Zusammenfassaug
„Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung.“ Was das Bundesverfassungsgericht in seinem mittlerweile vielzitierten Beschluss aus dem Jahre 2007 feststellte, ist – in vielen Bereichen – auch in der deutschen Rechtspraxis und Rechtskultur angekommen. In vielen Lebens- und Rechtsbereichen wird Mediation erfolgreich angeboten; in einigen gehört sie zum Standardrepertoire der Konfliktlösungsmöglichkeiten. Dabei schöpft die Methode ihr Potential bei weitem noch nicht aus. Eine Vorreiterrolle nimmt die Familienmediation ein. Akzeptanz gefunden hat die Anwendung der Mediation weiterhin etwa für Nachbarschaftskonflikte, Streitigkeiten aus dem Bereich öffentlich-rechtlicher Bau- und Planungsvorhaben („Umweltmediation“), in Organisationen, insbesondere in Arbeits- und Betriebskonflikten sowie im Schulbereich, aber auch in vielen Bereichen des Wirtschaftsrechts bis hin zu Unternehmenskäufen und sogar im Strafrecht im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs sowie im Sozialrecht. Im Modellprojekt „Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen“ stellten Bau- und Architektensachen den häufigsten Gegenstand dar. Die Mediation hat sich mithin in durchaus sehr verschiedenen Bereichen bewährt. Das Schrifttum ist entsprechend reichhaltig – sowohl allgemein zur Mediation einschließlich der verschiedenen Einzelaspekte, wie auch zu den verschiedensten speziellen Lebensbereichen. Anders zeigt sich die Situation für Störungen in der Arzt-Patient-Beziehung, dies obwohl oder auch gerade weil hier etablierte Verfahren zur alternativen Streitbeilegung bestehen.
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Hattemer, S. (2012). Einführung. In: Mediation bei Störungen des Arzt-Patient-Verhältnisses. Kölner Schriften zum Medizinrecht, vol 6. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-22090-6_1
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