Zusammenfassung
Handlungsgehilfe A macht sich selbständig und eröffnet eine Mode-Boutique. Er möchte u. a. auch das Fabrikat T führen. B ist Handelsvertreter für die Firmen M und T. Er macht bei A seine Offerte und notiert einen Auftrag über 245 Blusen mit Größe, Preis und Lieferzeit, wovon er A eine Durchschrift überläßt. Nach 14 Tagen erhält A von T ein Schreiben folgenden Inhalts: Leider könne man den Auftrag nicht bestätigen, da auf Grund ungünstiger Umstände die Kapazität um 20% verringert sei. Das habe auch B bei der Kollektionsvorlage gewußt. Überhaupt wolle man die Verkaufsorganisation auf Reisende umstellen, die man besser „an der Leine“ habe. A vermutet, daß eine Auskunftei eine ungünstige Information über seine Zahlungsfähigkeit gegeben hat und verlangt Lieferung. Er meint, dem B einen verbindlichen, genau spezifizierten Auftrag erteilt zu haben. Ist er im Recht?
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Dopjans, G. (1978). Unverbindliche Erklärungen (Einladungen zum Angebot und Gefälligkeitserklärungen). In: Einführung in das Wirtschaftsrecht. Das moderne Industrieunternehmen. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14166-2_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-14166-2_6
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-528-04109-0
Online ISBN: 978-3-663-14166-2
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