Zusammenfassung
Die Versorgung der Patienten mit einem orthopädischen Hilfsmittel ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Leider werden weiterhin ohne adäquates Wissen und unbegründet Hilfsmittel verordnet, die keinerlei Nutzen für die Patienten haben. Die Folgen davon sind unzufriedene Patienten und weitere unnötige Kosten für die Kostenträger. Die Verordnung der orthopädischen Hilfsmittel sollte bedacht und gewissenhaft erfolgen, um Fehler zu vermeiden.
Abstract
The treatment of patients with orthotic devices is a challenging task. Unfortunately it is still common practice to prescribe aids, unfounded and without adequate knowledge, which bring no benefit for the patients. The consequences are that patients are often dissatisfied and further unnecessary costs result for the financial department. The prescription of orthotic devices should be carried out in a thoughtful and conscientious way to avoid errors.
Gesetzliche Vorgaben der Hilfsmittelversorgung
Die Hilfsmittelversorgung und deren Verordnung durch den Arzt sind im SGB V § 33 festgelegt. Hiermit sind exakte Vorgaben und Definitionen vorhanden, die im Grunde jegliche Fehler vermeidbar machen sollten.
SGB V § 33
Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind.
EN ISO 9999: Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung
Produkte, Geräte, Ausrüstungen oder technische Systeme, die von behinderten Menschen benutzt werden, seien sie Sonderanfertigungen oder allgemein verfügbar, die Schädigung, Fähigkeitsstörung oder Beeinträchtigung verhindern, ausgleichen, überwachen, erleichtern oder neutralisieren.
SGB VII § 31 Hilfsmittel
Hilfsmittel sind alle ärztlich verordneten Sachen, die den Erfolg der Heilbehandlung sichern oder die Folgen von Gesundheitsschäden mildern oder ausgleichen. Dazu gehören insbesondere Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel einschließlich der notwendigen Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung sowie der Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel. Soweit für Hilfsmittel Festbeträge im Sinne des § 36 des Fünften Buches festgesetzt sind, gilt § 29 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend.
Wer darf was verordnen??
Es ist klar definiert: Die Verordnung darf nur ein Arzt durchführen und sonst keiner!
Dieser Fakt wird immer wieder nicht beachtet. Dadurch kommt es zu Fehlern mit weiteren Kosten für den Kostenträger sowie unzufriedenen und verunsicherten Patienten.
Was passiert nach der Verordnung??
Die Verordnung erfolgt in Abhängigkeit von der Verletzung und Beschwerdeart der Patienten.
Um eine zeitgerechte und adäquate Versorgung zu gewährleisten, müssen folgende Punkte beachtet werden:
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Untersuchung und Begutachtung,
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Stehen die Beschwerden mit dem Verletzungsmuster im Zusammenhang?,
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stufenweise Versorgung,
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keine endgültige Versorgung bei Erstversorgung,
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Frage nach bevorstehenden Operationen,
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Kommunikation mit den behandelnden Kollegen,
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Verordnung und Abnahme.
Rezeptierung
Die Rezeptierung ist ein entscheidender Schritt bei der richtigen Verordnung. Es muss definiert sein, was die Diagnose ist und was gewollt ist. Eine nichtadäquate oder falsche Diagnose und eine nichtgenaue Benennung des Hilfsmittels führen zum Scheitern der Versorgung.
Abnahme der Hilfsmittel nach der Verordnung
Es ist von großer Wichtigkeit und hoher Verantwortlichkeit, eine exakte Abnahme der Hilfsmittel vorzunehmen.
Die Abnahme erfolgt immer zusammen mit dem Hersteller des Hilfsmittels. Dies erleichtert die Entscheidung, ob alle angegebenen Positionen in der Rezeptierung auch durchgeführt worden sind. Patientenbefragung, ob zur Zeit der Untersuchung und der Abnahme Beanstandungen und Beschwerden bei der Benutzung des Hilfsmittels vorhanden sind, erfolgt nach der Probe, danach erfolgt die Freigabe.
Fehlerquellen der Versorgung
Die typischen Fehlerquellen sind:
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keine genaue Untersuchung und Befragung der Patienten,
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fehlende Unterlagen wie Röntgenbilder usw.,
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fehlendes technisches Wissen und Erfahrung,
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fehlende Perspektiven und Alternativtherapien,
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Verordnung nach der Aktenlage ohne Patienten.
Fazit für die Praxis
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Die orthopädische Hilfsmittelversorgung ist ein wichtiger Teil der Therapie der Patienten und entscheidet über eine erfolgreiche postoperative Behandlung und Rehabilitation sowie den Wiedereintritt ins Arbeitsleben.
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Verordnung und Abnahme durch den Arzt sind wichtige Merkmale einer guten Versorgung der Betroffenen.
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Die Hilfsmittelversorgung sollte kritisch und mit Sorgfalt durchgeführt werden.
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Die Patienten müssen untersucht und der Verlauf der Therapien muss kontrolliert werden, bevor weitere Maßnahmen erfolgen.
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Die Verantwortung für den Erfolg der Behandlung nach der Hilfsmittelversorgung liegt immer beim Arzt.
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Es gibt genügend Instrumente und Empfehlungen, um eine gute Verordnung und Versorgung zu gewährleisten und so Fehler zu vermeiden, die aus einem normalen Fall einen unnötigen interessanten Fall machen!
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Interessenkonflikt
B. Biglari gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Dieser Beitrag beinhaltet keine vom Autor durchgeführten Studien an Menschen oder Tieren.
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Biglari, B. Der interessante Fall. Trauma Berufskrankh 18 (Suppl 4), 364–365 (2016). https://doi.org/10.1007/s10039-016-0123-z
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10039-016-0123-z