Zusammenfassung
Seit einigen Jahren wird im staats- und verwaltungswissenschaftlichen Schrifttum der Begriff des „Gewährleistungsstaates“ benutzt, um auf ein verändertes Staatsverständnis aufmerksam zu machen und dieses auf einen begrifflichen Nenner zu bringen. Der „Gewährleistungsstaat“ ist kein Rechtsbegriff, sondern wird als „Leitbild für die sich wandelnde Rolle des Staates“ verstanden. Vor einer weiteren Auseinandersetzung mit dem Gewährleistungsstaat ist daher eine Vergewisserung der Funktion und Nützlichkeit von Staats- und Leitbildern erforderlich (I.). Danach können die Bedeutung (II.) und die Kernelemente des Gewährleistungsstaates (III.) anhand des staats- und verwaltungswissenschaftlichen Diskurses der letzten Jahre herausgearbeitet werden. Dabei wird sich zeigen, dass zahlreiche Aspekte des Rechts öffentlicher Dienstleistungen, die in den vorangegangenen Teilen dieser Studie dargestellt wurden, in die Gewährleistungsperspektive eingeordnet werden können. Allerdings wurde das Leitbild des Gewährleistungsstaates bislang hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Wandel von Staatlichkeit benutzt. Aus diesem Grund lag der Schwerpunkt des Diskurses auf den veränderten Strukturen innerhalb des Nationalstaats. Die Frage nach Gewährleistungselementen „jenseits des Nationalstaats“ (IV.) wurde dagegen erst in jüngerer Zeit gestellt. Ohne die genaue Analyse der Bedeutung europäischer und anderer transnationaler Zusammenhänge für die Gewährleistungsfunktion bleibt das Bild jedoch unvollständig. Gewährleistungsrecht beschränkt sich nicht auf innerstaatliches Recht. Es ist daher zu fragen, welche Elemente des Gewährleistungsstaates auch – und vielleicht sogar ausschließlich – auf europäischer Ebene verankert sind oder sein könnten.
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Krajewski, M. (2011). Der Gewährleistungsstaat als Leitbild neuer Staatlichkeit. In: Grundstrukturen des Rechts öffentlicher Dienstleistungen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-16855-0_17
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-16855-0_17
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