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‘Faktum Geschichte’ und die Grenzen phänomenologischer Geschichtsphilosophie

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Anmerkungen

  1. Vgl. Menon 80 d-86 c; Sophistes 250 d-e.

  2. Vgl. Ludwig Landgrebe, Meditation über Husserls Wort ‘Die Geschichte ist das grosse Faktum des absoluten Seins’ (1974), in: ders., Faktizität und Individuation. Studien zu den Grundfragen der Phänomenologie (Hamburg 1982), 38–57; vgl. auch: Faktizität und Individuation, ebd. 102–116.

  3. Vgl. auch Hua VII, 390: Das faktische Bewusstsein ist nicht das empirische.

  4. Dass die Terminologie hier allzu leicht Missverständnisse herausfordert, ist nicht eben hilfreich, für Husserl aber ganz typisch. Er zwingt zur genauen Lektüre. Eines der prominentesten Beispiele: die terminologische Nähe von Geschichte als Faktengeschichte und ‘Geschichte’ als Bewusst-seinsgeschichte (Bewusstseinsgenesis); letzteres gelegentlich, aber auch nicht immer, durch Anführungszeichen gekennzeichnet. Doch stets dann, wenn derartige Aequivokations-Probleme auftauchen, scheinen sie zugleich auf phänomenologisch wichtige Zusammenhänge, nämlich transzendentale Fundierungszusammenhänge hinzudeuten: Das Empirisch-Faktische konstituiert sich im Dass und Wie des faktischen Bewusstseinslebens; die Faktengeschichte reduziert sich auf die transzendentale Genesis des sinnstiftenden Bewusstseins.

  5. Landgrebe, a.a.O. 39.

  6. Vgl. beispielhaft die kontroverse Argumentation bei Elisabeth Ströker, Zeit und Geschichte in Husserls Phänomenologie. Zur Frage ihres Zusammenhangs, in: E.W. Orth (Hrsg.), Zeit und Zeitlichkeit bei Husserl und Heidegger (Phänomenologische Forschungen 14) (Freiburg/München 1983), 111–137, sowie bei Kurt Rainer Meist, Die Zeit der Geschichte. Probleme in Husserls transzendentaler Begründung einer Theorie der Geschichte, ebd. 58–110.

  7. Diese erst später (vgl. Hua VI, 198f.; Hua XV, 456f.; Hua IX, 294f.) ausformulierte Idee wird bereits 1913, in der Beilage X zu den Ideen II, im Begriff der “realisierenden Selbstauffassung” antizipiert (Hua IV, 326f.).-Zwischen 1925 und 1928 bemerkt Husserl zu dieser Beilage in der Ausarbeitung der Ideen II durch Ludwig Landgrebe: “Sehr wichtig!” (vgl. Hua IV, Textkrit. Anm., 417).

  8. Das muss hier vorausgesetzt werden, weil nur bei einem Nachweis der Identität des persönlich-mundanen mit dem transzendentalen Ich eine Diskussion des Zusammenhangs des Faktums Geschichte mit der faktischen (mundanen) Geschichte sinnvoll erscheinen kann. Sollte sich nur eine radikale Differenz zwischen diesen beiden Ich-Bestimmungen zeigen lassen, würde es schwerfallen, von der transzendentalen Genesis zum mundanen Geschichtsbegriff zu gelangen.

  9. Ernst Wolfgang Orth nennt dies das “Manifestations-Apriori” des transzendentalen Subjekts: Husserls Begriff der cogitativen Typen und seine methodologische Reichweite, in: Phänomenologie heute, hrsg. v. E.W. Orth (Phänomenologische Forschungen Bd. 1) (Freiburg/München 1975), 138–167, 157.

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Universität Trier

Herrn Prof. Frithjof Rodi bin ich für die Gelegenheit zu Dank verpflichtet, dass ich eine erste Fassung dieses Aufsatzes anlässlich eines von ihm im Juni 1985 veranstalteten Kolloquiums zum Thema “Faktizität und Geschichtlichkeit” an der Ruhr-Universität Bochum vortragen durfte.

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Lembeck, KH. ‘Faktum Geschichte’ und die Grenzen phänomenologischer Geschichtsphilosophie. Husserl Stud 4, 209–224 (1987). https://doi.org/10.1007/BF00137883

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