Thomas Olk, Hans-Uwe Otto & Holger Backhaus-Maul (2003): Soziale Arbeit als Dienstleistung. In: Thomas Olk & Hans-Uwe Otto: Soziale Arbeit als Dienstleistung. Neuwied: Luchterhand, S. IX–XXIX, LVII–LXII.

Dieser Text ist noch nicht wiederzuentdecken. Er dürfte weiterhin auf der Literaturliste vieler Grundlagenseminare zur Sozialen Arbeit stehen. Allerdings ergeben sich Nachfragen an seine zeitgeschichtliche und aktuelle Botschaft. Der Text enthält eine grundlegend paradigmatische Positionierung:

Soziale Arbeit – bzw. Jugendhilfe – lässt sich in wesentlichen Teilen als öffentlich organisierte personenbezogene Dienstleistungsarbeit kategorisieren. (S. IX)

Die Autoren nehmen diese Positionierung zum Ausgangspunkt, um zu fragen, welche wissenschaftlichen Zugänge eine Soziale Arbeit, die als personenbezogene Dienstleistungsarbeit gefasst werden kann, braucht, um sie im schwierigen Gelände sozialpolitischer Aushandlungen zu Beginn des 21. Jahrhunderts fachlich abzusichern und weiterzuentwickeln.

Das Hauptargument besagt, dass die gewachsene Struktur der öffentlich organisierten personenbezogenen Dienstleistungsarbeit in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts nicht allein im disziplinären Reflexionsrahmen einer pädagogischen Handlungstheorie zu fassen ist. Oder einfacher gesagt: Die Expansion des Sozialstaats fordert geradezu eine disziplinäre Öffnung wissenschaftlicher Sozialer Arbeit. Sie sollte ihre Zugänge und ihren analytischen Rahmen unter Bezugnahme, aber auch in kritischer Auseinandersetzung mit soziologischen, politikwissenschaftlichen sowie volks- und betriebswirtschaftlichen Wissensformen entwerfen:

Es „ist nicht zu übersehen, dass gerade mit der Dienstleistungskategorie Konzepte und Begrifflichkeiten aus der Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Politikwissenschaft und Soziologie in den sozialpädagogischen Diskurs eindringen. Dies mag man beklagen oder nicht. Jedenfalls ist unübersehbar, dass die Reflexionstheorien Sozialer Arbeit allein angesichts der enormen Expansion sozialpädagogischer Handlungsfelder und lnstitutionensysteme mit den in diesem Zusammenhang anfallenden Analyseaufgaben und Fragestellungen überfordert sind. Das Wachstum von Aufgaben, Organisationen, Finanzmitteln und Personalstellen hat unbestreitbar wachsende Steuerungsprobleme kommunaler Dienstleistungsproduktion im Bereich von Sozialer Arbeit und Jugendhilfe mit sich gebracht und der Bedarf an Planung, Koordination, Controlling und Evaluation wächst unaufhörlich.“ (S. X–XI)

Dieser Zeitdiagnose kann kaum widersprochen werden. Soweit die Soziale Arbeit als „lebendiges Inventar“ (Böhnisch et al. 1999) des Sozialstaats verstanden wird, ist sie wissenschaftlich als Interdisziplin gefordert und findet als solche in disziplinären Verflechtungen ihren Ort in der Wissenschaftslandschaft.

Zwar kann sich auch gegenwärtig (2022) eine postdisziplinäre Ära nicht richtig durchsetzen, so dass es auch weiterhin in der Sozialen Arbeit eine große Sehnsucht nach einer wissenschaftsdisziplinären Positionierung aus sich heraus gibt. Es wird aber kaum jemand bestreiten, dass die Soziale Arbeit in den sozialpolitischen Zusammenhängen nur als Interdisziplin eine wissenschaftliche Bearbeitung von Gegenwartherausforderungen leisten kann. So sollte zumindest reflektiert werden, wann und in welchen Kontexten straffe disziplinäre Distinktionen wissenschaftspolitisch angebracht sind. Sie sind zumindest legitimationsbedürftig geworden.

Nun übergeht der Text allerdings auch galant, dass in der Wissenschaftsgeschichte der Sozialen Arbeit, in den unterschiedlichen Epochen der Expansion sozialstaatlicher Leistungen immer schon verwaltungs-, sozial-, politik- und wirtschaftswissenschaftliche Perspektiven einbezogen wurden und auch zum Kanon von unterschiedlichen Ausbildungsgängen gehörten. So spielten diese bspw. auch in den 1920er Jahren eine entscheidende Rolle in der Begründung und Analyse wohlfahrtsstaatlicher Leistungen.

