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Vor allem jüngere Patienten sind schwer zu Lichtschutzmaßnahmen zu bewegen.

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„Ultraviolette Strahlung ist ein komplettes Karzinogen und ruft alle Effekte hervor, die nötig sind, um Hautkrebs zu induzieren“, erläuterte Prof. Mark Berneburg, Regensburg, beim Photodermatologie-Symposium 2017 in Magdeburg. Lichtschutz sei daher unverzichtbar. Epidemiologische Untersuchungen zeigen, dass dieser vor der Entstehung spinozellulärer Karzinome und maligner Melanome schützt. Auch auf einen ausreichend hohen UV-A-Schutz sollte geachtet werden. Prof. Thomas Tüting, Magdeburg, stellte hierzu eine Studie vor, die zeigte, dass auch UV-A-Strahlung die Bildung von Cyclobutan-Pyrimidin-Dimeren in den Melanozyten induziert. Bisher war dies nur bei UV-B bekannt. Bei UV-A-Strahlung findet der Prozess erst nach UV-Exposition statt: Die Bildung von Sauerstoffradikalen führt zur Veränderung des Melanins. Diese Melaninabbauprodukte können dann in angeregtem Zustand die DNA angreifen.

Trotz dieser Argumente sind insbesondere jüngere Patienten häufig schwer zu Lichtschutzmaßnahmen zu bewegen. Hautkrebs oder Hautalterung scheint noch weit entfernt. Erreichen könne man diese Patienten eher über das Thema „Attraktivität“, erklärte PD Dr. Helger Stege, Detmold. Dazu sollten kurzfristige Vorteile (zum Beispiel Schutz vor Sonnenbrand) betont werden, um langfristig zu schützen. Auch bei Patienten mit UV-triggerbaren Dermatosen (beispielsweise Rosazea, polymorphe Lichtdermatose, Lupus erythematodes), nach kosmetischen Eingriffen oder bei Therapie mit bestimmten Medikamenten hilft dieses Argument. Lichtschutz schützt hier vor Exazerbation und Hyperpigmentierung. Anna Fabia Lührmann, Assistenzärztin der Hautklinik Magdeburg, gab anhand interessanter Fallbeispiele einen Überblick über die Klassifikation der Photodermatosen. Genaueres hierzu und zu weiteren Themen des Symposiums können Dermatologen auf der Infoseite www.photodermatologie-update.de nachlesen.