Zusammenfassung
Reine wasserfreie Blausäure, sowie wässerige Lösungen von Blausäure und Zyansalzen können durch die tierische Haut resorbiert werden und dadurch schwere und tödliche Vergiftungen hervorrufen. Besonders schnell erfolgt die Vergiftung nach Einbringen von Blausäure oder Zyaniden in den Bindehautsack des Auges.
Bei Verbrennung der Haut mit heißem geschmolzenem Natriumzyanid kommt nach Tierversuchen nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Resorption zustande. Bleibt der Brandschorf mit aufliegender Salzkruste sich selbst überlassen, so ist keine gefährliche Hautresorption nachweisbar. Erst durch zusätzliche mechanische Verletzung des Schorfes oder langsames Aufweichen der Kruste ohne Abspülung bei tiefgreifenden Verbrennungen werden die Voraussetzungen zu schneller Resorption geschaffen.
Zur Behandlung von Zyanidverbrennungen wird empfohlen, die anhaftenden restlichen Giftmengen durch schonendes Abspülen mit sehr großen Wassermengen zu entfernen. Der Brandschorf darf nicht mechanisch verletzt, die Borken nicht gewaltsam abgerissen werden. Maßnahmen zur örtlichen Entgiftung kommen nicht in Frage. Ebenso sind „Gegenmittel“ in den Magen oder Magenspülungen zwecklos.
Hat die Zyanidverbrennung zu einer resorptiven Vergiftung geführt, kommen die gleichen Behandlungsmaßnahmen in Betracht, die bei der Vergiftung durch Einatmung von Blausäure oder nach Aufnahme vom Magen aus angewandt werden.
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Mit Unterstützung des Reichsarbeitsministers.
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Flury, F., Walther, R. Blausäurevergiftung durch Hautresorption. Arch. Gewerbepath. 11, 311–325 (1942). https://doi.org/10.1007/BF02122785
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