Doch diese historische Rückvergewisserung stärkt umso mehr die Perspektive, die in dem Text entfaltet wird. Gerade die Expansion sozialstaatlicher Leistungen erfordert, dass die Soziale Arbeit eine systematische Perspektive vorhält, die auch sozial- und politikwissenschaftlich sowie ökonomisch die Entwicklungen sozialpädagogischer Leistungen zu analysieren und zu erklären vermag. Der Text stellt in diesem Kontext ganz unterschiedliche Zugänge heraus und verweist dabei aber auch darauf, wo disziplinäre Selbstpositionierungen der Sozialen Arbeit als fachliches und forscherisches Verweisungswissen notwendig wären und nicht eine einfache Adaption oder Addition anderer disziplinärer Wissensformen weiterführend ist.

Dies macht den Text zu einer Einführung in die Grundperspektiven eines dienstleistungstheoretischen Zugangs der Sozialen Arbeit. Es werden durch die Autoren die unterschiedlich relevant gemachten disziplinären Zugänge skizziert, um deren Reichweiten auszuloten und um dann wiederum zu zeigen, welchen sozialen Herausforderungen eine dienstleistungstheoretische Fundierung Sozialer Arbeit gerecht werden muss und wo sie auch sozialpädagogische Selbstpositionierung einfordert.

1 Der lange Arm von Reagan und Thatcher: Soziale Arbeit jenseits Verstaatlichung und Privatisierung

Darüber hinaus ist der Text auch ein historisches Dokument – auch wenn er erst knapp 20 Jahre alt ist. Es wird zu Beginn des neuen Jahrhunderts nach dem „Erkenntnisgewinn“ dienstleistungstheoretischer Zugänge gefragt und damit zu einem Zeitpunkt, an dem in den vorherrschenden sozialpolitischen Diskussionen der „Sozialstaat“ mit vielen Krisendiagnosen konfrontiert wurde und eine sozialpolitische Neuprogrammierung vorgenommen werden sollte. Der Text ist ein zeitgeschichtlich inspirierendes Dokument, in dem sich das Ringen der sozialstaatlichen Auseinandersetzungen zu Beginn des 21. Jahrhunderts abbildet.

Klar erscheint den Autoren ihre Zurückweisung des – wie sie es nennen – wirtschaftsliberalen Verständnisses, das sich in einer Privatisierung und Deregulierung öffentlicher Aufgaben ausdrücke:

„Im Kontext dieser veränderten Rahmenbedingungen und beeinflusst durch die rechts-konservative Regierungspolitik in der ‚Ära Reagan und Thatcher‘ in den USA und Großbritannien setzte sich zudem auch in Deutschland allmählich ein wirtschaftsliberales Verständnis durch und führte zu weitreichenden Forderungen nach einer Privatisierung und Deregulierung öffentlicher Aufgabe.“ (S. XXIX)

Dieser Verweis auf die 1980er Jahre und die konservativ-marktliberalen Politiken, für die Ronald Reagan und Margaret Thatcher synonym stehen, sowie in Deutschland Helmut Kohl, schlägt die Brücke über die sozialstaatliche Regulation der unterschiedlichen Sozialsysteme in Ost und West in Deutschland zu den sozialpolitischen Auseinandersetzungen der 1980er Jahren und die politische Durchsetzung des neoliberalen Denkens.

Doch mit dieser Zurückweisung wird in dem Text ebenfalls eine grundlegende Intensivierung der Forschung und Fachentwicklung zur personenbezogenen Dienstleistungsarbeit zu Beginn des 21. Jahrhunderts gefordert. Denn wie die sozialstaatliche Zukunft und die Organisation personenbezogener Dienstleistungen gestaltet werden kann, erschien offen und keineswegs geklärt. Die Zurückweisung von Privatisierung und Deregulierung sollte zumindest nicht so verstanden werden, dass sie einer weiteren linearen Verstaatlichung, z. B. von Jugendhilfeleistungen, das Wort rede oder darin die Zukunft gesehen werden könnte:

