Auszug
1. Die bisher besprochenen Behörden der Bundes- und Landesverwaltung sind staatliche Behörden: Sie sind den obersten Organen der staatlichen Gebietskörperschaften (Bund und Ländern) untergeordnet und bilden mit ihnen einen Teil der Staatsverwaltung. Ihre demokratische Legitimation ergibt sich aus der Bindung an das Gesetz und aus der parlamentarischen Verantwortlichkeit der obersten Organe. Die Bürgerinnen und Bürger sind an der bürokratischen Führung der Verwaltung durch diese Behörden idR nicht beteiligt. In der Tradition des österreichischen Verfassungsstaats gibt es auch noch eine andere Form der Verwaltung, die dieser Staatsverwaltung gegenübergestellt werden kann, und zwar die Einrichtungen der Selbstverwaltung. Ihnen liegt der Gedanke zu Grunde, dass gewisse öffentliche Angelegenheiten, welche die zu einer Gruppe zusammengeschlossenen Menschen besonders berühren, auch von diesen unmittelbar selbst besorgt werden sollen. Die demokratische Legitimation der Selbstverwaltung ergibt sich hier aus dem Umstand, dass die Betroffenen ihre eigenen Angelegenheiten selbst verwalten.
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(2008). Kapitel: Die Selbstverwaltung. In: Lehrbuch Verfassungsrecht. Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-09434-1_7
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Publisher Name: Springer, Vienna
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Online ISBN: 978-3-211-09434-1
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