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Ueber Lithopädien

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Literatur

  1. Nr. 22. 1879. Der Fall Patenko's. Ich gestehe, dass dieser Fall ein schwer zu deutender ist, und wohl kaum einen ausgetragenen, lithopädisirten, sondern früh verstorbenen Fötus betrifft, und dass die Lithopädisirung eine sehr gewagte Diagnose Patenko's ist. “Eine 84 jährige Greisin wurde amputirt und starb pyämisch. Ein eigrosser Sack, der die Ovarialelemente, Primordialfollikel und Reste gelber Körper in seinen Wäuden aufwies, barg in sich in einer haselnussgrossen Geschwulst einen fötalen Röhrenknochen, Reste der Placenta und andere Fötalgewebstheile.

  2. Literatur: dieses Archiv, Bd. XIV, Heft 1; Centralblatt für Gynäkologie 1879, Bd. III, S. 232.”

  3. Die Dysmenorrhoea membranacea unterscheidet sich bezüglich der von dieser gebildeten und der oben besprochenen Decidua besonders durch Folgendes, wie Lebert und die heutigen Gynäkologen nachgewiesen haben: Der Abgang einer Decidua kehrt bei Metritis chronica allmonatlich wieder; die bei ihr sich bildenden Chorionzotten sind kürzer und weniger dick, als bei jener. Liegt ein Uterus mit zwei Hörnern und Einem Halse vor, so hat nach Friedreich die Decidua die Form eines Hohlsackes mit zwei Hörnern und eventuell zwei Tubenabgüssen, die daran hängen, falls Abgang in toto erfolgt.

  4. Vom allgemeinen Gesichtspunkte aus wolle man sich noch folgender bei der Diagnose von Extrauterinschwangerschaft gültigen Momente erinnern (s. Cohnstein): Ueber den primären Sitz lehrt die Statistik, dass sich der Häufigkeit nach primäre Abdominal-, Tubar- und Ovarienschwangerschaften folgen. Erstere zwei sind sich nahezu gleich; die Ovarialschwangerschaften sind vier bis sechs Mal seltener. Die Extrauterinschwangerschaften treten am häufigsten ein im dritten Altersdecennium der Frau, dann im zweiten, am seltensten im vierten; viel häufiger bei Mehr-, als bei Erstgebärenden; bei letzteren am häufigsten von 30 Jahren ab und darüber. Dass Mehrgeburten nicht vor versteinerten Früchten schützen, das beweisen die Zahlen der Tabelle.

  5. Müller's Arbeit zeichnet sich durch zwei Dinge sehr eigenthümlich aus. Zunächst ist sie eine einseitige Apotheose der Ansichten seines Lehrers Stoltz, wofür er preisgekrönt worden ist. Bei dieser Preiskrönung macht es sich sehr sonderbar, dass dieser Preisarbeit ein dem Autor von Stoltz geliehener grösserer Excurs von Stoltz mit dessen Erlaubniss eingefügt war, wodurch doch wohl die Anonymität des Bewerbers dem Mit-Preisrichter Stoltz gegenüber beim Concurs aufgehoben war. Ich glaube, in Deutschland verfährt man bei solchen Concursarbeiten etwas anders. Zweitens verunglimpft Müller den deutschen Kussmaul dahin, dass K. seinerzeit von einer Arbeit von Stoltz über Uterus unicornis mit Nebenhorn, die derselbe bei der Pariser Academie zwei Jahre vor Kussmaul's Arbeit eingereicht habe, auf unbekannte Weise Kenntniss bekommen, dem Stoltz die frühere Publication weggenommen und die von Stoltz benutzten Fälle bei seiner Arbeit citirt habe. Kussmaul publicirte seine Arbeit nach einem betreffenden, ihm zur Section gekommenen Falle. Was ist nun natürlicher und selbstverständlicher, als dass K. in der Literatur nach ähnlichen Fällen suchte? Und da nun Stoltz die Literatur nicht in alleinigem Besitz und Erbpacht haben dürfte, so liegt nichts näher, als dass K. auch dieselben Fälle finden konnte, ohne sie heimlich der Mappe von Stoltz entlehnt zu haben. Die Arbeit Müller's hat kritisch fast gar keinen Werth; nur als eine Complilation von Fällen dürfte sie einen solchen besitzen und sich erhalten.