„In dieser Phase kann in einem doppelten Sinne von einer ‚Verstaatlichung‘ von Jugendhilfeleistungen gesprochen werden. Auf der einen Seite gilt diese Aussage in dem Sinne, dass insbesondere die örtlichen Träger der Jugendhilfe (also die kommunalen Jugendämter und ihre nachgeordneten Einrichtungen und Dienste) im Rahmen der allgemeinen Expansionstendenz von Leistungen und Angeboten in steigendem Maße auch selbst als Betreiber von sozialen Diensten und Einrichtungen in Erscheinung traten. Auf der anderen Seite gilt dies in dem Sinne, dass die freie Wohlfahrtspflege immer enger in das System der öffentlichen Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe inkorporiert wurde. Die Ansprüche auf soziale Leistungen wurden ausgeweitet, neue Leistungsgesetze beschlossen und Förderprogramme aufgelegt. Die Organisationen der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege wurden auf diese Weise immer enger in einen durch die öffentliche Hand regulierten kooperativen Verbund öffentlicher Aufgabenerledigung eingebunden. Je mehr (Gewährleistungs‑)Verpflichtungen der Sozialstaat übernahm, desto mehr regelte er die Ziele und Modalitäten der Aufgabendurchführung nach rechtlichen und administrativen Kriterien. Die Kehrseite der Expansion öffentlicher Gewährleistungsverantwortlichkeiten und der Beteiligung freier Träger bestand daher in einer tendenziellen ‚Unterwerfung‘ der Organisationen der freien Sozial- und Jugendhilfe unter die Kontrolle der Rechnungshöfe und die Logik der Bürokratie.“ (S. XXVI)

Das starke Wort der „Unterwerfung“ in diesem Zitat kann auch als Aufforderung an die wissenschaftliche Soziale Arbeit gelesen werden. Es wird zwar nicht gefordert, die Soziale Arbeit aus der staatlichen Unterwerfung zu befreien, aber eine differenzierte Analyse und Verständigung über die Organisationsformen personenbezogener Dienstleistungsarbeit wird dringlich empfohlen, soll sie nicht in den Sog der Privatisierung gelangen oder durch eine öffentliche Erledigungs- und Legitimationslogik inkorporiert werden. Die sozialpolitische Produktivität des Korporatismus – die z. B. durch die Wohlfahrtsverbände ja bis heute immer wieder herausgehoben wird – erscheint den Autoren kaum mehr lebendig oder zumindest im Gewand des Neokorporatismus zwischen Privatisierung und Verstaatlichung gefangen.

So enthält der Text auch die folgende Botschaft: Die Soziale Arbeit kann angesichts der politischen Lage zu Beginn des 21. Jahrhunderts – es ist die Zeit der Entwicklung der sog. Hartz-Reformen, des sog. dritten Weges, der Sozialen Dienste am Arbeitsmarkt sowie der Enquete-Kommission zur Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements (Evers et al. 2002) – nur mithilfe differenzierten wissenschaftlichen Wissens über die sozialpädagogischen Organisationsprozesse in der „Wohlfahrtsproduktion“ (Böllert 2010) die personenbezogene Dienstleistungsarbeit auch sozialpolitisch wissenschaftsbasiert verorten.

Entsprechend ist dieser Text, es handelt sich ja um die Einleitung zu dem Buch „Soziale Arbeit als Dienstleitung“, durch das Anliegen charakterisiert, einen Diskurs- und Forschungsraum zu eröffnen, in dem die wissenschaftliche Soziale Arbeit oder genauer alle diejenigen, die zur Sozialen Arbeit als personenbezogene Dienstleistungsarbeit forschen, nichts weniger als eine zukunftsweisende organisationale, wohlfahrtsökonomische und sozialpolitische – theoretische wie analytische – Verortung und Begründung Sozialer Arbeit im Geflecht der damaligen politischen Weichenstellungen erarbeiten.

Natürlich ist diese Aufgabe groß. Dies verwundert aber auch nicht, denn – wenn diese Anmerkung erlaubt ist – die Autoren haben in ihrem Wirken es wahrlich nicht gescheut, auch die großen Fragen Sozialer Arbeit zu stellen.

2 Nachgefragt: Ist die wissenschaftsbasierte Begründung der Sozialen Arbeit als Dienstleistung gelungen: Ja, nein, post

Ja: Wir haben heute mehr – vor allem theoretisches – Wissen über Soziale Arbeit als personenbezogene Dienstleistungsarbeit. Dies ist wesentlich auch den Autoren zu verdanken, die in diesem Text die großen Fragen stellen. Die wissenschaftliche Diskussion ist wesentlich differenzierter, fundierter und interdisziplinär begründeter geworden. Zudem existiert eine Vielzahl von empirischen Studien, so z. B. zur Hilfeplanung in der Kinder- und Jugendhilfe, zu den Praktiken der Nutzung, zur organisationalen Erbringung von Hilfen zur Erziehung oder zum Kinderschutz, aber auch zu den Übergängen in Arbeit oder zur Bedeutung von Glaubensgemeinschaften im Sozialstaat, durch die die personenbezogene Dienstleistungsarbeit organisational als auch fachlich differenziert beschreibbar wird sowie sozialpolitische und -pädagogische Handlungsbedarfe offensichtlich werden.

