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Das Bankgeheimnis im gerichtlichen Strafverfahren

  • Book
  • © 2007

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  • Viele Beispiele aus der Praxis
  • Behandlung zahlreicher im Schrifttum kaum untersuchter Fragen
  • 3828 Accesses

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Das Bankgeheimnis schützt alle Informationen, die der Bank vom Kunden anvertraut werden. Es garantiert allerdings keine Anonymität gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. § 38 Abs 2 Z 1 BWG ermöglicht es den Kreditinstituten bankgeheime Unterlagen herauszugeben, ohne ihre Geheimnispflicht zu verletzen. Sind die Voraussetzungen des § 145a StPO erfüllt, sind sie zur Herausgabe der Unterlagen verpflichtet.

Neben § 38 Abs 2 Z 1 BWG werden die in § 145a StPO normierten Ermittlungsmethoden wie Identitätsermittlung, Kontoauskunft, Kontoöffnung und Überwachung erläutert. Zwangsmaßnahmen, die mit dieser Thematik in engem Zusammenhang stehen, wie z.B. Hausdurchsuchung, Kontosperre und die Vernehmung von Mitarbeitern eines Kreditinstituts als Zeugen, ergänzen die Thematik. Eine ausführliche Erläuterung der Rechtshilfenormen, die durch die verstärkte internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden immer wichtiger werden, und ein Ausblick auf das Strafprozessreformgesetz 2008 runden die Darstellung ab.

Reviews

"... Eine ausführliche Darsellung der Rechtshilfenormen, die durch verstärkte internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden immer wichtiger werden, rundet die Darstellung ab." Bestbanking Nr. 7-8/2008

"... sind nur ausgewählte Abschnittsüberschriften einer tiefschürfenden und (von der Wissenschaft kommend) ausgewogenen Untersuchung, die allen mit dem Problem Befaßten uneingeschränkt empfohlen werden kann." Österreichisches Bank-Archiv 5/2008

"... Ein eigener Abschnitt betreffend Bankgeheimnis und Rechtshilfe rundet das jedem einschlägig Interessierten zu empfehlende Werk ab ..." Juristische Blätter 3/2008

"...  hat Flora eine fundierte Arbeit verfasst, die anhand theoretischer Erörterungen und praktischer Fallbeispiele einen guten Überblick über komplexe Fragen und Probleme im Zusammenhang mit Bankgeheimnis und gegenwärtigem sowie zukünftigem österreichischen Strafverfahren bietet (und auch eigene Lösungsvorschläge liefert). Die Arbeit kann allen an der Materie interessierten (oder beruflich damit befassten) Wissenschaftern und Praktikern mit Nachruck emfpohlen werden." Österreichische Juristen-Zeitung 22/2007

"... Das Werk ist sehr praxisnah und wird ein Behelf für viele Entscheidungen liechtensteinischer Gerichte sein ..." Liechtensteinische Juristen-Zeitung Heft 3/2007

"... beschließt diese praxisnahe und mit vielen aus gerichtlichen Beschlüssen entnommenen Sachverhalten anschaulich gestaltete Arbeit zu einer der wichtigsten Ausnahme vom Bankgeheimnis." Recht der Wirtschaft Heft 8/2007

Authors and Affiliations

  • Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, Leopold-Franzens-Universität, Innsbruck, Österreich

    Margarethe Flora

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