Zusammenfassung
Mit dem Tod des Menschen tritt die einschneidendste Veränderung des Lebens ein – sein Ende. Da dieses Ende nicht nur das Ende der tatsächlichen Herrschaftsmöglichkeit eines Rechtssubjekts über seinen eigenen Körper mit sich bringt, sondern die Existenz des Zuordnungssubjekts von Rechten am eigenen Körper selbst endet, gilt es, für den Leichnam eine Neubestimmung der Rechtsverhältnisse vorzunehmen. Bestimmungsrechte über den Leichnam können notwendigerweise nur durch Dritte ausgeübt werden, womit die Frage aufgeworfen ist, welche rechtlichen Kategorien hier zur Anwendung kommen und welche Personen zum Kreis der Bestimmungsbefugten zu rechnen sind. Diese Fragen sind seit jeher umstritten.
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(2009). Eigentum am Leichnam?. In: Eigentum an Körperteilen. Bibliothek des Eigentums, vol 6. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-88822-2_8
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