Zusammenfassung
Rechtliche Fragen des Betretens der freien Landschaft standen in letzter Zeit nicht gerade im Fokus von Literatur und Rechtsprechung. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Recht auf unentgeltlichen Zugang zu einem Nordseestrand warf nun jedoch über den Fall hinausgehende relevante Fragestellungen auf. Neben der Frage, ob und inwieweit §59 BNatSchG ein individuelles Recht auf freien Zugang zu ungenutzten Strandflächen zum Spazierengehen, Baden und Wattwandern vermitteln kann, wurden darin auch grundsätzliche verfassungsrechtliche Themen, wie die Normierung von abweichungsfesten allgemeinen Grundsätzen des Naturschutzes angesprochen.
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Lütkes, S. Betretensrecht am Nordseestrand, §59 Abs. 1 BNatSchG . NuR 40, 101–103 (2018). https://doi.org/10.1007/s10357-018-3304-7
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