Skip to main content

Kapitel: Die Selbstverwaltung

  • Chapter
  • 1447 Accesses

Part of the book series: Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft ((SKLR))

Auszug

1. Die bisher besprochenen Behörden der Bundes- und Landesverwaltung sind staatliche Behörden: Sie sind den obersten Organen der staatlichen Gebietskörperschaften (Bund und Ländern) untergeordnet und bilden mit ihnen einen Teil der Staatsverwaltung. Ihre demokratische Legitimation ergibt sich aus der Bindung an das Gesetz und aus der parlamentarischen Verantwortlichkeit der obersten Organe. Die Bürgerinnen und Bürger sind an der bürokratischen Führung der Verwaltung durch diese Behörden idR nicht beteiligt. In der Tradition des österreichischen Verfassungsstaats gibt es auch noch eine andere Form der Verwaltung, die dieser Staatsverwaltung gegenübergestellt werden kann, und zwar die Einrichtungen der Selbstverwaltung. Ihnen liegt der Gedanke zu Grunde, dass gewisse öffentliche Angelegenheiten, welche die zu einer Gruppe zusammengeschlossenen Menschen besonders berühren, auch von diesen unmittelbar selbst besorgt werden sollen. Die demokratische Legitimation der Selbstverwaltung ergibt sich hier aus dem Umstand, dass die Betroffenen ihre eigenen Angelegenheiten selbst verwalten.

This is a preview of subscription content, log in via an institution.

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 2008 Springer-Verlag/Wien

About this chapter

Cite this chapter

(2008). Kapitel: Die Selbstverwaltung. In: Lehrbuch Verfassungsrecht. Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-09434-1_7

Download citation

Publish with us

Policies and ethics