Spätestens seit dem im Februar 2013 verabschiedeten Patientenrechtegesetz ist klar: Patientenrechte sind vor allem Informationsrechte. Der informierte Patient, der bewusst Therapieentscheidungen trifft, ist zum Leitbild des Gesundheitssystems geworden. Das Gesetz macht auch deutlich, dass angemessene Information eine ärztliche Kernaufgabe ist und unbedingt zur Konsultation gehört. Andere Informationsquellen — Broschüren und Internetseiten ? unterstützen das Arzt-Patienten-Gespräch. Ersetzen können sie es nicht. Doch es ist gar nicht so einfach, Patienten so zu informieren, dass sie wirklich entscheiden können.
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Schaefer, C. Nehmen Sie sich Zeit!. HNO Nachrichten 45, 8–12 (2015). https://doi.org/10.1007/s00060-015-0332-2
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