  6. Den Fall von Oldham 1847 (Nr. 77) möchte ich allerdings auch nicht für die Retention eines Fötus im Uterus, aber auch nicht mit Müller für eine primäre extrauterine, sondern vielmehr entweder für eine interstitielle, oder für eine intraparietale oder intramurale, vielleicht für eine aus beiden combinirte Schwangerschaft halten. “Die Dame hatte bis zum Juni 1845, 41 Jahre alt, etwa 20 Mal abortirt und ein Mal ausgetragen. Sie hielt sich, noch im Juni 1845 für schwanger und verlor etwas Wasser, aber der Muttermund war geschlossen. Viertägige Wehen. Am 30. Juni sah sie O. Der Leib zeigte diffusen Schmerz und Ausdehnung, wie im neunten Monate. Der Uterus bildet eine runde Geschwulst, durch die man den Kindeskopf fühlte. Das Collum uteri verkürzt, dem Finger freien Eintritt gestattend, man fühlte den Kindeskopf direct. Brüste strotzend, wie am dritten Tage nach normaler Entbindung, milchhaltig; der Fötus todt. 12 Tage nachher gerufen, fand der Arzt einen bräunlichen, schrecklich fötiden Abgang und Gasaustritt. Durch die Abdominalwände fühlte man verschiedene Fötaltheile; der Mutterhals gestattete die Einführung von zwei Fingern; man erkannte die Knochen in beginnender Trennung. Mutterkorn, Reibungen des Leibes, Galvanismus, Pressschwämme erzielten keine Wehen, noch Austreibung des Fötus. Uterininjectionen, um das Gehirn in Fäulniss zu setzen. Die folgenden Tage konnte man die Placenta und den Nabelstrang, faulig, dann die Schädelknochen, einen ganzen Arm, mehrere Rippen, einen grossen Theil der Wirbelsäule und Theile des anderen Armes herausziehen. Ende September Schmerz des Unterleibes bei Druck; schmerzhaftes Uriniren. Die Abdominalgeschwulst hatte nur die Grösse einer Organge, war hart, compact, besser umschrieben, fast unmittelbar hinter den Bauchwänden, so dass O. Zerstörung der inneren Wand durch Eiter und Austritt der Knochen ins kleine Becken annahm; er glaubte an Theilnahme der Blase an der Vereiterung wegen der Urinbeschwerden. Endlich wiederholtes Erbrechen und Tod am 28. September, d. i. drei Monate nach Etablirung der Geburtsarbeit. Section: Nach Oeffnung in der Linea alba unter dem Nabel kam man in eine Cyste mit vielen Knochen und dickem und bräunlichem Eiter. Die Vorderwand der Cyste war gebildet von dem unteren Theile der Bauchwände und Blase, im oberen vom Dünndarm und Epiploon mit schwachen, äusseren Adhäsionen; die hintere Wand bildete die hintere Uteruswand, die 4″ lang war; das Corpus uteri war retrovertirt und in falsche Membranen eingehüllt; der kleine Finger konnte ins Os uteri und in die Innenhöhle dringen. Die ganze vordere Uteruswand fehlte, mit Ausnahme der vorderen Muttermundslippe. Die Blase war an einer Stelle bis zur drohenden Perforation verdünnt. Die rechte Tuba nebst dem rechten Ligamentum uteri latum innig und unlösbar der Cyste angelöthet. In der Höhle das vollständig freie Skelet eines reifen Fötus, eine ovuläre, dichte und compacte Masse bildend.” Literatur: Guy's hosp. Rep. V, p. 105–112, 1847; Müller, l. c., S. 92 bis 95, Obs. XV. — Man sieht, die Vorderwand des Uterus ging durch Eiterung zu Grunde, die von dem im Uterus befindlichen Fötus eingeleitet war, der dort zurückgehalten oder von der angegebenen Schwangerschaft herrührend, dahin gelangt war.

  7. Von Interesse ist besonders folgender Fall (Nr. 82b) Liebmann's: “Die Frucht im fünften Monate abgestorben, ging im sechsten Monate nachher, in ihre Eihüllen gehüllt, mumificirt (Lithokelyphos) mit der Placenta ab. Sie lag, sei es primär (Liebmann), sei es secundär (Müller, l. c., S. 124 bis 126, Obs. XXXI), im Douglas'schen Raum und machte eine Fistelöffnung, die man für ein Os uteri hielt, nach der Scheide zu.”

  8. Als ersten Fall der Laparotomie bei Extrauterinschwangerschaft, der für die Mutter günstig endete, betrachtet Eduard v. Siebold die Operation, die der Schweineschneider Jacob Nufer 1500 in Siegershausen in der Schweiz an seiner Frau vollzog; wie Manche auch den später erwähnten Fall von Cornax-Dirlewang 1549 für solch eine Operation und nicht als Kaiserschnitt, der mit François Rousset 1581 wieder häufiger wird, ansehen.

  9. An der schon sterbenden Mutter führte die Laparotomie des, freilich auch schon moribunden, Kindes wegen 1872 Ludwig Bandl aus.

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Mit 4 Abbildungen, Taf. V und VI.

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Küchenmeister Ueber Lithopädien. Arch. Gynak. 17, 153–252 (1881). https://doi.org/10.1007/BF01714661

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