Zusammenfassung
Gefällwechsel sind nach den Oberbauvorschriften der Deutschen Reichsbahn durch Bogen zu vermitteln, deren Halbmesser möglichst r0000 m, auf Hauptbahnen mindestens 5000 m, auf Nebenbahnen und in und vor den Bahnhöfen der Hauptbahnen mindestens 2000 m betragen soll. Zur Absteckung ist wie bei Bogen in der waagerechten Ebene die Berechnung der Tangentenlänge nötig, die vom Halbmesser und vom Brechungswinkel abhängt nach Gleichung (3).
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Sarrazin, O., Oberbeck, H., Höfer, M. (1938). Ausrundung bei Gefällwechseln. In: Höfer, M. (eds) Taschenbuch zum Abstecken von Kreisbogen mit und ohne Übergangsbogen für Eisenbahnen, Straßen und Kanäle. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-29704-9_7
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