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Grüne Technologien als industriepolitisches Konzept? Der Süden Sachsen-Anhalts als Fallbeispiel

Green Technologies as Industrial Policy Concept? The South of Saxony-Anhalt as a Case Example

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Zusammenfassung

Die bundespolitische Maßnahme der Energiewende und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als Teil davon haben in Sachsen-Anhalt Hoffnungen ausgelöst, die insbesondere mit der Förderung grüner Technologien in Verbindung standen. Das vorliegende Papier stellt eine Analyse der Wirkungen von Subventionen im Allgemeinen dar und widmet sich dem EEG und seiner Auswirkungen im Speziellen. Dazu werden auch Ergebnisse einer Befragung herangezogen, welche die Industrie- und Handelskammer (IHK) Halle-Dessau bei Unternehmen im südlichen Sachsen-Anhalt durchgeführt hat.

Abstract

The federal action called Energiewende and the Renewable Energy Act (EEG) as part of it have produced hopes in Saxony-Anhalt which were particularly connected with the promotion of green technologies. This paper is composed of an impact analysis of subsidies in general and addresses the impacts of the EEG on companies. Therefore, results of a survey among companies are used that has been conducted in 2013 by the Chamber of Commerce and Industry (CCI) Halle-Dessau in the south of the German State of Saxony-Anhalt.

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Notes

  1. Fraunhofer IFF (2013).

  2. Vgl. Enkhardt (2013).

  3. Vgl. z.B. Boss et al. (2011). So werden gegen Subventionen als wirtschaftspolitisches Instrument u. a. folgende Argumente eingewendet (Boss und Rosenschon (2011), S. 38 ff.; Brümmerhoff und Büttner (2015), S. 209 ff.). i) Subventionen verzerren die relativen Preise und führen daher zu allokativer Ineffizienz. ii) Ihre notwendigerweise selektive Wirkung hat oft nicht erwünschte oder vorher bedachte Verteilungswirkungen. iii) Sie verändern die Anreize für private Akteure nachteilig, z. B. reduzieren sie das unternehmerische Risiko bestimmter Akteure und verleiten diese so dazu, aus gesamtwirtschaftlicher Sicht zu hohe Risiken einzugehen. iv) Sie führen dazu, dass Unternehmen sich auf Rent-Seeking konzentrieren. v) Sie verursachen dem Staat erhebliche Kosten und stehen oft im Widerspruch zu anderen staatlichen Zielen.

  4. Hayek (1996).

  5. Vgl. Deutsche Bundesbank (2000), S. 19.

  6. Beispielsweise argumentieren Boss et al. (2011), S. 101: „Die deutschen Werften sind trotz aller Subventionsprogramme im Laufe der vergangenen Jahrzehnte immer weiter geschrumpft, und es ist nicht abzusehen, dass dieser Trend durch ein weiteres Festhalten an den Werftsubventionen umkehrbar wäre.“

  7. Bundesgesetzblatt (2014).

  8. So ist die EEG-Umlage von 2,05 ct/kWh im Jahr 2010 auf zuletzt 6,17 ct/kWh in 2015 gestiegen (Bundesnetzagentur 2014).

  9. Coase (1960).

  10. Dass das EEG als ein Instrument des Klimaschutzes intendiert ist, ergibt sich aus § 1, Satz (1): „Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern.“ (Bundesgesetzblatt 2014).

  11. Vgl. hierzu Weimann (2013); Haucap und Kühling (2012) und Frondel et al. (2014).

  12. Laut Statistisches Bundesamt (2014a) betrug der Anteil des Kohlestroms (Steinkohle und Braunkohle) an der Bruttostromerzeugung im Jahr 2014 43,2 % (2012: 44,0 %), wohingegen der Anteil der Erneuerbaren Energien von 22,8 % (2012) auf 26, 2 % stieg.

  13. Die Darstellung hier orientiert sich stark an einem Beitrag auf dem Blog Environmental Economics (Haag und Whitehead o. J.).

  14. Boss und Rosenschon (2006).

  15. ebd.

  16. Nach Pigou (1932), auf den die Idee zurückgeht, eine negative Externalität mithilfe einer Steuer zu internalisieren. In dieser Betrachtung ist die Subventionszahlung eine Art negative Steuer.

  17. Gegen diese Subventionskritik wäre anzuführen, dass aus wohlfahrtsökonomischer Sicht Pigou-Subventionen bei Marktversagen durch positive externe Effekte ein probates Mittel sind. Hier muss aber beachtet werden, dass schon jetzt parallel Instrumente zur Emissionssenkung existieren und Subventionen somit eher zusätzliche Kosten und Ineffizienzen verursachen (Weimann 2010).

  18. Vgl. dazu Sachverständigenrat (2014), S. 23 ff., kritisch dazu das Minderheitsvotum von Bofinger ebd., S. 45 und die darin jeweils zitierte Literatur.

  19. Es wäre demnach zielführender, das schon bestehende Emissionshandelssystem der EU durch Beihilfen für Forschung und Entwicklung zu komplementieren, anstatt dies durch eine teure und klimaunwirksame separate Förderung von EE zu tun (Haucap und Kühling 2012).

  20. Weimann (2013).

  21. Boss und Rosenschon (2011).

  22. ebd.

  23. Ob dies für das EEG gilt, ist schon deshalb unklar, da mit den diversen Gesetzen kaum quantifizierte Ausbauziele verbunden waren. Zumindest aber scheint derGesetzgeber von der Dynamik des Ausbaus von EE insoweit überrascht worden zu sein, als dass der Anstieg der Einspeisevergütung wohl höher war, als avisiert.

