1 Hintergrund

Die Schulsozialarbeit gilt als eines der am intensivsten beforschten Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe (Speck und Olk 2010a). Dennoch fehlen differenzierte Erkenntnisse zu grundlegenden Themen wie Verbreitung, Entwicklung, erreichte Wirkungen, aber auch zu methodischem Handeln und professionellen Standards in der Schulsozialarbeit (Speck und Olk 2010b; Speck 2014, S. 166). Berufliches Selbstverständnis und Handlungsorientierungen von Schulsozialarbeiter*innen wurden bisher kaum erforscht (Haase 2017, S. 340; Speck und Olk 2010b, S. 7). Das Forschungsprojekt bringt deshalb in Erfahrung, wie professionelles Handeln im beruflichen Alltag reflektiert wird, welche Facetten der Ausgestaltung von Professionalität in der Praxis in Erscheinung treten und an welche bisherigen professionstheoretischen Überlegungen diese anschlussfähig sind.Footnote 1 Bezogen auf den Professionalisierungsdiskurs in der Sozialen Arbeit (Becker-Lenz et al. 2013) sind Bezüge zu den Überlegungen zur Reflexiven Professionalität (Dewe 2009), dem Handlungskompetenzmodell von Heiner (2016) oder Staub-Bernasconis Kritischer Professionalität (2018) denkbar. Da Reflexionsfähigkeit als wichtige Kompetenz professionellen Handelns betrachtet werden kann (Ebert 2012), bieten die in der Forschungsarbeit herausgearbeiteten Reflexionsstrategien Hinweise auf die Gestaltung notwendiger Rahmenbedingungen professioneller Schulsozialarbeit.

2 Forschungsdesign und damit verbundene Herausforderungen

Um diese Fragestellungen zu beantworten, wurde ein ethnografischer Zugang und der Forschungsstil der Grounded Theory nach Strauss und Corbin (1996) gewählt. Die Schulsozialarbeiter*innen, welche sich nach einem Aufruf über den E‑Mail-Verteiler eines Dachverbands der Kinder- und Jugendhilfe freiwillig für das Forschungsprojekt meldeten, wurden an mehreren Tagen ethnografisch in teilnehmender Beobachtung im beruflichen Alltag begleitet. Bereits die Vorbereitungen führten zu besonders spannungsreichen Aspekten. Diese Herausforderungen ethnografischer Forschung im Setting Schule und die eingeschlagenen Lösungswege werden hier kurz skizziert.

Gegenstand der Forschung waren die Schulsozialarbeiter*innen als Tätige einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, weshalb die Erhebung formal in erster Linie durch die jeweiligen freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe genehmigt werden musste. Kooperationsvereinbarungen zwischen Träger und Schule regeln den Einsatzort der Schulsozialarbeiter*innen, sodass zusätzlich an jeder Schule die Erlaubnis der Schulleitung erforderlich war. Angesichts der gesellschaftlichen Diskussion und fortwährenden Alltagspräsenz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO; Europäisches Parlament und Europäischer Rat 27.04.2016) erschien dessen Berücksichtigung für die Feldphase offensichtlich, sodass zunächst eine Einwilligungserklärung für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Schulsozialarbeiter*innen erstellt wurde. In der Ausarbeitung dieser mithilfe des Datenschutzbeauftragten der Universität Bamberg stellte sich die Frage nach weiteren Beteiligten im Feld, den zum Großteil minderjährigen Schüler*innen, deren Sorgeberechtigten sowie den Lehrer*innen. Ethnografische Forschung in ihrer wenig institutionalisierten Form geht mit vielen kurzen, anonymen Feldkontakten (z. B. auf dem Pausenhof) und informellen Gesprächen einher. Im Forschungsprojekt wurde daher zwischen unterschiedlich stark von der Forschung betroffenen Gruppen differenziert. Von Unger et al. weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Grundsatz der informierten Einwilligung in der angloamerikanischen Literatur ausführlich reflektiert wurde (2016; Bell 2014; Fluehr-Lobban 2013; Shannon 2007). Dort stellte sich die Frage, „ob dieser Grundsatz, der für medizinische und quantitative Forschung entwickelt wurde, in der ethnografischen Forschung, wo Zugang zum Feld, Teilnahme und Kommunikation anders organisiert sind, überhaupt angemessen ist“ (von Unger et al. 2016). Die zunächst rein forschungspraktisch erschienene Hürde, die informierte Einwilligung in einem offenen Beobachtungskontext umzusetzen, verwies also auf eine forschungsethische Komponente. Für Fragen der Forschungsethik sind Ethikkommissionen die richtigen Ansprechpartner. Die Möglichkeit der Diskussion forschungsethischer Aspekte mittels Begutachtung des Forschungsprojekts durch die Ethikkommission der DGSA ist derzeit jedoch für Qualifikationsarbeiten nicht vorgesehen, sondern liegt in der Verantwortung der Betreuer*innen (Forschungsethik-Kommission der DGSA). Für die Sicherstellung guter wissenschaftlicher Praxis im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit der verfassungsrechtlich gesicherten Forschungsfreiheit ist die ausführliche Reflexion der forschungsethischen Aspekte jedoch unabdingbar (Deutsche Forschungsgemeinschaft 2019, S. 16).

