Zusammenfassung
In seiner sog. “Trianel-Entscheidung” hat der EuGH die Einschränkung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG), dass Klagen von Umweltvereinigungen nur zulässig und begründet sind, wenn Vorschriften des Umweltschutzes, die Rechte Einzelner begründen, verletzt sein können bzw. sind, für unionsrechtswidrig erklärt. Zwischenzeitlich liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der nicht nur den Bedenken des EuGH Rechnung tragen will, sondern darüber hinaus sowohl für Klagen von Umweltvereinigungen, als auch für Klagen Privater Neuerungen mit sich bringen wird. Der folgende Beitrag stellt die wichtigsten Neuerungen vor.
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Michler, HP. (Nicht mehr als) Erste Überlegungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes . NuR 35, 22–25 (2013). https://doi.org/10.1007/s10357-012-2391-0
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-012-2391-0