Zusammenfassung
Zur Eröffnung einer Untersuchung gegen eine bestimmte Person wegen eines Verbrechens oder Vergehens des §. 3. ist erforderlich:
-
1)
eine vom Staats-Anwalt abzufassende Anklageschrift, welche enthalten muß: den Namen des Angeklagten, eine Darstellung der ihm zur Last gelegten That, die Beweismittel dafür oder für die verdächtigen Umstände, welche auf die Thäterschaft schließen lassen, insbesondere die Namen der Belastungszeugen, deren Abhörung der Staats-Anwalt verlangt, und die Bezeichnung des Verbrechens, dessen der Angeklagte beschuldigt wird;
-
2)
ein auf Grund dieser Anklageschrift, die Eröffnung der Untersuchung anordnender Beschluß des Gerichts, in welchem der Name des Angeklagten und das ihm angeschuldigte Verbrechen zu bezeichnen sind.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Author information
Consortia
Rights and permissions
Copyright information
© 1848 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Julius Springer. (1848). Verfahren bei Verbrechen. In: Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren in Untersuchungssachen mit Geschwornen-Gerichten. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-34009-7_2
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-34009-7_2
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-662-33611-3
Online ISBN: 978-3-662-34009-7
eBook Packages: Springer Book Archive