Zusammenfassung
Der vorliegende Beitrag wirbt für eine Systematisierung des Klimaschutzrechts, deren Ausgangspunkt in einer belastbaren Klärung der Frage gesehen wird, was unter dem Rechtsbegriff “Klima” auf den einzelnen Rechtssetzungsebenen zu verstehen ist. Ausgangspunkt der Betrachtungen bildet dabei eine Analyse der Rezeption des nicht legaldefinierten Klimabegriffs in Rechtsprechung und juristischem Schrifttum. Während in jüngerer Vergangenheit verstärkt anthropogene Ursachen des Klimawandels zum Gegenstand gesetzgeberischer Bemühungen erhoben worden sind, ist bei der Definition des Schutzguts Klima zu erwägen, ob eine eher anthropozentrische oder ökozentrische Ausrichtung vorzugswürdig erscheint. Der Beitrag gipfelt insofern in einem neuen Definitionsansatz.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Hamacher, A. “Klima” als Rechtbegriff. NuR 45, 84–90 (2023). https://doi.org/10.1007/s10357-023-4141-x
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-023-4141-x