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Südafrika im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 2019/2020

South Africa on the United Nations Security Council 2019/2020

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Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

Südafrikas nichtständige Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat 2019/2020 war eines der ersten großen außenpolitischen Projekte des neuen Präsidenten Cyril Ramaphosa. In einem von der Rivalität der Großmächte geprägten Rat blieb Südafrika häufig an der Seite seiner BRICS-Partner Russland und China. Priorität hatte eine afrikanische Agenda, mit der Südafrika – 2020 zusätzlich als Vorsitz der Afrikanischen Union – verlorenes Vertrauen auf dem Kontinent zurückgewinnen wollte. Südafrikas starkes Engagement zugunsten der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit zielte darauf, eine Rückkehr zu einer stärker menschenrechtsorientierten Außenpolitik zu belegen.

Abstract

South Africa’s 2019/2020 non-permanent membership on the UN Security Council was one of the first major foreign policy projects of new President Cyril Ramaphosa. In a council dominated by the rivalry of great powers, South Africa often sided with BRICS partners Russia and China. South Africa, which took over as Chair of the African Union in 2020, prioritized an African Agenda aimed at winning back trust among African peers. South Africa also emphasized the Women, Peace and Security agenda in order to demonstrate a return to a more human rights-oriented foreign policy.

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Notes

  1. Ramaphosa distanzierte sich wiederholt von der Amtszeit seines Vorgängers, die er als „neun verlorene Jahre“ bezeichnete (Ramaphosa zit. n. IISS 2019, S. IV; eigene Übersetzung).

  2. Außenministerin Sisulu sprach von einem „recalibrated engagement with other nations of the world“ (Sisulu 2019).

  3. Neben Südafrika waren Deutschland, Äquatorialguinea, Belgien, Dominikanische Republik, Elfenbeinküste, Indonesien, Kuwait, Polen und Peru als nichtständige Mitglieder (E10) im Sicherheitsrat vertreten.

  4. Der Streit hatte sich u. a. um die Erwähnung der World Health Organization (WHO) gedreht, die die USA ablehnten. Die Resolution S/RES/2532 (UNSC 2020c) rief alle bewaffneten Konfliktparteien zu einer humanitären Waffenruhe von mindestens 90 Tagen auf und forderte freien Zugang für humanitäre Hilfe.

  5. Drei Staaten enthielten sich der Stimme (Elfenbeinküste, Äquatorialguinea und Indonesien).

  6. Für die Resolution stimmten zwölf Sicherheitsratsmitglieder, Äquatorialguinea enthielt sich; Russland und China legten ihr Veto ein (UN 2019).

  7. Der Friedens- und Sicherheitsrat der AU (Peace and Security Council, PSC) hatte sich am 10. März 2011 explizit gegen jede militärische Intervention in Libyen ausgesprochen (African Union 2020).

  8. Russland, China sowie die damaligen nichtständigen Mitglieder Indien und Brasilien hatten sich bei der Abstimmung am 17. März 2011 (ebenso wie Deutschland) der Stimme enthalten. Brosig bezeichnet die Libyen-Krise als „Erwachen“ der BRICS (Brosig 2019a, S. 61; eigene Übersetzung).

  9. Für den russischen Resolutionsentwurf stimmten am 8. Juli 2020 neben Russland und Südafrika nur China und Vietnam (UN 2020a).

  10. Bericht des Investigation and Identification Team (IIT) der OPCW vom 8. April 2020 (OPCW 2020).

  11. Beispiele sind die Debatten vom 10. September 2020 (UN 2020b) und vom 5. November 2020 (UN 2020c).

  12. Die 2013 von der AU aufgelegte Initiative zur Befriedung des Kontinents lief Ende 2020 aus, Präsident Ramaphosa kündigte ihre Verlängerung um weitere zehn Jahre an. Gewalt und Konflikte gelten als größte Hindernisse für das Erreichen der Ziele der AU-Agenda 2063 für den afrikanischen Kontinent. Weitere Informationen zur Agenda 2063 siehe African Union (o.J.).

  13. Die Resolution S/RES/2553 wurde am 4. Dezember 2020 unter südafrikanischem Vorsitz einstimmig angenommen (UNSC 2020d).

  14. Allein im Jahr 2019 gaben die A3 in Debatten des Sicherheitsrats 16 gemeinsame Statements ab (Carvalho und Forti 2020).

  15. Es war ausgerechnet Südafrika, das das einheitliche Stimmverhalten u. a. bei den Resolutionen des Sicherheitsrats zu Westsahara (2019) und Südsudan (2020) durchbrach. Eine Übersicht des Stimmverhaltens der A3 zwischen 2010 und 2019 findet sich bei Forti und Singh (2019, S. 9).

