Abstract
Das Gebiet des Steuerrechts ist für viele Veranstalter oftmals ein „rotes Tuch“, da eine Vielzahl von steuerlichen Regelungen bei der Erzielung von Einkünften zu beachten sind. Das auf den ersten Blick schwer zugängliche Steuerrecht ist jedoch sehr systematisch aufgebaut. Der einzelne Veranstalter sollte wissen, unter welche Einkunftsart er fällt, welche Einnahmen er zu versteuern hat, welche Ausgaben er dabei steuerlich absetzen kann und was zu beachten ist, wenn ausländische Künstler eingeladen werden. Dabei ist die Einordnung in die verschiedenen Steuerarten unter anderen abhängig von der Rechtsform, in der der Veranstalter tätig ist, sowie vom Verhältnis, in dem dieser zum Künstler steht (Werk-, Dienstoder Arbeitsvertrag zwischen Veranstalter und Künstler).
Das vorliegende Kapitel will hierzu einen ersten Gesamtüberblick geben. Unter Abschnitt B. wird die Besteuerung des Veranstalters dargestellt. In einem weiteren Abschnitt wird auf die Besteuerung des Künstlers (unter C.) eingegangen, insbesondere wenn ein ausländischer Künstler engagiert wird. Weiterhin wird unter Abschnitt D erläutert, was hinsichtlich der Umsatzsteuer zu beachten ist. Und schlieblich wird kurz das Gebiet des Sponsorings beleuchtet.
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Risch, M., Kerst, A. (2009). Zehntes Kapitel: Steuerrecht. In: Eventrecht kompakt. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-72462-9_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-540-72462-9_11
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