Der wichtige Rat der Autoren, dass die Soziale Arbeit sich ebenfalls gegenüber den Ansätzen anderer Disziplinen zu öffnen habe, bedeutet aber auch das anspruchsvolle Unterfangen, dass mit der Übersetzung unterschiedlicher disziplinärer Zugänge in der Sozialen Arbeit eine empirische und systematische Überprüfung einhergeht, inwieweit diese Neuigkeiten für den Forschungsstand Sozialer Arbeit enthalten, um nicht die sozialpädagogischen Empirien und Theorien zu schnell durch die Entwürfe anderer Disziplinen zu entwerten. Entsprechend sind empirisch gesättigte Theoretisierungen zur personenbezogenen Dienstleistungsarbeit im Feld der sozialpädagogischen Wohlfahrtsproduktion weiter zu stärken.

Nein: Es könnte die Frage, ob wir heute über eine wissenschaftsbasierte Begründung Sozialer Arbeit als Dienstleistung verfügen, auch mit „nein“ oder vorsichtiger mit „noch nicht“ beantwortet werden. Es fehlen gegenwärtig Metaanalysen, Langzeitstudien und Datenbanken in der Sozialen Arbeit, die quer durch die empirischen Studien sowie theoretischen Systematisierungen zur sozialpädagogischen Wohlfahrtsproduktion das wissenschaftliche Wissen zur personenbezogenen Dienstleistungsarbeit auswerten und weitere aufeinander bezogene Forschung hervorrufen, aber auch den Transfer reflektieren. Bisher existieren noch zu viele Einzelstudien und theoretische Entwürfe, die zu häufig für sich stehen, interessantes Neues bringen, aber nicht in einen empirischen und systematischen Verweisungszusammenhang der Forschung zur personenbezogenen Dienstleistungsarbeit eingebettet sind.

In der Sozialen Arbeit wird zudem der Transfer zu häufig als Aufgabe von Verbänden und Sozialen Diensten gesehen und nicht als wissenschaftlich anspruchsvolle Herausforderung. Auch hier herrscht in der Forschung hin und wieder ein Distinktionsgestus gegenüber der Gestaltung sozialer Prozesse vor, der sich wissenschaftlich kaum begründen lässt.

Post: Zudem hat sich die wissenschaftliche Verortung der personenbezogenen Dienstleistungsarbeit weiterentwickelt. Die interdisziplinäre Verortung und Reflexivität Sozialer Arbeit hat sich nicht nur weiter – z. B. gegenüber „area studies“, wie die Migrations‑, Gender‑, Diversitätsforschung – geöffnet, sondern es haben sich dadurch auch neue Zeitdiagnosen zur Wohlfahrtsstaatlichkeit personenbezogener Dienstleistungsarbeit ergeben. Die zeitdiagnostische Rede von der Postwohlfahrtsstaatlichkeit sieht bspw. die personenbezogene Dienstleistungsarbeit mit vielfältigen sozialen Prozessen und heterogenen politischen Bedingungen verflochten. Es fordern aus dem Blickwinkel eines postmigrantischen Analyserahmens Mobilität, Migration sowie Flucht polymorph die personenbezogene Dienstleistungsarbeit heraus. Anfragen von Betroffenen Sozialer Dienste, die deren Folgen in ihrem persönlichen Leben erfahren, konfrontieren diese mit ihrer Professionalisierung, Verwissenschaftlichung, ihren normativen Selbstansprüchen und ihrer Geschichte. Soziale Ungleichheiten und Ausgrenzungen sowie Inklusionsanforderungen und die Verwirklichung sozialer und persönlicher Rechte befinden sich in komplexen sozialpolitischen Auseinandersetzungen um soziale Ressourcenverteilungen, Abhängigkeiten, Zuschreibungen und Machtasymmetrien etc.

Eine allgemeine Theorie sozialer Dienstleistungsarbeit oder z. B. die Begriffe Nutzer*in, Akteur*in oder Adressat*in wirken in diesen Rahmen schnell derart abstrakt oder reduziert, dass sie an reflexiver Kraft verlieren. Hier kann eine große Erzählung einer Theorie personenbezogener Dienstleistungsarbeit kaum Resonanz finden. Es scheint dann weiterführend, die sozialen Dienstleistungen in den „Wohlfahrtserbringungen“ ebenso als polymorphes Politikfeld Sozialer Arbeit zu begreifen, in dem z. B. auch in der Analyse, den wissenschaftsbasiert entwickelten Modellen und Positionierungen die Stimme und Sprache derjenigen auch in der wissenschaftlichen Wissensproduktion aufgenommen wird, die in ihrer Selbstvertretung häufig nur wenige Zugänge haben, wissenschaftliches Wissen mitzugestalten (Eßer et al. 2020).