Zusammenfassung
Die Begriffe Gefahr und Risiko sind (im Altbergbau) nicht gesetzlich definiert, sodass es einer Konkretisierung durch die Rechtsanwender bedarf. Gefahren und die damit verbundenen Verkehrssicherungspflichten werden oft erst im Nachhinein – meist gerichtlich – überprüft. Bei dieser Bewertung spielt das Risiko eine wesentliche Rolle.
Das Risikomanagement allgemein dient der Argumentation im Nachprüfungsfall und hilft bei der Anordnung von Maßnahmen. Konkret fällt in den Aufgabenbereich des Risikomanagements u.a. die Konkretisierung einer Gefahr, die Ermittlung von Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser Gefahren, die Dokumentation der eigenen Tätigkeiten und die Haftungsprävention.
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Elgeti, T., Fock, M. Gefahr und Risiko als Begriffe im Altbergbau . NuR 40, 369–373 (2018). https://doi.org/10.1007/s10357-018-3349-7
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