Erratum zu:

Bundesgesundheitsbl (2018)

https://doi.org/10.1007/s00103-018-2761-8

In der Originalpublikation dieses Beitrags fehlt ein Hinweis zu Lebendimpfungen bei Patienten mit Störungen im Bereich der Toll-like-Rezeptor-Signaltransduktion.

Am Ende des letzten Absatzes unter Punk 3.6 „Defekte der Pathogenerkennung, der Zytokinproduktion oder der Zytokinsignaltransduktion“ (S. 1038) sollte folgender Hinweis stehen:

„Lebendimpfungen bei Patienten mit Störungen im Bereich der Toll-like-Rezeptor-Signaltransduktion bedürfen einer Einzelfallentscheidung. Bei TLR4 oder MyD88 Defekt können Lebendimpfungen verabreicht werden, bei anderen Defekten (z. B. bei fehlender Expression oder Mutation von TLR3 [1]) kann hingegen eine stark beeinträchtigte Abwehr attenuierter DNS- oder RNS-Viren vorliegen.“

Die ursprünglich publizierte Tab. 1 ist daher fehlerhaft und wird im Folgenden korrekt dargestellt.

Tab. 1 Impfindikationen und Anwendungshinweise bei verschiedenen PID. Anmerkung: Bei den Totimpfstoffen werden hier nur die Indikationsimpfungen, nicht aber die Standardimpfungen der STIKO wie z. B. Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis aufgeführt. Diese können bei PID-Patienten ohne Risiko eingesetzt werden, sind allerdings bei schweren kombinierten Immundefekten ohne schützende Wirkung. Die Angaben zu den Lebendimpfungen beziehen sich auf Standardimpfungen der STIKO (Impfungen gegen Rotavirus, MMR und Varizellen) sowie auf Indikationsimpfungen wie z. B. die Gelbfieberimpfung