daten für andere als die genehmigten Zwecke verwendet werden können.
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Notes
- 1.
Vgl. die entsprechenden Berichte des BfJ, Übersicht Telekommunikationsüberwachung (Maßnahmen nach § 100a StPO) für 2009; Übersicht Telekommunikationsüberwachung (Maßnahmen nach § 100g StPO) für 2009.
- 2.
Engel in: Isensee/Kirchhof HStR 4, S. 480.
- 3.
Das Ermessen ist in diesen Fällen nicht an die Gefährdung des Untersuchungszwecks gebunden.
- 4.
Vgl. § 10.
- 5.
Dafür auch Meyer-Goßner, StPO54, § 101 Rdn. 27. „Zufallsfunde“, die nach § 477 Abs. 2 StPO weitergegeben werden dürfen, müssen nicht gelöscht werden, wenn sie zur Gefahrenabwehr relevant sind, vgl. Meyer-Goßner, StPO54, § 101 Rdn. 27.
- 6.
BVerfGE 124, 43, 73 f.
- 7.
Das BVerfG sieht diese Vorschrift als „Grundrechtssicherung durch Verfahren“. Diese Auffassung ist auf Grundlage der Ansicht des BVerfG konsequent, da das Gericht von einem materiellen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im einfachen Strafprozessrecht ausgeht, der hier abgelehnt wurde, vgl. § 20, III. Die Maßnahmen, die nicht unter § 101 Abs. 8 StPO fallen, sind aber hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit höchst zweifelhaft. Zwar regelt § 489 Abs. 2 StPO Löschungspflichten für Daten, die nicht mehr für ihre bezeichneten Zwecke erforderlich sind, doch kann die Regelung keine materiellen Mängel der Verhältnismäßigkeit heilen.
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Bode, T.A. (2012). § 18 Berichts- und Löschungspflichten. In: Verdeckte strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen. Schriftenreihe der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-32661-5_18
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