Zusammenfassung
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung stellt ein grundlegendes und zentrales Element des modernen Naturschutzrechts dar, denn sie zielt darauf ab, bei menschlichen Eingriffen in die Natur den status quo des Naturhaushalts zu erhalten. Sie ist deshalb von grundlegender Bedeutung für den flächendeckenden Schutz des Naturhaushalts. Nach §§14ff. BNatSchG wird die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung bei der Vorhabenzulassung angewendet. Die stellt hier zwingendes Recht dar. Eine Ausnahme hiervon besteht für die Bauleitplanung: Dort ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nicht strikt verbindlich, sondern unterliegt der planerischen Abwägung; zudem wird sie bereits auf der Ebene der Planung und nicht erst bei der Vorhabenzulassung angewendet. Im nachfolgenden Beitrag werden beide Instrument miteinander verglichen und Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede herausgearbeitet.
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Schink, A. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Vorhabenzulassung und der Bauleitplanung – Gemeinsamkeiten und Unterschiede . NuR 39, 585–594 (2017). https://doi.org/10.1007/s10357-017-3223-z
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-017-3223-z