Zusammenfassung
Auch wenn sich heute mit besonderen Elektronenmikroskopen (Rastertunnelmikroskopie) einzelne Atome darstellen lassen, ist die Lichtmikroskopie in Forschung und Lehre nach wie vor völlig unentbehrlich. Die Zuständigkeit der Mikroskopie erstreckt sich über mehrere Größenordnungen. Die mit dem Lichtmikroskop zugänglichen Strukturen beginnen bei den Bakterien und damit etwa bei einem Mikrometer (μm, früher auch Mikron genannt). Die Umrechnung auf bekannte Streckenlängen ergibt für 1 μm = 10–3 mm = 10–6 m. Eine durchschnittliche pflanzliche oder tierische Zelle ist etwa 10–50 μm groß. In der daran anschließenden elektronenmikroskopischen Dimension ist selbst das Mikron noch eine zu grobe Messlatte. Daher misst man in der Feinstrukturforschung in Nanometer (1 nm = 10–3 μm, 1 μm = 103 nm). Gelegentlich findet sich in der Literatur die veraltete und im SI-Einheitensystem nicht mehr zulässige, nach einem schwedischen Physiker benannte Einheit Ångström; 1 Å entspricht 0,1 nm. Eine lichtmikroskopisch gerade noch erkennbare Bakterienzelle von 1 μm Länge ist daher 10000 Å groß.
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(2009). Mikroskopieren. In: Einführung in die Laborpraxis. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-85249-0_17
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