Zusammenfassung
Anders als in der verfassungsrechtlichen Lehre wird die Frage des Eigentums des Menschen an seinem eigenen Körper und dessen ungetrennten Bestandteilen vor allem in der zivilrechtlichen Literatur bereits seit längerem thematisiert. Dort herrscht ebenso wie im strafrechtlichen Schrifttum bis heute ein breiter Konsens, dass der Körper eines lebenden Menschen nicht in dessen Eigentum steht. Dieses Ergebnis wird – soweit es für erörterungsbedürftig gehalten wird – damit begründet, der Mensch sei Person im Rechtssinne, daher könne der menschliche Körper nicht als eigentumsfähige Sache angesehen werden. Dahinter steht der Gedanke, der menschliche Körper sei die unmittelbare und gegenwärtige Erscheinung der Person selbst.
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(2009). Überlagertes Eigentum des Menschen an seinem Körper?. In: Eigentum an Körperteilen. Bibliothek des Eigentums, vol 6. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-88822-2_2
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