Zusammenfassung
Webseiten-Betreiber haben zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Dienste und nicht zuletzt vor dem Hintergrund neuer Marketing-Potentiale ein Interesse, Informationen über die Nutzung und die Besucher Ihrer Webseiten zu erhalten. Dabei können sie neben der Auswertung eigener Webserver-Protokolle auch auf verschiedene Web-Tracking-Dienste zurückgreifen. Der bekannteste und marktführende Web-Tracking-Dienst ist Google Analytics, der einem Webseiten-Betreiber kostenlos eine relativ detaillierte, grafisch aufbereitete Auswertung der Webseiten-Nutzung anbietet (siehe Lepperhoff/Petersdorf, DuD 4/2008). Google Analytics sammelt ohne explizite Einwilligung — und zumeist auch ohne Kenntnis — der Besucher einer Webseite verschiedene Informationen wie beispielsweise die besuchten Webseiten und die Besuchszeiten einer Session. Der nachfolgende Beitrag skizziert die Funktion typischer Web-Tracking-Dienste am Beispiel von Google Analytics und befasst sich mit der Frage, inwieweit die Nutzung solcher Services datenschutzrechtlich zulässig ist.
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Dr. Roland Steidle ist Rechtsanwalt bei Waldeck Rechtsanwälte in Frankfurt am Main
Dr. Ulrich Pordesch ist IT-Sicherheitskoordinator der Fraunhofer Gesellschaft e.V.
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Steidle, R., Pordesch, U. Im Netz von Google. Web-Tracking und Datenschutz. DuD 32, 324–329 (2008). https://doi.org/10.1007/s11623-008-0078-8
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-008-0078-8