  16. Der Karibikstaat St. Vincent und die Grenadinen, der 2020 als nichtständiges Mitglied in den Sicherheitsrat gewählt wurde, schloss sich als „Teil der Diaspora“ (Ramaphosa 2020; eigene Übersetzung) den afrikanischen Positionen häufig an, so dass im UN-Jargon von den A3+1 gesprochen wurde.

  17. Die Mitgliedschaftsrechte wurden bis zur Einsetzung einer zivilgeführten Übergangsregierung ausgesetzt (African Union 2019, Abs. 12).

  18. Der demokratische Übergang wird von VN-Seite über die neue politische Mission United Nations Transitional Assistance Mission in Sudan (UNITAMS) unterstützt. Das von Deutschland und Großbritannien als Federführer eingebrachte Mandat für UNITAMS wurde vom Sicherheitsrat am 4. Juni 2020 einstimmig angenommen.

  19. AU-Vorsitz Ramaphosa ernannte drei Gesandte, die im Namen der AU Gespräche in Addis Abeba führten (South African Government 2020).

  20. In Resolution S/RES/2033 (UNSC 2012) wurden jährliche Konsultationen zwischen dem Sicherheitsrat und dem PSC institutionalisiert. Resolution S/RES/1809 (UNSC 2008) bekräftigte den Willen des Sicherheitsrats zu enger Kooperation mit der AU.

  21. Der russische Vertreter verwies im Sicherheitsrat auf die Generalversammlung und den Menschenrechtsrat als alternative Foren (Russia Mission UN 2019).

  22. Die Resolution S/RES/2493 (UNSC 2019) wurde vom Sicherheitsrat am 29. Oktober 2019 einstimmig verabschiedet.

  23. Der Streit wird beispielsweise deutlich in der Erklärung des deutschen VN-Botschafters Christoph Heusgen (2020) zum russischen Entwurf am 31. Oktober 2020.

  24. Das südafrikanische Außenministerium nimmt auf seiner Website explizit Stellung zu der von Ford im Guardian geäußerten Kritik, siehe DIRCO (2020).

  25. Der inhaltliche Mehrwert des auf südafrikanische Initiative am 12. Dezember 2019 verabschiedeten Presidential Statements, das die Jugendagenda in den Kontext der Initiative Silencing the Guns by 2020 stellte, wurde von mehreren Sicherheitsratsmitgliedern in Frage gestellt (SCR 2019b).

  26. Die Resolution S/RES/2521 (UNSC 2020b) wurde mit zwölf Ja-Stimmen angenommen. Südafrika stimmte einmal mehr mit Russland und China, die sich ebenfalls der Stimme enthielten.

  27. In der Debatte über die Arbeitsmethoden des Sicherheitsrats einigten sich die E10 auf ein gemeinsames Statement (und gemeinsame Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsmethoden), das vom südafrikanischen VN-Botschafter Matjila vorgetragen wurde (Matjila 2019).

  28. Die Resolution S/RES/2504 (UNSC 2020a) zur grenzüberschreitenden humanitären Versorgung in Syrien wurde im Januar 2020 mit den Stimmen der E10 und Frankreichs angenommen; Russland, China, die USA und Großbritannien enthielten sich.

  29. In der von Deutschland am 7. Juli 2020 organisierten virtuellen Debatte zu Friedensmissionen und Menschenrechten legte Südafrika einen klaren Schwerpunkt auf das Mainstreaming von WPS-Elementen in alle Aktivitäten von VN-Friedensmissionen, siehe hierfür Matjila (2020).

  30. An den Treffen der Allianz nahm Südafrika regelmäßig auf Außenministerebene teil, siehe Alliance for Multilateralism (o.J.).

  31. Außenministerin Pandor sprach im Sicherheitsrat am 3. Dezember 2020 von einem „holistischen Ansatz“ Südafrikas (Pandor 2020a; eigene Übersetzung). Das deutsche Verständnis erläuterte Bundesaußenminister Maas in einer Rede vor dem Deutschen Bundestag am 26. November 2020 (Maas 2020).

  32. Bundesaußenminister Maas bekräftigte im Deutschen Bundestag die deutsche Bereitschaft, einen ständigen Sitz zu übernehmen (Maas 2020), Außenministerin Pandor zuletzt am 14. Dezember 2020 bei einem Medienbriefing (Pandor 2020b).

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Correspondence to Jens-Christian Gaedtke.

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Der Autor ist Mitarbeiter des Auswärtigen Amts und Lehrbeauftragter an der Freien Universität Berlin. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder.

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Gaedtke, JC. Südafrika im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 2019/2020. Z Außen Sicherheitspolit 14, 35–48 (2021). https://doi.org/10.1007/s12399-021-00838-9

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