  24. ebd.

  25. Dabei müssen die Wohlstandsgewinne aufgrund von Überwälzungsvorgängen nicht zwingend auch bei den Empfängern von Subventionen entstehen und die Wohlfahrtsverluste können bei Gruppen liegen, die überhaupt nicht unmittelbar berührt sind (ebd.).

  26. Vgl. Argumentation Boss et al. (2011), S. 38 ff.

  27. So gab die EU-Kommission im Sommer 2013 bekannt, dass in chinesischen Solarmodulen durchschnittlich 11 % Subventionen stecken und drohte Ende des Jahres mit der Einführung von Strafzöllen für chinesische Importe (Ullrich 2013 und EU Commission 2013).

  28. Näheres zu den Beschäftigungseffekten bei EE findet sich bei O’Sullivan et al. (2014) sowie bei Blazejczak et al. (2014). Letztere finden einen kleinen aber positiven Effekt durch EE auf die Nettobeschäftigung.

  29. Ziel der Strategie ist es, nachhaltiges Wachstum zu erreichen und so die Möglichkeiten zukünftiger Generationen, sich zu entfalten, zu erhöhen. Anreize in Richtung Effizienzsteigerung in der Produktion, Innovationsförderung im Bereich grüner Technologien durch verbesserte Rahmenbedingungen sowie Öffnung neuer Märkte werden von der OECD vorgeschlagen (OECD 2011). Dabei geht es hier um horizontale Maßnahmen und gerade nicht um Subventionen.

  30. Vgl. Jänicke (2013).

  31. Meyer (2006).

  32. Küchler und Wronski (2015).

  33. Hier machen Absatzbeihilfen in Höhe von ca. 165 Mrd. Euro sowie Steuervergünstigungen bei der Energiesteuer (81 Mrd. Euro) den größten Anteil aus.

  34. Sowohl Rückstellungen in Höhe von 79 Mrd. Euro als auch Forschungsförderung (53 Mrd. Euro) sind hier die größten Posten.

  35. Mit ca. 66 Mrd. Euro machen Steuervergünstigungen den größten Anteil der Förderung aus.

  36. So hat sich nach Haucap und Kühling (2012) gezeigt, dass die Ausbaugeschwindigkeit, insbesondere bei der Photovoltaik, über die Einspeisetarife so gut wie nicht zu steuern ist, da sie immer mit einem time-lag angepasst wird.

  37. Frondel et al. (2014).

  38. Näheres hierzu bei Haucap und Kühling (2012) und Frondel et.al. (2014).

  39. Nach Pagliaro et al. (2014) sind die Handelspreise durch stark fallende Lernkurven, einen Anstieg der Produktion sowie Einführung neuer Technologien von 6–7 USD/Watt in 2000 auf 0,5−0,6 USD/Watt in 2013 gefallen.

  40. Weber und Hey (2012). Aus einer gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Perspektive könnten allerdings viele inkrementelle Innovationen in verschiedenen Technologien großen Fortschritten in einer einzigen Technologie durchaus überlegen sein, wie weiter oben bereits argumentiert wurde. Darüber hinaus hat sich gerade im Falle des Solar Valley gezeigt, dass die Förderung den dort ansässigen Unternehmen keinen nennenswerten technologischen Vorsprung vor asiatischen Wettbewerbern verschafft hat.

  41. Dazu gehören: Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Mansfeld-Südharz, Saalekreis, südlicher Salzlandkreis, Wittenberg.

  42. IHK Halle-Dessau (2013a).

  43. Die Daten stammen aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Länder 2011 (Statistisches Bundesamt 2014b).

  44. Die Repräsentativität der Stichprobe wird durch eine Schichtung der befragten Unternehmen innerhalb einer Branchengruppe gesichert, um die tatsächlichen Strukturen abzubilden. Für das Gesamtergebnis der Befragung wurden die einzelnen Branchengruppen entsprechend ihrer tatsächlichen Wertschöpfungs- und Beschäftigungsanteile gewichtet.

  45. Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen. Der gesamte Salzlandkreis wird hier dem südlichen IHK-Bezirk zugeschlagen, was zu einer leicht höheren Anteilsberechnung des IHK-Bezirks Süd führt. Statistisches Bundesamt (2013).

  46. Als grüne Märkte bezeichnet wurden hier Produkte oder Dienstleistungen aus den Bereichen Solarkraft, Windkraft, Wasserkraft, Erdwärme oder Bioenergie.

  47. BMWi (2010).

  48. Die Menge an produziertem Strom abzüglich der exportierten Strommenge.

  49. Länderarbeitskreis Energiebilanzen (2014a).

  50. EBD.

  51. DIHK (2012).

  52. Hier ist das Ergebnis aber insofern nicht mit der Abgrenzung des EEG vergleichbar, da vielfach die Kraftstoffkosten als Energiekosten angegeben worden sind.

  53. Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (2013).

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Die Autoren bedanken sich bei Kristin Vetter und zwei anonymen Gutachtern für hilfreiche Kommentare zu einer früheren Version des Artikels. Dank gilt auch Bianka Meyer für die akribische Durchsicht des Textes. Sämtliche verbliebenen Fehler verantworten natürlich die Autoren. Die Autoren stellen den Fragebogen sowie die Umfragedaten auf Anfrage gern zur Verfügung.

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Altmann, C., Bieräugel, D., Döpke, J. et al. Grüne Technologien als industriepolitisches Konzept? Der Süden Sachsen-Anhalts als Fallbeispiel. List Forum 41, 23–43 (2015). https://doi.org/10.1007/s41025-015-0001-7

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