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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die ambulante Therapie von Notfallpatienten in der Notaufnahme im deutschsprachigen Raum macht mit bis zu 70 % den Großteil der Patientenkontakte aus [1, 2]. Dies unterstreicht die enorme Bedeutung der zentralen Notaufnahme als „Gatekeeper“ des Krankenhauses zur stationären Behandlung. Ambulante Patientenkontakte finden jedoch nicht nur in der Notaufnahme, sondern auch im Rettungs- und Notarztdienst statt (bis zu 33 %; [3, 4]). Selbstverständlich darf die Versorgungsqualität bei ambulanten Patienten nicht schlechter als bei stationär ins Krankenhaus aufgenommenen Patienten sein. Dennoch wird in der notfallmedizinischen Literatur die ambulante Therapie oft nur am Rande gestreift. In der vorliegenden Ausgabe von Notfall+Rettungsmedizin sollen daher schwerpunktmäßig wichtige Aspekte der ambulanten Therapie in Notaufnahmen und im Notarzt- und Rettungsdienst beleuchtet werden.

In der notfallmedizinischen Literatur wird die ambulante Therapie oft nur am Rande gestreift

A. Exadaktylos u. D. Srivastava vom Universitären Notfallzentrum des Inselspitals in Bern, Schweiz, erläutern in ihrem Beitrag, wie der Entlassungsprozess optimiert und eine qualitativ hochwertige Versorgung für ambulante Patienten in Notaufnahmen sichergestellt werden kann. Weitere wichtige Anforderungen an das Entlassmanagement ambulanter Patienten aus Sicht des Patientenmanagements beleuchtet U. Kramer. Sie betont die frühe Einbindung des Sozialdiensts und die dementsprechend notwendige multidisziplinäre Auslegung von Notaufnahmen, die neben notfallmedizinischer Expertise zunehmend auch psychosoziale und soziokulturelle Kompetenz bieten müssen.

In Notaufnahmen spielt der Umgang mit dem bundeseinheitlichen Medikamentenplan eine wichtige Rolle. Dies geht seit Oktober 2016 mit ganz besonderen Herausforderungen in der Umsetzung einher. Daher schildern H. Dormann u. A. Knüppel-Ruppert die wichtigsten Punkte zu diesem Thema. Darüber hinaus gehen die Autoren auf die für unsere Notfallpatienten relevanten Arzneimittelnebenwirkungen ein.

Aus Sicht des Medizincontrollings erläutert P. Merguet anhand zahlreicher Fallbeispiele die typischen, aber auch komplexen Probleme und Fallstricke bei der Abrechnung ambulanter und stationärer Leistungen in einer Notaufnahme.

Das oberste Gut ist der Wille des Patienten. Ein Transportverzicht oder aber auch ein ambulantes Belassen von Patienten kann infolge des Patientenwillens erfolgen. Präklinisch bestehen deutlich geringere diagnostische Möglichkeiten und reflektierte Überlegungen zu den medizinrechtlichen Aspekten sind zu beachten. Ein Einsatz mit Transportverzicht oder -verweigerung ist deutlich mehr als ein „Fehleinsatz“, diesen Umstand arbeiten D. Häske u. S. Casu zusammen mit dem Rechtsanwalt F. Sarangi sehr schön heraus. Übersichtlich – zum Aushang am Schwarzen Brett auf der Rettungswache oder in der Notaufnahme – wurden die wichtigsten Kernpunkte zusätzlich als „one minute wonder“ zusammengefasst.

Manch ein Patient lehnt trotz entgegenstehender Empfehlung und damit „gegen ärztlichen Rat“ eine Therapie oder eine stationäre Aufnahme ab. Auf die dabei zu beachtenden Aspekte geht M. Pin in seinem Artikel ein.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

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M. Bernhard

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J. Knapp