Der Bestandgeber, der Versicherungsnehmer eines Schadensversicherungsvertrags ist, hat dem Bestandnehmer, der aufgrund der Regelungen des Bestandvertrags allein das Risiko von Schäden trägt und für die Erhaltung sowie auch für die Versicherungsprämien aufzukommen hat, jede mögliche Hilfestellung zu gewähren, um einen möglicherweise bestehenden Deckungsanspruch aus einem Schadensfall gegen einen Versicherer realisieren zu können.
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Riss, Vonkilch, A. Bestandgeberpflicht zur Abtretung der aus einem Versicherungsverhältnis bestehenden Ansprüche an den Bestandnehmer. wobl 23, 115–118 (2010). https://doi.org/10.1007/s00719-008-1135-z
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00719-008-1135-z