Zusammenfassung
Firma ist der Name, unter dem der Kaufmann im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt; auch kann er in Handelssachen unter seiner Firma klagen und verklagt werden, § 17. Die Firma — das Wort kommt von firmare, unterzeichnen — ist also der Handelsname, nur eine Bezeichnung für den Kaufmann, nicht aber ein selbständiges Etwas, das neben ihm seine Existenz hätte, insbesondere nicht ein selbständiges Rechtssubjekt, so sehr auch der läßliche Sprachgebrauch des Lebens eine solche Auffassung zu unterstützen scheint1).
This is a preview of subscription content, log in via an institution.
Buying options
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Learn about institutional subscriptionsPreview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Pisko in Ehrenbergs Handb. II, 277ff.; Marx, Firmenrechtliche Grundbegriffe; Opet, ZHR. 49, 51; Adler, das. 85, 93.
R. Isay, Das Recht am Unternehmen; Pisko, Das Unterehmen als Gegenstand des Rechtsverkehrs, sowie in Ehrenbergs Handb. II, 195ff.; Dicksee, Goodwill; Denzler, Die Stellung der Filiale im internen und internationalen Privatrecht; K. Neumeyer, Internationales Verwaltungsrecht II, 188ff.: Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmungen; Silberschmidt, ZHR. 82, 277 ff.
Domke, Die Veräußerung von Handelsgeschaften.
Jos. Kohler, Warenzeichenrecht (1910); Alb. Osterrieth, Lehrbuch des gewerblichen Rechtsschutzes. Kommentare zum WZG. von Finger 3; Seligsohn 3; Freund-Magnus 6; Pinzger-Heinemann (1926). Haensel, Eintragbarkeit von Warenzeichen. Alexander-Katz, Das Patent-und Markenrecht aller Kulturländer2. Edwin Katz, Weltmarkenrecht (1926). — Zeitschriften: Markenschutz und Wettbewerb (MuW.), hrsg. v. M. Wassermann; Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Zeitschr. des Vereins für den Schutz des gewerblichen Eigentums. (Amtliches) Blatt für Patent-, Muster-und Zeichenwesen, hrsg. v. Reichs-Patentamt. — Ebermayer (Strafr. Nebeng.).
Kommentare zum UWG.: Alfred Rosenthal 6; Einger 2; Pinner-Eyck 4; Ebermayer (in Strafr. Nebengesetze); Goldbaum; Wassermann 2; Jos. Kohler, Der unlautere Wettbewerb; Lobe, Die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs.
Author information
Authors and Affiliations
Additional information
Besonderer Hinweis
Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Rights and permissions
Copyright information
© 1927 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Heinsheimer, K. (1927). Das Handelsgeschäft. In: Handelsrecht mit Wechsel- und Scheckrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 12. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41174-2_4
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-41174-2_4
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-662-40692-2
Online ISBN: 978-3-662-41174-2
eBook Packages: Springer Book Archive