Zusammenfassung
Die Bedeutung der kriminalpolitischen Stellung des Strafrichters richtet sich nach dem Umfang des ihm gewährten freien Ermessens. Soll dieses zum Ausgangspunkt gemacht werden, so bedarf es der Klarheit darüber, was man unter ihm zu verstehen hat. An einer einheitlichen Auffassung fehlt es. Die grundlegenden Werke von Stier-Somlo 1, von Laun 2, W. Jellinek 3 und Bühler 4 vor etwa zwei Jahrzehnten haben das Problem nicht zur Ruhe kommen lassen. Gerade in neuerer Zeit hat sich die Literatur in großem Umfang wieder mit der Frage des freien Ermessens befaßt. Von strafrechtlicher Seite kommen vor allem die Werke von Mannheim 5 und Drost 6 in Betracht. Wenn es im Rahmen dieser Abhandlung auch nicht am Platze ist, die verschiedenen Auffassungen in ihren Einzelheiten darzustellen, so erscheint es doch erforderlich, die Hauptrichtungen zu skizzieren und die eigene Stellungnahme darzutun, um so eine feste Grundlage für die weitere Darstellung zu gewinnen.
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Literatur
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Bendix, Ludwig: Das Problem der Rechtssicherheit. Berlin 1914.
— Gewisses und Ungewisses Recht. Leipzig 1930.
Birkmeyer, Karl: Das richterliche Ermessen im deutschen Entwurf verglichen mit dem österreichischen. GS. 77 S. 353, 1911.
Bühler, Ottmar: Die subjektiven öffentlichen Rechte und ihr Schutz in der deutschen Verwaltungsrechtsprechung. Berlin, Stuttgart, Leipzig 1914.
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Dyroff, Anton: Bayrisches Verwaltungsgerichtsgesetz, 5. Aufl. Ansbach 1917.
Friedrichs, Karl: Ermessen, Handwb. d. Rechtswiss., hg. von Stier-Somlo und Elster, Bd. 2 S. 337 ff., 1927.
— Grünhut, Max: Begriffsbildung und Rechtsanwendung im Strafrecht. Tübingen 1926.
— Die Unabhängigkeit der richterlichen Entscheidung, Monatsschrift, Beiheft 3 S. 1 ff. 1930.
Hagemann: Die Stellung der Staatsanwaltschaft nach den Entwürfen einer Novelle zum GVG. und des Gesetzes über den Rechtsgang in Strafsachen. GA. 69 S. 13 ff.
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Heimberger, Josef: Freiheit und Gebundenheit des Richters im weltlichen und kirchlichen Strafrecht, Sammlung „Frankfurter Universitätsreden“. Frankfurt 1928.
— Hofacker, Wilhelm: Die Staatsverwaltung und die Strafrechtsform. Berlin, Stuttgart, Leipzig 1919.
Jellinek, Walter: Gesetz, Gesetzesanwendung und Zweckmäßigkeitserwägung. Tübingen 1913.
— Arch. öff. R. 27 S. 462 ff., 1911.
Kelsen, Hans: Hauptprobleme der Staatsrechtslehre. Tübingen 1911.
von Laun, Rudolf: Bas freie Ermessen und seine Grenzen. Leipzig, Wien 1910.
— Zum Problem des freien Ermessens, Festschrift für Ernst Zittelmann. München, Leipzig 1913.
Mannheim, Hermann: Beiträge zur Lehre von der Revision wegen materiellrechtlicher Verstöße im Strafverfahren. Berlin 1925.
Neuwiem, Erhard: Bie kommunalen Zweckverbände in Preußen. Liegnitz 1919.
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Oertmann, Paul: Gesetzeszwang und Richterfreiheit, Rede bei Antritt des Prorektorats. Erlangen 1908.
— Die staatsbürgerliche Freiheit und das freie Ermessen der Behörden, Vortrag gehalten in der Gehe-Stiftung zu Dresden am 18. November 1911. Leipzig, Dresden 1911.
— Freies und unfreies Ermessen, DJZ. 17 Sp. 186, 1912.
Popitz, Johannes: Rechtsfragen und Ermessensfragen im Schulunterhaltungsrechte, Preuß. Volksschularchiv 15, S. 1, 1916.
Rittler, Theodor: Gesetztes und ungesetztes Straf recht, Z. 49 S. 451 ff. 1929.
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Schelcher, Walter: Justiz und Verwaltung. Leipzig 1919.
Scheuner, Ulrich: Zur Frage der Grenzen der Nachprüfung des Ermessens durch die Gerichte, Verw.-Arch. 1928, S. 68 ff.
Schoen, Paul: Zur Frage der Grenzen der Überprüfung polizeilicher Verfügungen im Verwaltungsstreitverfahren, Verw. Arch. 27, S. 85 ff., 1919.
Seuffert, Lothar: Über richterliches Ermessen, Akademische Festrede. Gießen 1880.
Stier-Somlo: Das freie Ermessen in Rechtsprechung und Verwaltung, Festgabe für Laband II S. 443 ff. Tübingen 1908.
Tetzner, Friedrich: Das freie Ermessen der Verwaltungsbehörden. Leipzig, Wien 1924.
Zittelmann, Ernst: Lücken im Recht. Leipzig 1903.
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Peters, K. (1932). Das politische Ermessen. In: Die Kriminalpolitische Stellung des Strafrichters bei der Bestimmung der Strafrechtsfolgen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-35270-0_2
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