So – nun ist es passiert. Einer der eingeladenen Autoren hat ein Manuskript abgegeben, in dem mehr als ein Drittel des Textes eins zu eins aus anderen Artikeln zitiert werden, ohne die Quellen zu nennen. Die Entdeckung war eher ein Zufall, da der eine Artikel nicht frei zugänglich ist, und der andere nicht in einer gefäßmedizinischen Zeitschrift erschienen war. Wir haben den Artikel abgelehnt, der eingeladene Autor verwies auf die Co-Autoren.

Dies wirft in meinen Augen mehrere Fragen auf.

Der Autor ist verantwortlich für den Artikel. Der Verweis auf die Co-Autoren zeigt, dass sich der Erstautor nicht richtig mit dem Artikel auseinandergesetzt hat. Natürlich kann es vorkommen, dass nicht jeder Artikel zitiert wird, zumal wenn vom Verlag die Anzahl der Zitate vorgegeben wird, aber dass 8000 von 20.000 Zeichen Plagiat sind, ist eher ungewöhnlich (hoffentlich). Dabei hat der Plagiator aber sehr sorgfältig die im Originaltext zitierte Sekundärliteratur neu durchnummeriert. Dies erinnert doch sehr an die Affäre von Karl-Theodor zu Guttenberg. Die Universität Bayreuth erkannte ihm seinen Doktorgrad ab, nachdem bekannt geworden war, dass Teile seiner Dissertation abgeschrieben waren, ohne die Quellen zu nennen. Dabei war die Arbeit von seinem Doktorvater Prof. Peter Häberle und den anderen Gutachtern mit einem „summa cum laude“ bewertet worden, nach Aussage anderer Juristen wohl eine recht schmeichelhafte Bewertung [2]. Dabei waren die kopierten Passagen wohl nicht so schwierig zu finden. In den Medien wird berichtet, dass bereits vor dem offiziellen Skandal ein Doktorand die kopierten Passagen bemerkt hatte [3]. Insofern finde ich das Verhalten des Doktorvaters im Weiteren interessant: Prof. Häberle erklärte: „Mit sehr großem Bedauern habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Umstände der von mir betreuten Promotion von Herrn K.-T. zu Guttenberg den Ruf der Universität Bayreuth in der öffentlichen Diskussion in Misskredit zu bringen geeignet sind. Die in der Promotionsschrift von Herrn zu Guttenberg entdeckten, mir unvorstellbaren Mängel sind schwerwiegend und nicht akzeptabel.“ [4]. Als Außenstehender und Betreuer von Doktoranden stellt man sich die Frage, ob sein Doktorvater die Arbeit im Rahmen seiner Bewertung tatsächlich kritisch genug gelesen haben mag. Die Kommission der Universität Bayreuth stellte fest, dass Guttenbergs Gutachter keine Mitverantwortung treffe, Prof. Häberle habe sich „vom Grundsatz des ,pädagogischen Optimismus‘ leiten lassen“ [5].

Autoren sind für ihre Artikel verantwortlich

Anlässlich des vom Springer-Lektorat erkannten Plagiats stellt sich natürlich auch in unserem Fall die Frage der Verantwortung, die ganz eindeutig beim einreichenden Autor liegt. Dennoch kann die Situation für den Verlag heikel werden, wenn Urheberrechtsverletzungen eingeklagt werden – in den wenigsten Fällen wird man die anfallenden Kosten an den Autor weiterleiten. Sollen wir nun jeden eingereichten Artikel eingehend auf Plagiate prüfen? Wo wir schon dankbar sind für teils eingeladene, teils freiwillig eingesandte Manuskripte? Hätten die Herausgeber oder die Reviewer die Kopien erkennen können/müssen? Letzteres ist mit einem klaren Nein zu beantworten – die kopierten Quellen waren entweder nicht frei zugänglich (Login über einen anderen Verlag) bzw. in einer Zeitschrift publiziert, die nicht zum normalen Spektrum eines Gefäßmediziners gehört.

Es ist auch nicht so leicht, wie in der Presse dargestellt, auf Plagiate zu testen. Dies ist sehr zeitaufwändig, da die Programme oft auch Passagen finden, die nicht kopiert sind, die aber natürlich überprüft werden müssen. Letztlich entstehen beträchtliche Kosten und zeitliche Verzögerungen. Ich habe dies ausführlich mit den Mitarbeitern des Springer Verlags diskutiert, und da wir hoffen, dass es sich um einen Einzelfall handelt, sehen wir zunächst von einer Plagiatsprüfung jeden Artikels ab. Wie sagte Voltaire: – „Originale nennt man die noch nicht entdeckten Plagiate“.

Mit herzlichen Grüßen,

Ihr

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Prof. Dr. A. Larena-Avellaneda