Zusammenfassung
Die Beiträge von Iburg (NuR 2001, 77) und Kemper (NuR 2007, 790) haben bei manchen Amtstierärzten die Befürchtung hervorgerufen, sehr rasch strafrechtlichen Ermittlungen wegen tierschutzrechtlicher Verstöße ausgesetzt zu sein. Im Zusammenhang mit “Gammelfleisch-Verfahren” hat sich gezeigt, dass eine Strafbarkeit dieser Berufsgruppe auch bei lebensmittel- und tierarzneimittelrechtlichen Sachverhalten in Betracht kommt. Die folgenden Ausführungen beruhen auf einem Vortrag, den der Verfasser auf Einladung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden- Württemberg gehalten hat. Sie sollen die komplizierte Rechtslage bei einem beruflichen Fehlverhalten von Amtstierärzten verständlicher und deutlich machen, dass ein entsprechendes strafrechtliches Risiko beherrschbar und auf außergewöhnliche Fälle beschränkt sein dürfte.
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Pfohl, M. Strafbarkeit von Amtstierärzten . NuR 31, 238–245 (2009). https://doi.org/10.1007/s10357-009-1651-0
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