Zusammenfassung
Die symbolische Ebene der Rechtsfolgenermittlung befasst sich mit der Verkettung logischer Aussagen zur Gewinnung eines vollständigen Obersatzes. Auf dieser Ebene haben Wörter, welche in diesen Rechtssätzen Verwendung finden, rein symbolischen Charakter. Von der assoziierten Bedeutung (dem Begriff ) der darin enthaltenen Symbole wird abstrahiert. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Vokabular gestaltet sich dies teilweise schwierig, da dieses die Schnittstelle zwischen der symbolischen und der begrifflichen Ebene bildet. Auch ist an manchen Stellen sowohl eine Verortung auf der symbolischen oder der begrifflichen Ebene denkbar. Die notwendigen Entscheidungen werden in diesem Kapitel noch nicht getroffen, aber es wird darauf eingegangen, was ggf. für die symbolische Ebene sprechen könnte.
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Notes
- 1.
Die Verallgemeinerung wird keineswegs immer konsequent benutzt. Oft führt der Gesetzgeber auch dann eine Auflistung von Begriffen an, wenn er explizit einen gemeinsamen Oberbegriff festgelegt hat.
- 2.
- 3.
Vgl. [71] § 4 Rn. 16
- 4.
Vgl. [109] S. 241
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Raabe, O., Wacker, R., Oberle, D., Baumann, C., Funk, C. (2012). Symbolische Ebene. In: Recht ex machina. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-17671-5_11
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