Zusammenfassung
Was unter sozial-ökologischen Geldanlagen zu verstehen ist, kann heute jeder Anbieter weitgehend selbst definieren und kennzeichnen. Fehlt es derzeit ohnehin schon an einer klaren, einfachen, verständlichen und vergleichbaren Produktkennzeichnung für Finanzdienstleistungen, im Sinne von Mindestanforderungen an Finanzprodukte für Verbraucher, so kommt für Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich noch die Hürde hinzu, dass auch bezogen auf sozial-ökologische Kriterien die nötige Transparenz und Vergleichbarkeit der Produkte mangels einer einheitlichen Kennzeichnung und eines verbindlichen Kriterienkatalogs fehlt. Die hier erörterten Überlegungen thematisieren insbesondere Anforderungen an einen Mindeststandard für sozial-ökologische Geldanlagen. Ein solcher Standard würde eine Mindestqualität hinsichtlich sozial-ökologischer Kriterien bescheinigen und kann im Rahmen der Kennzeichnung in die Vergabe eines Gütesiegels münden. Hinzu kommen Vorschläge für die Regulierung.
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Dieser Beitrag geht zurück auf Oehler A (2013) Mindeststandard für sozial-ökologische Geldanlagen (SÖG), Studie zur Erarbeitung eines Anforderungskatalogs, im Auftrag der zeppelin universität – Forschungszentrum Verbraucher, Markt und Politik | CCMP und des MLR Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Bamberg/Stuttgart 2013 (http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/fakultaeten/sowi_lehrstuehle/finanzwirtschaft/Transfer/Anforderungen_Mindeststandard_fuer_sozial_oekologische_Geldanlagen_final_Dec_2013.pdf; auf die ausführliche Zitation dort wird verwiesen).
Für wertvolle Anmerkungen danke ich Lucia Reisch, Peter Maier, Andreas Höfer und Stefan Wendt.
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Oehler, A. Überlegungen zu einem Mindeststandard für sozial-ökologische Geldanlagen (SÖG). J. Verbr. Lebensm. 9, 251–255 (2014). https://doi.org/10.1007/s00003-014-0879-7
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