Zusammenfassung
Der EGMR hat mit Urteil vom 19. Januar 2017 entschieden, dass die Tatsache, dass ein Unternehmen den Abbau eines Kalksteinvorkommens aufgrund eines geplanten Autobahnbaus über sein Abbaufeld einstellen musste, eine Verletzung von Art. 1 des ersten Zusatzprotokolls zur EMRK (Recht auf Eigentum) darstellt.
Der vorliegende Beitrag soll die Entwicklung kurz nachzeichnen, vor allem aber die bisher wenig erörterten weiteren Konsequenzen des Urteils herausarbeiten.
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Braig, K., Ehlers-Hofherr, A. Neue Maßstäbe bei der Enteignungsentschädigung für den Verlust von Bodenschätzen durch Autobahnbau . NuR 39, 833–837 (2017). https://doi.org/10.1007/s10357-017-3271-4
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-017-3271-4