Zusammenfassung
Jede Art der Energieerzeugung ist mit gewissen Umweltbelastungen verbunden. Im Gegensatz zu einer fossil-nuklearen Energieversorgung sind mit der Nutzung erneuerbarer Energien aber vergleichsweise geringe Eingriffe in die Ökosysteme verbunden, die in der Regel auch keine langfristig irreversiblen Spuren in Natur und Landschaft hinterlassen, zumal natürliche Ressourcen geschont werden und keine Luftschadstoffe und klimaschädlichen Gase entstehen. Die dennoch auch etwa mit dem Ausbau der Windenergie verbundenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden u.a. über die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung abgearbeitet. Danach sind Eingriffe in Natur und Landschaft primär zu vermeiden. Nicht vermeidbare Eingriffe sind zu kompensieren, und zwar zunächst real und erst subsidiär mittels Geldzahlungen. Dieses, dem Grunde nach simple Folgenbewältigungssystem weist jedoch in der Detailbetrachtung ein hohes Maß an Komplexität auf. Im Hinblick auf Windenergieanlagen soll es daher mit dem folgenden Beitrag einmal grundlegend dargestellt werden.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Fülbier, V. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung bei Windenergieanlagen . NuR 39, 804–812 (2017). https://doi.org/10.1007/s10357-017-3267-0
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-017-3267-0