3 Forschungspraktische Lösungsansätze

Im vorgestellten Forschungsprojekt wurden die Forschungsziele und -fragen unter Berücksichtigung der Kriterien guter wissenschaftlicher Praxis zur „Richtschnur“ für die forschungspraktische Umsetzung des Forschungsvorhabens. Anhand der Fragestellung „Wie reflektieren Schulsozialarbeiter*innen ihr professionelles Handeln im beruflichen Alltag?“ wurde zwischen direkt und indirekt beforschten Personengruppen unterschieden. Die Schulsozialarbeiter*innen als direkt beforschte Personen wurden gemäß des Forschungsethikkodex der DGSAFootnote 2 (Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit 2020) ausführlich über das Forschungsvorhaben informiert, bevor sie schriftlich in die Teilnahme einwilligten. Das Prinzip der minimalen Risiken (ebd.) erfordert Sensibilität für mögliche Risiken und Belastungen der Forschungsteilnehmer*innen und deren Minimierung. Zum Schutz der Personen wurden daher die Namen und Einsatzorte der direkt beforschten Personen ausschließlich anonymisiert in die Beobachtungsprotokolle aufgenommen, sodass keine Rückschlüsse auf Personen möglich waren. Die indirekt beforschten Personen stellten eine große, heterogene Gruppe dar, welche aus Schüler*innen, Sorgeberechtigten, Lehrer*innen und weiteren Beteiligten bestand. Unter ihnen wurden die Erwachsenen über den an der jeweiligen Schule üblichen Informationsweg (z. B. Elternbrief, Newsletter) über das Forschungsprojekt informiert, während Kinder und Jugendliche gemeinsam von der Forscherin und den beforschten Schulsozialarbeiter*innen im Gespräch informiert wurden. Alle Personen wurden sowohl über die Anonymität ihrer Äußerungen als auch Möglichkeit der Nicht-Teilnahme aufgeklärt und konnten frei entscheiden, ob die Forscherin bei Gesprächen anwesend sein durfte. Auch bei spontanen Gesprächen der Schulsozialarbeiter*innen mit minderjährigen Kindern, der häufigsten Form der Beratung in der Schulsozialarbeit, konnten die Kinder selbst wählen, ob die Forscherin anwesend sein durfte. Von Seiten der Forscherin wurde Sorge getragen, potenzielle Risiken sozialer Zwänge, bspw. durch die beforschten Schulsozialarbeiter*innen, zu minimieren. Dies erfolgte vor allem durch Aufklärung der beforschten Personen, dass die Nicht-Teilnahme einzelner Kinder keinen negativen Einfluss auf die Forschung habe. Absolute Sicherheit über die tatsächlich von Schüler*innen empfundene Entscheidungsfreiheit oder im Verborgenen stattgefundene negative Konsequenzen bspw. durch Eltern, Peers oder eigene Ansprüche kann im Normalfall nicht erreicht werden. Einige Ablehnungen der Teilnahme der Forscherin an Gesprächen zeigen jedoch, dass die Aufklärung darüber, dass bei Nicht-Teilnahme keine negativen Konsequenzen drohen, zur Minimierung des Risikos des sozialen Zwangs beiträgt. In diesen Fällen wurden die Betroffenen auch anonym nicht in den Beobachtungsprotokollen erwähnt. Aufgrund der geringen Risiken konnte davon ausgegangen werden, dass auch Kinder im jungen Grundschulalter diese Entscheidung treffen konnten. Von den indirekt beforschten Personen wurden keine personenbezogenen Daten aufgenommen, sondern ausschließlich Inhalte und Interaktionen während der Gespräche mit den Schulsozialarbeiter*innen verarbeitet.

4 Resümee

Intensive Auseinandersetzung mit und sorgfältige Abwägung von forschungsethischen, datenschutzrechtlichen und forschungspraktischen Aspekten stellen wesentliche Aufgaben in der Vorbereitung der Feldphase ethnografischer Forschungsvorhaben dar. Jede Forscherin/jeder Forscher ist gefordert, diesen Anforderungen in eigener Verantwortlichkeit (und bei Qualifikationsarbeiten in Absprache mit den Betreuer*innen der Arbeit) gerecht zu werden (Forschungsethik-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA)). Ethnografische Forschungsprojekte zur Schulsozialarbeit sind bisher nur mit hoch individualisierten forschungspraktischen Lösungen durchführbar, obwohl diese einen wichtigen Beitrag für die noch lückenhafte Grundlagenforschung in der Schulsozialarbeit leisten könnten. Um Forschungsprojekte zum Thema Schulsozialarbeit zu fördern und so perspektivisch einen Teil der bisherigen Forschungslücken schließen zu können, wäre die Entwicklung von Richtlinien für die Gestaltung ethnografischer Forschung im Setting Schule wünschenswert.